1032/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend möglichen Verkauf der Österreichischen Bundesforste zwecks budgetärer

Einmalerfolge

 

In der Beilage „Die Presse“ vom 27.6.2000 mit dem Titel „Haider als Budgetsanierer“

kündigt Haider ein Bündel an Vorschlägen für eine Reform des Bundesbudgets an,

welche er im Koalitionsausschuß zur Diskussion steilen will. Neben einer Reform des

Arbeitsmarktservice, der Wohnbaugenossenschaften, Privatisierung von ÖIAG -

Beteiligungen, Einsparungen im Schulbereich etc. solle nach Haider auch der

Verkauf der Bundesforste 80 Mrd. öS bringen.

 

Mit Mehrheitsbeschluß der damaligen SP/VP-Regierungskoalition wurde mit dem

Bundesforstegesetz 1996 im wesentlichen die Ausgliederung der Österreichischen

Bundesforste (ÖBf) aus dem Budget durch Schaffung einer Aktiengesellschaft im

100%igen Besitz der Republik Österreich beschlossen und im § 1

(Verfassungsbestimmung) eine Substanzerhaltungspflicht festgelegt (sh. dazu die

kritischen Anmerkungen in der Abweichenden Stellungnahme des Abg. Wabl, 506

der Beilagen zum Stenographischen Protokoll des NR XX.GP).

 

Angeblich wurden ÖBf - intern die Forstbetriebe bereits zur Meldung von

„entbehrlichen“ Grundflächen im beträchtlichen Ausmaß aufgefordert.

Entsprechende Listen sollen bereits vorliegen.

 

Unserer Meinung nach ist die Substanzerhaltungspflicht § 1 Bundesforstegesetz aus

folgenden Gründen uneingeschränkt aufrechtzuerhalten:

 

-  die von den ÖBf betreuten Wälder und Flächen sind seit Jahrzehnten Eckpfeiler

   des österreichischen Naturschutzes und für 46% dieser Gebiete, also fast der

    Hälfte, gelten naturschutzrechtliche Bestimmungen

-  15% Staatswaldfläche in Österreich sind im europäischen Vergleich gering, das

    Kerngebiet der Bundesforste in der Alpenregion stellt eine bedeutende Reserve

    an Quellwasser (Trinkwasser) dar und die Naturnähe des Waldes der ÖBf (34% lt.

    wissenschaftlicher Untersuchung) liegt über dem österreichischen Durchschnitt

    von 25%

-   auf drei Viertel der ÖBf - Flächen bestehen vom Menschen wenig beeinflußte

    Ökosysteme

-   substanzgefährdende Abverkäufe von ÖBf - Flächen würden zudem

    raumplanerische Aufgaben des Staates erschweren, wenn nicht unmöglich

    machen durch die Aufsplitterung auf viele Privatbesitzer mit ihren jeweiligen

    Partikularinteressen.

Da budgetäre Einmalerfolge ä la Haider nicht zum Schaden des Waldes und

nachfolgender Generationen führen dürfen und die Österreichischen Bundesforste

(ÖBf - AG) nicht in kurzsichtiger Weise gefährdet bzw. zerschlagen werden sollten,

stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE:

 

1.  Steht der Verkauf der Österreichischen Bundesforste (ÖBf) zur Diskussion? Wenn

     ja, wie stehen Sie dazu, besonders im Hinblick auf die bestehende gesetzliche

     Substanzerhaltungspflicht?

 

2.  In der Forstzeitung 6/2000 befürchtet der Einforstungsverband einen von der ÖBf -

     AG beabsichtigten großflächigen Abverkauf einforstungsbelasteter

     Staatswaldflächen. Steht auch der Abverkauf einforstungsbelasteter Flächen zur

     Diskussion? Wenn ja, welche Position vertreten Sie?

 

3.  Stimmt es, daß ÖBf - intern die Forstbetriebe bereits zu Meldung von entbehrlichen

     Grundflächen im beträchtlichen Ausmaß aufgefordert wurden und daß

     entsprechende Listen bereits vorliegen sollen? Wenn ja, welche?

 

4.  Sollten Sie einem Verkauf der ÖBf zwecks budgetären Einmalerfolg zustimmen

     und dadurch die Partikularinteressen der Privatbesitzer zum Tragen kommen: wie

     sollen in Hinkunft die naturschutzrechtlichen Bestimmungen aufrechterhalten, die

     Trinkwasserreserven sichergestellt, eine ökologische Bewirtschaftung ermöglicht

     und die Interessen nachfolgender Generationen vertreten werden?