1042/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Karl Schlögl

und Genossen

an den Bundesminister für innere Angelegenheiten

 

betreffend „Vollkostenersatz“ für Zivildiener

 

Öffentlichen Aussagen zufolge plant der Bundesminister für Inneres im Zuge

einer Reform des Zivildienstgesetzes, Zivildienstplätze zu einem sogenannten

,‚Vollkostenersatz“ in der Höhe von rund 10.550,-- Schilling pro Zivildiener und

Monat zu schaffen.

 

Diese Maßnahme dient angeblich dem Abbau der Warteliste bescheidmäßig

anerkannter Zivildienstpflichtiger.

Diese Maßnahme erscheint unausgegoren, speziell was ihre Auswirkungen auf

den Arbeitsmarkt und auf jene Trägerorganisationen betrifft, die aus finanziellen

Gründen Kostenbeiträge in dieser Höhe nicht leisten können.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage:

 

1. Durch die dramatische Reduzierung des Essensgeldes für die Zivildiener und

    die Streichung des Grundkurses wurden auch die Kosten pro Zivildiener für

    die Republik erheblich gesenkt. Wie setzen sich die von Ihnen genannten

    Vollkosten von 10.550.-- Schilling pro Zivildiener zusammen?

 

2. Werden die Einnahmen zweckgebunden für den Zivildienst verwendet oder

    fließen diese ins Gesamtbudget ein?

 

3. Wie beurteilen Sie die Auswirkungen dieser Aktion auf den Arbeitsmarkt, da

    für manche Einsatzstellen die ständige „Beschäftigung“ von Zivildienern um

    10.550,-- Schilling im Monat wesentlich billiger als die Beschäftigung von

     regulären Arbeitskräften kommt?

 

4. Wie wollen sie eine ständige „Beschäftigung“ von Zivildienern zum

    ,,Vollkostenersatz“ anstelle von regulären Arbeitskräften verhindern?

 

5. Werden durch diese Aktion Organisationen, die sich einen

    ,,Vollkostenersatz“ nicht leisten können, weiter Zivildiener zugewiesen

     erhalten und wenn ja, in welchem Ausmaß?

 

6. Werden anerkannte Zivildiener in Zukunft bevorzugt zugeteilt, die eine

    Einsatzstelle nennen können, die für sie ‚,Vollkostenersatz“ leistet?

7. Werden nun Trägerorganisationen bevorzugt, die einen ,,Volkostenersatz“

    leisten?

 

8. Ist die Zahl der Zivildienstplätze zu ,,Vollkostersatz“ begrenzt?

 

9. Wenn ja, wie hoch wird die Zahl dieser Plätze sein?