1036/J XXI.GP
der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend rassistische Aussagen in der Stellungnahme des österreichischen
Botschafters Parisini in Nigeria an den Unabhängigen Bundesasylsenat
In einem Schreiben an den Unabhängigen Bundesasylsenat vom 28.2.2000
beschreibt Herr Botschafter Parisni unter dem Titel: Stellungnahme betreffend die
Gefahr einer politischen und religiösen Verfolgung in Nigeria, die Situation im Land
wie folgt:
Nach den Erfahrungen der Botschaft Lagos sind leider die Nigerianer vielfach nicht
nur Meister der Fälschung von Dokumenten und Nachweisen aller Art, sondern auch
überzeugte Darsteller von erschütternden Geschichten über erlittene Gewalt,
Racheakte, etc., welche sie zur Emigration getrieben hätten.
In diesem Schreiben und mit diesen Aussagen vertritt der höchste österreichische
Repräsentant in Nigeria eine ungeheuerliche rassistische Gesinnung . Er bezichtigt
die Nigerianer pauschal als Betrüger und Fälscher. Er beschuldigt ein ganzes Volk,
dem gegenüber er als Botschafter die Republik Österreich vertritt.
Die ho. Feststellungen und Erfahrungen zeigen immer wieder; daß nach geglückter
Auswanderung eines Familienmitglieds die zahlreichen anderen Familien - und
Stammesangehörigen nachgeholt werden, sodaß jede Asyl - und
Aufenthaltsgenehmigung letzendlich eine ganze Gruppe betrifft.
Herr Botschafter Parisini stellt mit dieser Aussage auch seine mangelnde Kenntnis
der österreichischen Gesetze unter Beweis. Flüchtlinge, denen Österreich Asyl
gewährt, können nämlich nicht wahllos ganze Familien oder „Stammesangehörige“
nachholen. Asyl kann vielmehr nur auf EhepartnerInnen und minderjährige Kinder
erstreckt werden.
Weiters kommt in dieser Stellungnahme eine bestürzende Unkenntnis bzw.
realitätsferne Fehlinterpretation von tatsächlichen Zuständen in Nigeria zum
Ausdruck, die in Aussagen gipfelt, dass man sich vor der Korruption, der heftigen
Kriminalität und den periodisch aufflammenden ethnischen Gegensätzen mit
Domizilwechsel im Lande (so schwierig und gefährlich dies im Einzelfall auch sein
mag) in Sicherheit bringen könnte.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
ANFRAGE:
1. Ist Ihnen der Inhalt dieses Schreibens bekannt?
2. Gibt es vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Vorgaben für
das Abfassen von derartigen Länderberichten? Wenn ja, wie lauten diese?
3. Sind Sie auch der Auffassung, dass Herr Botschafter Parisin mit diesen
pauschalierenden und rassistischen Aussagen seine Kompetenz überschritten
hat?
4. Sind Sie auch der Meinung, dass Botschafter Parisini mit seinen rassistischen
Äußerungen den Ruf Österreichs schädigt?
5. Kann angesichts dieser Aussagen eine unvoreingenomme Haltung gegenüber
nigerianischen StaatsbürgernInnen, seien sie AsylwerberInnen oder
VisaantragstellerInnen, unter der Leitung von Botschafter Parisini überhaupt
garantiert werden?
6. Kann aufgrund der Aussagen von Botschafter Parisini ausgeschlossen werden,
das an die Botschaft in Lagos gerichtete Visaanträge "vorgefiltert“ werden?
7. Wie und in welcher Form gedenken Sie auf die angeführten Äußerungen
gegenüber dem Missionschef in Lagos zu reagieren?
8. Erachten Sie bei derartigen Verfehlungen ein Disziplinarverfahren bzw. eine
Entlassung aus dem diplomatischen Dienst als angemessen?