107/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abg. Mag. Hartinger,
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend der Nebenbeschäftigung von Bundesärzten während der
Dienstzeit
In einer schriftlichen Stellungnahme der Steiermärkischen
Landesregierung/Rechtsabteilung 10 an den Rechnungshofpräsidenten Dr. Franz
Fiedler wird folgendes angeführt:
„Bundesärzte übten während der Dienstzeit am Vormittag
Nebenbeschäftigungen in Sanatorien aus, was zu personellen Engpässen in der
Klinik führte.“
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr die nachstehende
ANFRAGE:
1. Ist Ihnen bzw. Ihrem Ministerium zur Kenntnis gelangt, daß Bundesärzte
des LKH Graz - Universitätsklinik, Nebenbeschäftigungen während ihrer
Dienstzeit in Sanatorien ausübten bzw. ausüben?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
2. Entspricht es den Tatsachen, daß sich die Bundesärzte für ihre lukrativen
Nebengeschäfte nicht vom Dienst abgemeldet haben, und es an den
Universitätskliniken in Graz zu teils chaotischen Zuständen gekommen
ist?
3. Entspricht es den Tatsachen, daß für den Patienten notwendige
Behandlungen nicht von den zuständigen Fachärzten, sondern von
Assistenzärzten durchgeführt werden?
4. Können Sie versichern, daß die dem Standart einer Universitätsklinik
entsprechende bestmögliche medizinische Versorgung der Patienten der
Universitätskliniken in Graz - auch während der Abwesenheit der einzelnen
Bundesärzte in der Dienstzeit - jederzeit gewährleistet war? Wenn ja,
warum?
5. Wird es für diese Bundesärzte, welche während Ihrer Dienstzeit anderen
Nebenbeschäftigungen nachgegangen sind, disziplinarrechtliche
Konsequenzen geben?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
6. Welche Systemänderung zur Verhinderung solcher Dienstverfehlungen
schlagen Sie vor?
7. Werden Sie prüfen, ob das Stechkartensystem - wie es zB. in der
Bundesrepublik Deutschland angewendet wird - auch in Österreich zur
Verhinderung dieser Dienstverfehlungen geeignet ist?
8. Entspricht es den Tatsachen, daß für Bundesärzte eine bloße Meldepflicht
bezüglich ihre Nebentätigkeiten besteht, während Landesärzte (zB. in der
Steiermark) für Nebenbeschäftigung die Genehmigung Ihres Dienstgebers
einholen müssen?
9. Werden Sie auch für Bundesärzte neben der Meldepflicht die
Genehmigungspflicht bezüglich der Nebenbeschäftigung einführen?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?