107/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abg. Mag. Hartinger,

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend der Nebenbeschäftigung von Bundesärzten während der

Dienstzeit

 

 

In einer schriftlichen Stellungnahme der Steiermärkischen

Landesregierung/Rechtsabteilung 10 an den Rechnungshofpräsidenten Dr. Franz

Fiedler wird folgendes angeführt:

 

„Bundesärzte übten während der Dienstzeit am Vormittag 

Nebenbeschäftigungen in Sanatorien aus, was zu personellen Engpässen in der

Klinik führte.“

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr die nachstehende

 

 

ANFRAGE:

 

1.   Ist Ihnen bzw. Ihrem Ministerium zur Kenntnis gelangt, daß Bundesärzte

      des LKH Graz - Universitätsklinik, Nebenbeschäftigungen während ihrer

      Dienstzeit in Sanatorien ausübten bzw. ausüben?

  

      Wenn ja, wann?

      Wenn nein, warum nicht?

 

2.   Entspricht es den Tatsachen, daß sich die Bundesärzte für ihre lukrativen

      Nebengeschäfte nicht vom Dienst abgemeldet haben, und es an den

      Universitätskliniken in Graz zu teils chaotischen Zuständen gekommen ist?

3.        Entspricht es den Tatsachen, daß für den Patienten notwendige

       Behandlungen nicht von den zuständigen Fachärzten, sondern von

       Assistenzärzten durchgeführt werden?

 

4.   Können Sie versichern, daß die dem Standart einer Universitätsklinik

      entsprechende bestmögliche medizinische Versorgung der Patienten der

      Universitätskliniken in Graz - auch während der Abwesenheit der einzelnen

      Bundesärzte in der Dienstzeit - jederzeit gewährleistet war? Wenn ja,

      warum?

 

5.   Wird es für diese Bundesärzte, welche während Ihrer Dienstzeit anderen

      Nebenbeschäftigungen nachgegangen sind, disziplinarrechtliche

      Konsequenzen geben?

      Wenn ja, welche?

      Wenn nein, warum nicht?

 

6.   Welche Systemänderung zur Verhinderung solcher Dienstverfehlungen

      schlagen Sie vor?

 

7.   Werden Sie prüfen, ob das Stechkartensystem - wie es zB. in der

      Bundesrepublik Deutschland angewendet wird - auch in Österreich zur

      Verhinderung dieser Dienstverfehlungen geeignet ist?

 

8.   Entspricht es den Tatsachen, daß für Bundesärzte eine bloße Meldepflicht

      bezüglich ihre Nebentätigkeiten besteht, während Landesärzte (zB. in der

      Steiermark) für Nebenbeschäftigung die Genehmigung Ihres Dienstgebers

      einholen müssen?

 

9.   Werden Sie auch für Bundesärzte neben der Meldepflicht die

      Genehmigungspflicht bezüglich der Nebenbeschäftigung einführen?

 

      Wenn ja, wann?

      Wenn nein, warum nicht?