106/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abg. Mag. Hartinger,

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend der Interessenkollision eines Institutsvorstandes des LKH

Graz - Universitätskliniken

 

In einer schriftlichen Stellungnahme der Steiermärkischen

Landesregierung/Rechtsabteilung 10 an den Rechnungshofpräsidenten Dr. Franz

Fiedler wird folgendes angeführt:

 

„Ein Institutsvorstand, der Kontrollaufgaben für den Bund gegenüber der KAGes

wahrzunehmen hatte, übte bei dieser eine Nebenbeschäftigung aus. Diese

Interessenkollision stand nach Ansicht des RH einer wirksamen Kontrolle

entgegen“

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr die nachstehende

 

ANFRAGE:

 

1.   Ist Ihnen bzw. Ihrem Ministerium zur Kenntnis gelangt, daß ein

      Institutsvorstand des LKH Graz - Universitätsklinik, der Kontrolltätigkeiten für

      den Bund gegenüber der Krankenanstaltengesellschaft Steiermark

      wahrzunehmen hatte, gleichzeitig bei der KAGes Steiermark eine

      Nebenbeschäftigung ausübte ?

 

      Wenn ja, wann und in welcher Weise?

      Wenn nein, warum nicht?

 

2.   Wurde Ihnen bzw. Ihrem Ministerium, seitens des Institutsvorstandes, der

      Dienstvertrag mit der Krankenanstaltengesellschaft Steiermark, gemeldet?

      Wenn nein, wäre er dazu nicht verpflichtet gewesen?

3.   Haben Sie bzw. Ihr Ministerium die notwendige Schritte zur Auflösung

      dieser Interessenkollision eingeleitet?

 

      Wenn ja, wann?

      Wenn nein, warum nicht?

 

4.   Warum wurde diese Interessenkollision nicht schon früher - bei der

      Aufnahme der Kontrolltätigkeit durch den Institutsvorstand - entdeckt?

   

5.   Können Sie versichern, daß die pflichtgetreue Kontrolltätigkeit des

      doppeltbeschäftigten Institutsvorstand jederzeit gewährleistet war bzw.

      ist?

      Wenn ja, warum?

      Wenn nein, warum nicht?