105/J XXI.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Breitenfeld - Paphazy, Dr. Graf

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Einsetzung des Akkreditierungsrates zur Zulassung von Privatuniversitäten

gemäß UniAkkG

 

 

Das kürzlich in Kraft getretene Universitäts - Akkreditierungsgesetz sieht die Einsetzung

eines Akkreditierungsrates vor, der die Durchführung von Akkreditierungen und die

Aufsicht über die akkreditierten Universitäten wahrzunehmen hat. Bildungsinstitutionen,

die nun nach Inkrafttreten des UniAkkG um eine Akkreditierung ansuchen wollten,

mußten feststellen, daß ein Antrag auf Akkreditierung als Privatuniversität bis auf

weiteres nicht bearbeitet werden kann, da seitens der Bundesregierung noch kein

Akkreditierungsrat eingesetzt und somit keine Mitglieder bestellt wurden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Aus welchem konkreten Grund wurde bisher keine Bestellung der Mitglieder des

    Akkreditierungsrates vorgenommen?

2. Bis wann können Sie definitiv sicherstellen, daß der Akkreditierungsrat eingesetzt

    und in Funktion treten wird?

3. Haben Sie konkrete Vorbereitungen hinsichtlich der Bestellung der Mitglieder des

    Akkreditierungsrates getroffen und wenn ja, welche und wenn nein, warum nicht?

4. Nach welchen konkreten Kriterien werden die zu bestellenden Mitglieder des

    Akkreditierungsrates ausgewählt und nominiert?

5. Liegen Ihnen bisher bereits Ansuchen von Bildungseinrichtungen auf Erlangung der

    Akkreditierung als Privatuniversität vor und wenn ja, welche und wieviel?