1052/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Heinzl

und Genossinnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Ausgliederung des Meldewesens

 

Dem Vernehmen nach soll über Initiative des Bundesministers für Inneres das Meldegesetz

1991 in der Weise novelliert werden, dass unter anderem die Sonderbestimmung im § 22 (6)

wegfällt, wonach das Meldewesen in Städten, wo Bundespolizeidirektionen eingerichtet sind,

von diesen zu besorgen ist.

 

Diese Gesetzesänderung hätte zur Folge, dass in allen 14 Bundespolizeidirektionen

Österreichs die Meldeämter zu schließen wären. Von dieser Maßnahme würden etwa 270

Bedienstete der Polizei - bzw. Sicherheitsverwaltung betroffen sein.

 

Auch wurden Investitionen getätigt. Zum Beispiel hat die Bundespolizeidirektion Wien

soeben um einen Betrag von etwa 200 Millionen das Meldewesen automatisiert und bei

anderen Behörden steht diese Umstellung bevor. Die bisher getätigten Investitionen wären

somit sinnlos gewesen.

 

Tatsache ist auch, dass die besondere Organisationsstruktur im Bereich der

Bundespolizeidirektionen mit dafür verantwortlich ist, dass in diesen Ballungsräumen der dort

herrschenden, gegenüber den Gendarmeriebereich deutlich verstärkten

Kriminalitätsbelastung, durch den persönlichen Kontakt der Bediensteten aller

Organisationseinheiten (Sicherheitsverwaltung, Kriminalpolizei und Sicherheitswache)

entsprechend erfolgreich entgegengewirkt werden kann. In St. Pölten konnte ein brutaler

Sexualmord nur auf diesem Weg geklärt werden.

 

Darüberhinaus ist für die Sicherheitsexekutive bei strafrechtlichen Erhebungen ein „online -

Zugang“ zu den Meldedaten, sowie der Zugang zu den Meldezetteln selbst (etwa bei Delikten

der Wirtschaftskriminalität) erforderlich. Die Magistrate haben nun verlauten lassen, dass sie

keine Meldezettel der Bundespolizeidirektionen lagern wollen bzw. keinen 24 - Stunden -

Journaldienst einrichten werden. Damit wird es zu Behinderungen bei der Aufklärungsarbeit

der Sicherheitsexekutive kommen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister flir Inneres

nachstehende

 

Anfrage:

 

 

1. Ist es richtig, dass Sie planen die Meldeämter der 14 Bundespolizeidirektionen

    auszugliedern und den Bürgermeistern zu übertragen?

 

2. Wenn ja, soll dies im gesamten Umfang der Tätigkeit der Meldeämter erfolgen oder

     sollen Teile, wie etwa die Meldeunterlagen vor einem bestimmten Zeitpunkt weiter

     von der Bundespolizeidirektion verwaltet werden und wieweit sind diese Vorarbeiten

     bereits gediehen?

 

3. Welche Einsparungen erwarten Sie sich von der Ausgliederung in personeller

    Hinsicht, wo die Gemeinden doch sicherlich Personal zusätzlich aufnehmen müßten

    und somit im Endeffekt lediglich eine Umverteilung der Personalkosten vom Bund

    zu den betroffenen Gemeinden, letztlich aber doch wieder der öffentlichen Hand,

    erfolgen würde?

 

4. Wird bei Umsetzung der geplanten Maßnahmen das in den Meldeämtern

    freiwerdende Personal anderen zur Zeit bereits hoch belasteten

    Organisationseinheiten, wie etwa den Strafämtern oder der Fremdenpolizei

    zugeschlagen oder werden die der Anzahl der Bediensteten der Meldeämter

    entsprechenden Planstellen gestrichen?

 

5. Ist Ihnen bekannt, dass bei der Streichung der entsprechenden Planstellen vor allem

    junge Bedienstete mit unbefristeten Verträgen - in überwiegender Mehrheit junge

   Frauen und Mütter - ihren Arbeitsplatz verlieren würden und welche

   Ausgleichsmaßnahmen können Sie sich für diese Menschen vorstellen?

 

6. Wie gedenken Sie den gleichen Standard gegenseitiger Information von

    Meldepersonal und Exekutive aufrechterhalten zu können, wenn die

    Meldeinformation lediglich in der Abfrage eines EDV - Systems besteht?

7. Welche Maßnahmen werden gesetzt, um eine Verschlechterung des ,,Bürgerservice“

    (in fast allen Bundespolizeidirektionen kann sich der Bürger annähernd rund um die

    Uhr anmelden, weil er nicht unbedingt das jeweilige Meldeamt sondern jedes

    Wachzimmer hiefür in Anspruch nehmen kann) hintanzuhalten?

 

8. Was werden Sie tun, um im Hinblick auf die durch die Magistrate geplante

    Vorgangsweise betreffend die Meldezettel bzw. den 24 - Stunden - Journaldienst

    Behinderung der Aufklärungsarbeit zu vermeiden?