1062/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag Maria Kubitschek und Genossen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend die Forderung von Herrn Bundesminister Bartenstein nach einer

Kartellbehörde anstelle des Kartellgerichtes

 

Herr Minister Bartenstein hat sich mehrfach in verschiedenen Medien zum Thema

Wettbewerbspolitik geäußert. „Die österreichische Wirtschaft braucht einen Schutz

des Wettbewerbs und nicht einen Schutz vor Wettbewerb“ äußerte sich Herr Minister

Bartenstein beispielsweise in einer Presseaussendung (OTS0199 2000 - 06 -

07/12:17). In derselben Presseaussendung schlägt Herr Minister Bartenstein auch

die Entwicklung einer eigenen Kartellbehörde anstelle des Kartellgerichtes vor.

Mittlerweile wurde diese Forderung seitens Herrn Minister Bartenstein mehrfach

wiederholt und - ebenfalls laut zitierter Presseaussendung - von der gesamten

Regierung unterstützt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz

nachstehende

 

Anfrage:

 

1) Laut Standard vom 5.6.2000 hat Herr Minister Bartenstein, geäußert, daß

    Österreich ein Land mit chronischem Defizit im Wettbewerb ist“ und im

    Gegensatz zur USA oder Deutschland keine deftigen Strafen hat, so dass ,, ...kein

    Marktteilnehmer Angst haben .. muss, dass ihm der Kartellrichter auf die Finger

    klopft“. Sind Sie der Meinung, daß die derzeitigen Strafandrohungen in

    Kartellsachen sowie die Bußgelder des Kartellgesetzes nicht ausreichend sind?

 

2) Wenn Sie der Auffassung sein sollten, daß diese ausreichend sind, meinen Sie,

    daß die Justiz (Staatsanwaltschaft und Kartellgericht) in Kartellangelegenheiten

    hinsichtlich des „Schutzes des Wettbewerbs“ Vollziehungsdefizite hat und wo

    liegen Ihrer Meinung nach die Gründe für diese Vollziehungsdefizite?

 

3) Wenn Sie der Auflassung sein sollten, daß die derzeitigen Strafandrohungen

    nicht ausreichend sind, welche Arten von Strafandrohungen im Detail und in

    welcher Höhe wären Ihrer Meinung nach ausreichend, um ein ,,wettbewerbliches

    Wohlverhalten“ - wie es Herr Minister Bartenstein im Standard vom 5.6.2000

    definiert - der Marktteilnehmer zu erzwingen?

 

4) Ist es Ihrer Meinung nach zweckmäßig bei Kartellvergehen die gerichtliche

    Strafbarkeit abzuschaffen, wie es das Parteienübereinkommen FPÖ - ÖVP

    vorsieht?

 

5) Sind Sie der Meinung, daß eine Wettbewerbsbehörde prinzipiell für eine

    effizientere Umsetzung des Wettbewerbsrechtes sorgen kann als ein

    unabhängiges Kartellgericht?

 

6) Wenn ja, warum?

 

7) Wenn ja, wie begründen Sie, daß weisungsgebundene Beamte in einer

    „ausgegliederten Verwaltungsbehörde“ das Kartellrecht besser,

    wettbewerbspolitisch effizienter und unabhängiger als unabhängige Richter

    vollziehen können?

 

8) Das Kartellgericht muß mit nur einem Richter und zwei dem Kartellgericht nur

    teilweise zugewiesenen Richtern auskommen. Mit 1.1.2000 kann das

    Kartellgericht auch von Amts wegen in allen Angelegenheiten des Kartellgesetzes

    tätig werden. Hierfür wäre allerdings eine entsprechende Personalausstattung

      notwendig, die bisher nicht erfolgt ist. Sind Sie der Meinung, daß das

      Kartellgericht mit einer ähnlichen personellen Ausstattung wie es Herr Minister

      Bartenstein für eine Wettbewerbsbehörde als notwendig erachten (40 bis 60

      Mitarbeiter), den Wettbewerb in Österreich ebenfalls entsprechend sicherstellen

      könnten?

 

9)   Sind Sie der Meinung, daß es eine kostengünstigere Möglichkeit gibt, den

      Wettbewerb zu fördern und eine effiziente Umsetzung des Wettbewerbsrechtes zu

      gewährleisten?

 

10)Wenn nein, warum nicht?

 

11)Laut Standard vom 5.6.200 übt Minister Bartenstein Kritik am geltenden

     Kartellverfahren, weil „nach wie vor“.. .die Sicherstellung von Unterlagen für

     Erhebungen... nicht möglich ist“ und ,,. . dies nur durch Einschaltung der Polizei bei

     Verdacht einer strafbaren Handlung geschehen.. kann“. Streben Sie die

     Möglichkeit von Hausdurchsuchungen ohne Verdacht und ohne richterlichen

     Beschluß im Gegensatz etwa zur deutschen Regelung oder der EU - Regelung

     an?

 

12)Über welches wettbewerbspolitische know how verfügt Ihrer Meinung nach der

     Verwaltungsgerichtshof derzeit und in welchem Zeitraum könnte der VwGH Ihrer

     Meinung nach das nötige wettbewerbsrechtliche und wettbewerbsrechtliche

     know - how aufbauen, um einen im „Gemeinsamen Markt“ vertretbaren Standard

     zu erreichen?

 

13)Wie lange würde Ihrer Meinung nach ein Kartellverfahren dauern, wenn der

      bereits seit langem überlastete Verwaltungsgerichtshof, über Beschwerden zu

     entscheiden hätte?