1032/J XXI.GP
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend möglichen Verkauf der Österreichischen Bundesforste zwecks budgetärer
Einmalerfolge
In der Beilage „Die Presse“ vom 27.6.2000 mit dem Titel „Haider als Budgetsanierer“
kündigt Haider ein Bündel an Vorschlägen für eine Reform des Bundesbudgets an,
welche er im Koalitionsausschuß zur Diskussion steilen will. Neben einer Reform des
Arbeitsmarktservice, der Wohnbaugenossenschaften, Privatisierung von ÖIAG -
Beteiligungen, Einsparungen im Schulbereich etc. solle nach Haider auch der
Verkauf der Bundesforste 80 Mrd. öS bringen.
Mit Mehrheitsbeschluß der damaligen SP/VP-Regierungskoalition wurde mit dem
Bundesforstegesetz 1996 im wesentlichen die Ausgliederung der Österreichischen
Bundesforste (ÖBf) aus dem Budget durch Schaffung einer Aktiengesellschaft im
100%igen Besitz der Republik Österreich beschlossen und im § 1
(Verfassungsbestimmung) eine Substanzerhaltungspflicht festgelegt (sh. dazu die
kritischen Anmerkungen in der Abweichenden Stellungnahme des Abg. Wabl, 506
der Beilagen zum Stenographischen Protokoll des NR XX.GP).
Angeblich wurden ÖBf - intern die Forstbetriebe bereits zur Meldung von
„entbehrlichen“ Grundflächen im beträchtlichen Ausmaß aufgefordert.
Entsprechende Listen sollen bereits vorliegen.
Unserer Meinung nach ist die Substanzerhaltungspflicht § 1 Bundesforstegesetz aus
folgenden Gründen uneingeschränkt aufrechtzuerhalten:
- die von den ÖBf betreuten Wälder und Flächen sind seit Jahrzehnten Eckpfeiler
des österreichischen Naturschutzes und für 46% dieser Gebiete, also fast der
Hälfte, gelten naturschutzrechtliche Bestimmungen
- 15% Staatswaldfläche in Österreich sind im europäischen Vergleich gering, das
Kerngebiet der Bundesforste in der Alpenregion stellt eine bedeutende Reserve
an Quellwasser (Trinkwasser) dar und die Naturnähe des Waldes der ÖBf (34% lt.
wissenschaftlicher Untersuchung) liegt über dem österreichischen Durchschnitt
von 25%
- auf drei Viertel der ÖBf - Flächen bestehen vom Menschen wenig beeinflußte
Ökosysteme
- substanzgefährdende Abverkäufe von ÖBf - Flächen würden zudem
raumplanerische Aufgaben des Staates erschweren, wenn nicht unmöglich
machen durch die Aufsplitterung auf viele Privatbesitzer mit ihren jeweiligen
Partikularinteressen.
Da budgetäre Einmalerfolge ä la Haider nicht zum Schaden des Waldes und
nachfolgender Generationen führen dürfen und die Österreichischen Bundesforste
(ÖBf - AG) nicht in kurzsichtiger Weise gefährdet bzw. zerschlagen werden sollten,
stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE:
1. Steht der Verkauf der Österreichischen Bundesforste (ÖBf) zur Diskussion? Wenn
ja, wie stehen Sie dazu, besonders im Hinblick auf die bestehende gesetzliche
Substanzerhaltungspflicht?
2. In der Forstzeitung 6/2000 befürchtet der Einforstungsverband einen von der ÖBf -
AG beabsichtigten großflächigen Abverkauf einforstungsbelasteter
Staatswaldflächen. Steht auch der Abverkauf einforstungsbelasteter Flächen zur
Diskussion? Wenn ja, welche Position vertreten Sie?
3. Stimmt es, daß ÖBf - intern die Forstbetriebe bereits zu Meldung von entbehrlichen
Grundflächen im beträchtlichen Ausmaß aufgefordert wurden und daß
entsprechende Listen bereits vorliegen sollen? Wenn ja, welche?
4. Sollten Sie einem Verkauf der ÖBf zwecks budgetären Einmalerfolg zustimmen
und dadurch die Partikularinteressen der Privatbesitzer zum Tragen kommen: wie
sollen in Hinkunft die naturschutzrechtlichen Bestimmungen aufrechterhalten, die
Trinkwasserreserven sichergestellt, eine ökologische Bewirtschaftung ermöglicht
und die Interessen nachfolgender Generationen vertreten werden?