1033/J XXI.GP
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Probleme bei der Verteilung von Direktvermarktungsquoten
Im Zusammenhang mit dem EU - Beitritt wurden für den Verkauf der Milch die bereits
vor dem EU - Beitritt den Bäuerinnen und Bauern zugesprochenen Quoten
beibehalten. Zusätzlich erhielt Österreich auch eine sog. D - Quote
(Direktvermarktungsquote) im Ausmaß von 367.000 Tonnen.
Zum Zeitpunkt des EU - Beitritts waren die Direktvermarkter von Milch relativ rar, man
erhielt daher sehr leicht eine Direktvermarktungsquote. Einziger Nachweis für die
Zuteilung einer D - Quote war der Beleg eines Direktverkaufs. Nach zwei - bis
fünfjähriger Produktion und Verwertung von Milch im Rahmen der D - Quote besteht
die Möglichkeit, sie in A - Quoten (Anlieferquoten) umzuwandeln. Bekanntlich können
A - Quoten verpachtet und verkauft werden und sind daher sehr begehrt.
Im Februar 1997 gab die NÖ Landes - Landwirtschaftskammer ein Informationsblatt
heraus, wo es heißt, daß eine Abgabe an Kuhmilch an andere landwirtschaftliche
Betriebe (z.B. Lämmer -, Kälber -, Ferkelaufzucht, Schweinemast) eine Form der
Direktvermarktung sei. Diese Information, dass die Milch an Tiere verfüttert werden
darf, hatte zur Folge, dass hohe D - Quoten beantragt wurden, wobei aber
offensichtlich der Zweck der Umwandlung in eine A - Quote im Vordergrund stand.
Dies allerdings zum Schaden von „echten Direktvermarktern“, die die Milch nicht an
Tiere verfüttern und nun vor dem Problem stehen, dass ihnen eine Ausweitung der
D - Quote mangels Reserve nicht mehr gewährt wird. Erst in der
Milchgarantiemengenverordnung 1999 wurde verfügt, dass die Abgabe von Milch
zum Zwecke der Verfütterung nicht in eine A - Quote umgewandelt werden darf.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Seit wann ist die Abgabe von Milch im Rahmen der Direktvermarktung zum
Zwecke der Verfütterung an Tiere zulässig?
2. Was passierte mit den D - Quoten im Zeitraum von 1995 bis 1999? Wurde Milch
an Tiere verfüttert und dann in Geld verwertbare A - Quoten umgewandelt? War
diese
Vorgangsweise EU - konform?
3. Welche D - Quoten, die zur Verfütterung an Tiere erteilt wurden, wurden in A -
Quoten umgewandelt?
4. Seit wann ist verordnungsmäßig geregelt, dass die Zuteilung einer D - Quote
zum Zwecke der Verfütterung an Tiere nicht in eine A - Quote umgewandelt
werden darf?
5. Gibt es derzeit bei der Verteilung von D - Quoten Probleme? Wenn ja, welcher
Art?
6. Wurden alle Anträge auf Zuteilung einer D - Quote im Jahr 2000
zufriedenstellend verteilt, wenn nein, wieviele Anträge wurden gekürzt und aus
welchem Grund?
7. Warum wurde die Milchgarantieverordnung 1995 insgesamt sieben Mal
geändert und bereits 1999 wieder zwei Mal novelliert?
8. Was gedenken Sie zu tun, um gesetzliche Regelungen für die Betroffenen
durchschaubarer zu machen und für mehr Rechtssicherheit zu sorgen?