1034/J XXI.GP
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Koordination und Programmerstellung für die Gemeinschaftsinitiative
LEADER+
Die Gemeinschaftsinitiative LEADER wurde im Jahre 1991 zur Förderung integrierter
ländlicher Entwicklungssstrategien mit Modellcharakter geschaffen. Dahinter stand
das Konzept, das örtliche Gemeinwesen „unabhängig von den offiziellen Stellen“ zu
ermutigen, an der Gestaltung der eigenen Zukunft aktiv mitzuwirken. Diese Initiative
wurde mit LEADER II in der zweiten Strukturfondsperiode bis 1999 fortgesetzt.
Österreich nahm seit dem EU - Beitritt mit 8 Programmen an dieser Initiative teil.
Die neue Gemeinschaftsinitiative für die Entwicklung der Fähigkeiten der lokalen
Akteure in den ländlichen Gemeinschaften heißt LEADER+. Es handelt sich hierbei
um eine zusätzliche Etappe, die sich den neuen Herausforderungen stellen möchte,
mit denen ländliche Gemeinschaften konfrontiert sind. LEADER+ ist eine der vier
Gemeinschaftsinitiativen, die insgesamt 5,35% der Strukturfonds erhalten und soll
die Einführung integrierter Strategien zur Dynamisierung der Entwicklung des
ländlichen Raums in der gesamten EU begünstigen. Die Initiative verfolgt zwei
Zielsetzungen: von lokalen Aktionsgruppen durchgeführte, innovative Pilotvorhaben
zu unterstützen und den Erfahrungsaustausch sowie die länderübergreifende
Zusammenarbeit in diesem Bereich zu fördern. LEADER+ ist mit einem Haushalt von
2,02 Mrd. Euro ausgestattet. Die EU - Kommission hat für ganz Österreich indikativ
einen Betrag von 71 Mio. EURO für die Periode 2000 bis 2006 zugewiesen.
Die Änderung der Bestimmungen für die Gemeinschaftsinitiativen allgemein werden
auch zu Änderungen in ihrer Verwaltung in Österreich führen. Damit wird die
Koordination der durch den EAGFL - A kofinanzierten Gemeinschaftsinitiative Leader
vom Bundeskanzleramt zum BMLFUW wandern.
Nach unseren Informationen wurde zum LEADER+ eine Arbeitsgruppe im BMLFUW
eingerichtet. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Aus welchen Mitgliedern setzt sich
diese LEADER+ - Arbeitsgruppe zusammen?
2. Nach unseren Informationen ist aus Gründen der verwaltungstechnischen
Vereinfachung vorgesehen, für Österreich nur ein Programm für Leader+
vorzulegen. Bis wann soll dieses Programm vorliegen?
3. Gibt es schon eine Auswahl von LEADER - Regionen? Wenn ja, wieviele und
welche? Nach welchen Kriterien ist die Auswahl erfolgt? Wenn nein, in welchem
Zeitrahmen soll die Auswahl der Regionen erfolgen?
4. Von welchen lokalen Aktionsgruppen wurden bereits Strategien und
Entwicklungspläne vorgelegt? Welche Schwerpunktthemen und Strategien
wurden vorgeschlagen?
5. Die Leitlinien von LEADER+ sehen sowohl eine Förderung der Zusammenarbeit
von Gebieten innerhalb des Mitgliedstaates als auch von Gebieten verschiedener
Staaten vor. Dabei kann es sich auch um Gebiete in Staaten handeln, die nicht
EU - Mitgliedstaaten sind. Welche Priorität wird diesem Bereich der
Programmgestaltung gewidmet und welche konkreten Pläne gibt es bereits?
6. Die Mittel werden über das BMFLUW als „Zahlstelle" ausbezahlt werden. Wird
das BMFLUW die gesamte Kofinanzierung dieses Programmes seitens des
Bundes übernehmen? Wenn nein, welche Stellen des Bundes und der Länder
werden einen Beitrag leisten?
7. Welche Stellen werden zentrale Anlaufstellen für die Förderungswerber sein?
8. Wie werden die zur Verfügung stehenden Mittel verteilt werden (Aufteilung auf
einzelne Bundesländer oder nach dem Prinzip eines völlig freien Wettbewerbs
zwischen den Gruppen etc.)? Gibt es eine Fallfrist für die Zuteilung der Mittel?
9. Ist ein Bericht bzw. Zwischenbericht der LEADER - Arbeitsgruppe vorgesehen?
Wenn ja, werden Sie uns diesen zukommen lassen? Wenn nein, warum nicht?