1036/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

 

betreffend rassistische Aussagen in der Stellungnahme des österreichischen

Botschafters Parisini in Nigeria an den Unabhängigen Bundesasylsenat

 

In einem Schreiben an den Unabhängigen Bundesasylsenat vom 28.2.2000

beschreibt Herr Botschafter Parisni unter dem Titel: Stellungnahme betreffend die

Gefahr einer politischen und religiösen Verfolgung in Nigeria, die Situation im Land

wie folgt:

 

Nach den Erfahrungen der Botschaft Lagos sind leider die Nigerianer vielfach nicht

nur Meister der Fälschung von Dokumenten und Nachweisen aller Art, sondern auch

überzeugte Darsteller von erschütternden Geschichten über erlittene Gewalt,

Racheakte, etc., welche sie zur Emigration getrieben hätten.

 

In diesem Schreiben und mit diesen Aussagen vertritt der höchste österreichische

Repräsentant in Nigeria eine ungeheuerliche rassistische Gesinnung . Er bezichtigt

die Nigerianer pauschal als Betrüger und Fälscher. Er beschuldigt ein ganzes Volk,

dem gegenüber er als Botschafter die Republik Österreich vertritt.

 

Die ho. Feststellungen und Erfahrungen zeigen immer wieder; daß nach geglückter

Auswanderung eines Familienmitglieds die zahlreichen anderen Familien - und

Stammesangehörigen nachgeholt werden, sodaß jede Asyl - und

Aufenthaltsgenehmigung letzendlich eine ganze Gruppe betrifft.

 

Herr Botschafter Parisini stellt mit dieser Aussage auch seine mangelnde Kenntnis

der österreichischen Gesetze unter Beweis. Flüchtlinge, denen Österreich Asyl

gewährt, können nämlich nicht wahllos ganze Familien oder „Stammesangehörige“

nachholen. Asyl kann vielmehr nur auf EhepartnerInnen und minderjährige Kinder

erstreckt werden.

 

Weiters kommt in dieser Stellungnahme eine bestürzende Unkenntnis bzw.

realitätsferne Fehlinterpretation von tatsächlichen Zuständen in Nigeria zum

Ausdruck, die in Aussagen gipfelt, dass man sich vor der Korruption, der heftigen

Kriminalität und den periodisch aufflammenden ethnischen Gegensätzen mit

Domizilwechsel im Lande (so schwierig und gefährlich dies im Einzelfall auch sein

mag) in Sicherheit bringen könnte.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

 

1. Ist Ihnen der Inhalt dieses Schreibens bekannt?

 

2. Gibt es vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Vorgaben für

    das Abfassen von derartigen Länderberichten? Wenn ja, wie lauten diese?

 

3. Sind Sie auch der Auffassung, dass Herr Botschafter Parisin mit diesen

    pauschalierenden und rassistischen Aussagen seine Kompetenz überschritten

    hat?

 

4. Sind Sie auch der Meinung, dass Botschafter Parisini mit seinen rassistischen

    Äußerungen den Ruf Österreichs schädigt?

 

5. Kann angesichts dieser Aussagen eine unvoreingenomme Haltung gegenüber

    nigerianischen StaatsbürgernInnen, seien sie AsylwerberInnen oder

    VisaantragstellerInnen, unter der Leitung von Botschafter Parisini überhaupt

    garantiert werden?

 

6. Kann aufgrund der Aussagen von Botschafter Parisini ausgeschlossen werden,

    das an die Botschaft in Lagos gerichtete Visaanträge "vorgefiltert“ werden?

 

7. Wie und in welcher Form gedenken Sie auf die angeführten Äußerungen

    gegenüber dem Missionschef in Lagos zu reagieren?

 

8. Erachten Sie bei derartigen Verfehlungen ein Disziplinarverfahren bzw. eine

    Entlassung aus dem diplomatischen Dienst als angemessen?