1041/J XXI.GP
der Abgeordneten Maga. Barbara Prammer und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Dotation der Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie
Die Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie wurden von der vorherigen Bundesregierung
zu gleichen Teilen aus dem Innenministerium und dem Frauenministerium gefördert. Der
Bundesminister für Inneres hat in der Anfragebeantwortung 555/AB einen groben Umriß für das
Budget dieser wichtigen Einrichtungen gegeben.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wieviel Fördermittel haben die einzelnen Interventionsstellen (nach Bundesländern
aufgeschlüsselt) in Ihrem Ministerium für das Jahr 2000 beantragt?
2. Wieviel Fördermittel werden die einzelnen Interventionsstellen (nach Bundesländern
aufgeschlüsselt) von Ihrem Ministerium für das Jahr 2000 erhalten?
3. Können sie bei einer geringeren Dotierung als der Beantragten garantieren, daß das
Gewaltschutzgesetz nicht nur ungenügend umgesetzt wird beziehungsweise wie werden sie
negative Auswirkungen auf den Schutz vor Gewalt an Frauen und Kindern verhindern?
4. Die betreffenden Einrichtungen stehen vor dem Problem, daß die mit Ihrem Ministerium
abgeschlossenen Mehrjahresverträge (zB. Dreijahresverträge) nur "Zu sagen nach Maßgabe der
budgetären Möglichkeiten“ sind. Was werden Sie unternehmen, um diesen Einrichtungen
langfristig verbindliche Förderungsgarantien zu ermöglichen, wie das in Form von
Direktzusagen des Finanzministers oder durch verbindliche Auftrags - bzw. Förderverträge
möglich ist?