1044/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Ilse Mertel und Genossen

an den Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser

betreffend Nachbesetzung der Planstelle 023 in der Sicherheitsdirektion Kärnten

 

Im Übereinkommen der Regierungsparteien heißt es unter dem Stichwort

,,Objektivierung der Personalpolitik“, dass sich Personalentscheidungen im Bereich

des öffentlichen Dienstes nach „objektiven, leistungsorientierten und

nachvollziehbaren Verfahren“ zu vollziehen hätten (Seite 9).

Die Nachbesetzung der Stelle des/r Leiters/in des fremdenpolizeilichen Referates

IV/Fr der Sicherheitsdirektion Kärnten, die mittels ministerieller Weisung gegen die

Empfehlungen der mit der Angelegenheit befassten Dienststellen durchgesetzt

wurde, entspricht offensichtlich nicht diesen Grundsätzen.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres

daher nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Auf Grund welcher Kriterien wurde bei der Nachbesetzung der Leitung des

    Referates IV/Fr. Frau Petra Lerchbaumer der Vorzug gegenüber FI Herta

    Christof - Fradler gegeben ?

 

2. Aus welchem Grund wurde die Empfehlung des unmittelbar Dienstvorgesetzten

    von Frau FI Herta Christof - Fradler, diese mit der Leitung des

    fremdenpolizeilichen Referates zu betrauen, nicht beachtet?

 

3. Aus welchem Grund wurde der einstimmige Beschluß des Dieststellen -

    ausschusses, der zu demselben Ergebnis kam, nicht beachtet?

 

4. Warum wurde die Angelegenheit der fraglichen Nachbesetzung mittels einer

    ministeriellen Weisung durchgesetzt?

5. Warum erfolgte diese Weisung vom 31.3.00 erst 2 Monate nachdem Frau FI

    Herta Christof - Fradler am 31.1.00 bereits mitgeteilt worden war, dass ihrer

    Bewerbung stattgegeben wurde und nur einen Tag bevor sie ihren Dienst zur

    probeweisen Verwendung antreten sollte?

 

6. Warum wurde dieser - in Anbetracht der Umstände - massive Eingriff seitens des

    Ministeriums nicht begründet?

 

7. Wie denkt man seitens des Ministeriums weiter vorzugehen, nachdem Frau Petra

    Lerchbaumer ihre Beschwerde (vom 7.2.00) gegen die Geschäftsführung des

    Dienststellenausschusses zurückgezogen hat, und Frau FI Christof - Fradler in

    einem Schreiben an Herrn Bundesminister Dr. Strasser (vom 18.5.00)

    ausdrücklich noch einmal darum ersucht hat, auch sie mit einer probeweisen

    Verwendung zu betrauen, um ihre fachliche Qualifikation unter Beweis zu stellen?