1033/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Probleme bei der Verteilung von Direktvermarktungsquoten

 

Im Zusammenhang mit dem EU - Beitritt wurden für den Verkauf der Milch die bereits

vor dem EU - Beitritt den Bäuerinnen und Bauern zugesprochenen Quoten

beibehalten. Zusätzlich erhielt Österreich auch eine sog. D - Quote

(Direktvermarktungsquote) im Ausmaß von 367.000 Tonnen.

 

Zum Zeitpunkt des EU - Beitritts waren die Direktvermarkter von Milch relativ rar, man

erhielt daher sehr leicht eine Direktvermarktungsquote. Einziger Nachweis für die

Zuteilung einer D - Quote war der Beleg eines Direktverkaufs. Nach zwei - bis

fünfjähriger Produktion und Verwertung von Milch im Rahmen der D - Quote besteht

die Möglichkeit, sie in A - Quoten (Anlieferquoten) umzuwandeln. Bekanntlich können

A - Quoten verpachtet und verkauft werden und sind daher sehr begehrt.

 

Im Februar 1997 gab die NÖ Landes - Landwirtschaftskammer ein Informationsblatt

heraus, wo es heißt, daß eine Abgabe an Kuhmilch an andere landwirtschaftliche

Betriebe (z.B. Lämmer -, Kälber -, Ferkelaufzucht, Schweinemast) eine Form der

Direktvermarktung sei. Diese Information, dass die Milch an Tiere verfüttert werden

darf, hatte zur Folge, dass hohe D - Quoten beantragt wurden, wobei aber

offensichtlich der Zweck der Umwandlung in eine A - Quote im Vordergrund stand.

Dies allerdings zum Schaden von „echten Direktvermarktern“, die die Milch nicht an

Tiere verfüttern und nun vor dem Problem stehen, dass ihnen eine Ausweitung der

D - Quote mangels Reserve nicht mehr gewährt wird. Erst in der

Milchgarantiemengenverordnung 1999 wurde verfügt, dass die Abgabe von Milch

zum Zwecke der Verfütterung nicht in eine A - Quote umgewandelt werden darf.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.  Seit wann ist die Abgabe von Milch im Rahmen der Direktvermarktung zum

     Zwecke der Verfütterung an Tiere zulässig?

 

2.  Was passierte mit den D - Quoten im Zeitraum von 1995 bis 1999? Wurde Milch

      an Tiere verfüttert und dann in Geld verwertbare A - Quoten umgewandelt? War

      diese Vorgangsweise EU - konform?

3.  Welche D - Quoten, die zur Verfütterung an Tiere erteilt wurden, wurden in A -

     Quoten umgewandelt?

 

4.  Seit wann ist verordnungsmäßig geregelt, dass die Zuteilung einer D - Quote

     zum Zwecke der Verfütterung an Tiere nicht in eine A - Quote umgewandelt

     werden darf?

 

5.  Gibt es derzeit bei der Verteilung von D - Quoten Probleme? Wenn ja, welcher

     Art?

 

6.  Wurden alle Anträge auf Zuteilung einer D - Quote im Jahr 2000

     zufriedenstellend verteilt, wenn nein, wieviele Anträge wurden gekürzt und aus

     welchem Grund?

 

7.  Warum wurde die Milchgarantieverordnung 1995 insgesamt sieben Mal

     geändert und bereits 1999 wieder zwei Mal novelliert?

 

8.  Was gedenken Sie zu tun, um gesetzliche Regelungen für die Betroffenen

     durchschaubarer zu machen und für mehr Rechtssicherheit zu sorgen?