106/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abg. Mag. Hartinger,
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend der Interessenkollision eines Institutsvorstandes des LKH
Graz - Universitätskliniken
In einer schriftlichen Stellungnahme der Steiermärkischen
Landesregierung/Rechtsabteilung 10 an den Rechnungshofpräsidenten Dr. Franz
Fiedler wird folgendes angeführt:
„Ein Institutsvorstand, der Kontrollaufgaben für den Bund gegenüber der KAGes
wahrzunehmen hatte, übte bei dieser eine Nebenbeschäftigung aus. Diese
Interessenkollision stand nach Ansicht des RH einer wirksamen Kontrolle
entgegen“
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr die nachstehende
ANFRAGE:
1. Ist Ihnen bzw. Ihrem Ministerium zur Kenntnis gelangt, daß ein
Institutsvorstand des LKH Graz - Universitätsklinik, der Kontrolltätigkeiten für
den Bund gegenüber der Krankenanstaltengesellschaft Steiermark
wahrzunehmen hatte, gleichzeitig bei der KAGes Steiermark eine
Nebenbeschäftigung ausübte ?
Wenn ja, wann und in welcher Weise?
Wenn nein, warum nicht?
2. Wurde Ihnen bzw. Ihrem Ministerium, seitens des Institutsvorstandes, der
Dienstvertrag mit der Krankenanstaltengesellschaft Steiermark, gemeldet?
Wenn nein,
wäre er dazu nicht verpflichtet gewesen?
3. Haben Sie bzw. Ihr Ministerium die notwendige Schritte zur Auflösung
dieser Interessenkollision eingeleitet?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
4. Warum wurde diese Interessenkollision nicht schon früher - bei der
Aufnahme der Kontrolltätigkeit durch den Institutsvorstand - entdeckt?
5. Können Sie versichern, daß die pflichtgetreue Kontrolltätigkeit des
doppeltbeschäftigten Institutsvorstand jederzeit gewährleistet war bzw.
ist?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?