1062/J XXI.GP
der Abgeordneten Mag Maria Kubitschek und Genossen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend die Forderung von Herrn Bundesminister Bartenstein nach einer
Kartellbehörde anstelle des Kartellgerichtes
Herr Minister Bartenstein hat sich mehrfach in verschiedenen Medien zum Thema
Wettbewerbspolitik geäußert. „Die österreichische Wirtschaft braucht einen Schutz
des Wettbewerbs und nicht einen Schutz vor Wettbewerb“ äußerte sich Herr Minister
Bartenstein beispielsweise in einer Presseaussendung (OTS0199 2000 - 06 -
07/12:17). In derselben Presseaussendung schlägt Herr Minister Bartenstein auch
die Entwicklung einer eigenen Kartellbehörde anstelle des Kartellgerichtes vor.
Mittlerweile wurde diese Forderung seitens Herrn Minister Bartenstein mehrfach
wiederholt und - ebenfalls laut zitierter Presseaussendung - von der gesamten
Regierung unterstützt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1) Laut Standard vom 5.6.2000 hat Herr Minister Bartenstein, geäußert, daß
Österreich ein Land mit chronischem Defizit im Wettbewerb ist“ und im
Gegensatz zur USA oder Deutschland keine deftigen Strafen hat, so dass ,, ...kein
Marktteilnehmer Angst haben
.. muss, dass ihm der Kartellrichter auf die Finger
klopft“. Sind Sie der Meinung, daß die derzeitigen Strafandrohungen in
Kartellsachen sowie die Bußgelder des Kartellgesetzes nicht ausreichend sind?
2) Wenn Sie der Auffassung sein sollten, daß diese ausreichend sind, meinen Sie,
daß die Justiz (Staatsanwaltschaft und Kartellgericht) in Kartellangelegenheiten
hinsichtlich des „Schutzes des Wettbewerbs“ Vollziehungsdefizite hat und wo
liegen Ihrer Meinung nach die Gründe für diese Vollziehungsdefizite?
3) Wenn Sie der Auflassung sein sollten, daß die derzeitigen Strafandrohungen
nicht ausreichend sind, welche Arten von Strafandrohungen im Detail und in
welcher Höhe wären Ihrer Meinung nach ausreichend, um ein ,,wettbewerbliches
Wohlverhalten“ - wie es Herr Minister Bartenstein im Standard vom 5.6.2000
definiert - der Marktteilnehmer zu erzwingen?
4) Ist es Ihrer Meinung nach zweckmäßig bei Kartellvergehen die gerichtliche
Strafbarkeit abzuschaffen, wie es das Parteienübereinkommen FPÖ - ÖVP
vorsieht?
5) Sind Sie der Meinung, daß eine Wettbewerbsbehörde prinzipiell für eine
effizientere Umsetzung des Wettbewerbsrechtes sorgen kann als ein
unabhängiges Kartellgericht?
6) Wenn ja, warum?
7) Wenn ja, wie begründen Sie, daß weisungsgebundene Beamte in einer
„ausgegliederten Verwaltungsbehörde“ das Kartellrecht besser,
wettbewerbspolitisch effizienter und unabhängiger als unabhängige Richter
vollziehen können?
8) Das Kartellgericht muß mit nur einem Richter und zwei dem Kartellgericht nur
teilweise zugewiesenen Richtern auskommen. Mit 1.1.2000 kann das
Kartellgericht auch von Amts wegen in allen Angelegenheiten des Kartellgesetzes
tätig werden.
Hierfür wäre allerdings eine entsprechende Personalausstattung
notwendig, die bisher nicht erfolgt ist. Sind Sie der Meinung, daß das
Kartellgericht mit einer ähnlichen personellen Ausstattung wie es Herr Minister
Bartenstein für eine Wettbewerbsbehörde als notwendig erachten (40 bis 60
Mitarbeiter), den Wettbewerb in Österreich ebenfalls entsprechend sicherstellen
könnten?
9) Sind Sie der Meinung, daß es eine kostengünstigere Möglichkeit gibt, den
Wettbewerb zu fördern und eine effiziente Umsetzung des Wettbewerbsrechtes zu
gewährleisten?
10)Wenn nein, warum nicht?
11)Laut Standard vom 5.6.200 übt Minister Bartenstein Kritik am geltenden
Kartellverfahren, weil „nach wie vor“.. .die Sicherstellung von Unterlagen für
Erhebungen... nicht möglich ist“ und ,,. . dies nur durch Einschaltung der Polizei bei
Verdacht einer strafbaren Handlung geschehen.. kann“. Streben Sie die
Möglichkeit von Hausdurchsuchungen ohne Verdacht und ohne richterlichen
Beschluß im Gegensatz etwa zur deutschen Regelung oder der EU - Regelung
an?
12)Über welches wettbewerbspolitische know how verfügt Ihrer Meinung nach der
Verwaltungsgerichtshof derzeit und in welchem Zeitraum könnte der VwGH Ihrer
Meinung nach das nötige wettbewerbsrechtliche und wettbewerbsrechtliche
know - how aufbauen, um einen im „Gemeinsamen Markt“ vertretbaren Standard
zu erreichen?
13)Wie lange würde Ihrer Meinung nach ein Kartellverfahren dauern, wenn der
bereits seit langem überlastete Verwaltungsgerichtshof, über Beschwerden zu
entscheiden hätte?