1052/J XXI.GP
der Abgeordneten Heinzl
und Genossinnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Ausgliederung des Meldewesens
Dem Vernehmen nach soll über Initiative des Bundesministers für Inneres das Meldegesetz
1991 in der Weise novelliert werden, dass unter anderem die Sonderbestimmung im § 22 (6)
wegfällt, wonach das Meldewesen in Städten, wo Bundespolizeidirektionen eingerichtet sind,
von diesen zu besorgen ist.
Diese Gesetzesänderung hätte zur Folge, dass in allen 14 Bundespolizeidirektionen
Österreichs die Meldeämter zu schließen wären. Von dieser Maßnahme würden etwa 270
Bedienstete der Polizei - bzw. Sicherheitsverwaltung betroffen sein.
Auch wurden Investitionen getätigt. Zum Beispiel hat die Bundespolizeidirektion Wien
soeben um einen Betrag von etwa 200 Millionen das Meldewesen automatisiert und bei
anderen Behörden steht diese Umstellung bevor. Die bisher getätigten Investitionen wären
somit sinnlos gewesen.
Tatsache ist auch, dass die besondere Organisationsstruktur im Bereich der
Bundespolizeidirektionen mit dafür verantwortlich ist, dass in diesen Ballungsräumen der dort
herrschenden, gegenüber den Gendarmeriebereich deutlich verstärkten
Kriminalitätsbelastung, durch den persönlichen Kontakt der Bediensteten aller
Organisationseinheiten (Sicherheitsverwaltung, Kriminalpolizei und Sicherheitswache)
entsprechend erfolgreich entgegengewirkt werden kann. In St. Pölten konnte ein brutaler
Sexualmord nur auf diesem Weg geklärt werden.
Darüberhinaus ist für die Sicherheitsexekutive bei strafrechtlichen Erhebungen ein „online -
Zugang“ zu den Meldedaten, sowie der Zugang zu den Meldezetteln selbst (etwa bei Delikten
der Wirtschaftskriminalität) erforderlich. Die Magistrate haben nun verlauten lassen, dass sie
keine Meldezettel der Bundespolizeidirektionen
lagern wollen bzw. keinen 24 - Stunden -
Journaldienst einrichten werden. Damit wird es zu Behinderungen bei der Aufklärungsarbeit
der Sicherheitsexekutive kommen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister flir Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Ist es richtig, dass Sie planen die Meldeämter der 14 Bundespolizeidirektionen
auszugliedern und den Bürgermeistern zu übertragen?
2. Wenn ja, soll dies im gesamten Umfang der Tätigkeit der Meldeämter erfolgen oder
sollen Teile, wie etwa die Meldeunterlagen vor einem bestimmten Zeitpunkt weiter
von der Bundespolizeidirektion verwaltet werden und wieweit sind diese Vorarbeiten
bereits gediehen?
3. Welche Einsparungen erwarten Sie sich von der Ausgliederung in personeller
Hinsicht, wo die Gemeinden doch sicherlich Personal zusätzlich aufnehmen müßten
und somit im Endeffekt lediglich eine Umverteilung der Personalkosten vom Bund
zu den betroffenen Gemeinden, letztlich aber doch wieder der öffentlichen Hand,
erfolgen würde?
4. Wird bei Umsetzung der geplanten Maßnahmen das in den Meldeämtern
freiwerdende Personal anderen zur Zeit bereits hoch belasteten
Organisationseinheiten, wie etwa den Strafämtern oder der Fremdenpolizei
zugeschlagen oder werden die der Anzahl der Bediensteten der Meldeämter
entsprechenden Planstellen gestrichen?
5. Ist Ihnen bekannt, dass bei der Streichung der entsprechenden Planstellen vor allem
junge Bedienstete mit unbefristeten Verträgen - in überwiegender Mehrheit junge
Frauen und Mütter - ihren Arbeitsplatz verlieren würden und welche
Ausgleichsmaßnahmen können Sie sich für diese Menschen vorstellen?
6. Wie gedenken Sie den gleichen Standard gegenseitiger Information von
Meldepersonal und Exekutive aufrechterhalten zu können, wenn die
Meldeinformation lediglich
in der Abfrage eines EDV - Systems besteht?
7. Welche Maßnahmen werden gesetzt, um eine Verschlechterung des ,,Bürgerservice“
(in fast allen Bundespolizeidirektionen kann sich der Bürger annähernd rund um die
Uhr anmelden, weil er nicht unbedingt das jeweilige Meldeamt sondern jedes
Wachzimmer hiefür in Anspruch nehmen kann) hintanzuhalten?
8. Was werden Sie tun, um im Hinblick auf die durch die Magistrate geplante
Vorgangsweise betreffend die Meldezettel bzw. den 24 - Stunden - Journaldienst
Behinderung der Aufklärungsarbeit zu vermeiden?