1083/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Kostelka, Ludmilla Parfuss, Dr. Kräuter, Katharina Pfeffer, Faul

und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Behebung des Informationsdefizits über das Gefahrenpotenzial bzw.

Herstellung gesicherter Daten über in Österreich lebende Hunde unter besonderer

Berücksichtigung von Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (Zucht

bzw. Ausbildung) zum Schutz der österreichischen Bevölkerung

 

 

 

Die Tierschutzgesetze, die in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fallen, haben in erster

Linie die artgerechte Haltung von Tieren einschließlich des Schutzes vor Gefahren, die von

Tieren ausgehen, zu regeln. Unter diesem Gesichtspunkt haben einzelne Länder bereits die

Haltung von solchen gefährliche Hunden verboten. Hundezüchter und  - halter handeln oft

verantwortungslos, indem sie die Hunde zu gefährlichen Waffen heranzüchten, ausbilden und

missbrauchen. Opfer dieser Handlungsweise sind sowohl der als Waffe missbrauchte Hund

als auch die Menschen und Tiere, die von diesen Hunden angegriffen werden. Die

Verantwortung für die grauenhaften Vorfälle der Vergangenheit liegt beim Menschen.

 

Für das gesamte österreichische Bundesgebiet gibt es laut Expertenmeinung keine gesicherten

Daten über die Anzahl von Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, um das

unter Umständen regional sehr unterschiedliche Gefahrenpotenzial für die österreichische

Bevölkerung realistisch einschätzen zu können.

 

So schätzt ein Hundeexperte der Stadt Salzburg den Anteil der gefährlichen Hunde auf 10 %,

was mehr als 300 Tiere bedeutet. In Tirol werden rund 250 Hunde mit gesteigerter

Gefährlichkeit und Aggressivität vermutet. Der Großteil der Hunde mit gesteigerter

Gefährlichkeit und Aggressivität wird in Hinterhofzwingern gezüchtet oder aus dem Osten

importiert. Sogar von illegalen Hundekämpfen mit eigens dafür gezüchteten Kampfhunden,

die nachts außerhalb Innsbrucks an abgelegenen Orten stattfinden, wird berichtet.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres

nachstehende

Anfrage:

 

1.  Wie schätzen Sie das Gefahrenpotenzial für Leib und Leben der österreichischen

      Bevölkerung durch Hunde unter besonderer Berücksichtigung von Hunden mit

      gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit ein?

2.  Wie viele Hunde und wie viele Hundehalter aus Sicht Ihres Ministeriums gibt es in

     Österreich?

3.  Wie viele dieser in Österreich gehaltenen Hunde stammen aus Züchtungen, die -

     bewusst oder unbewusst - auf die Erhöhung der Aggressivität gezüchtet haben?

4.  Wie viele österreichische Hundebesitzer haben ihren Hund auf erhöhte Aggressivität

      oder Schutz hin ausgebildet? Wie ist der polizeiliche Leumund dieser Hundebesitzer?

5.  Wie ist die Verteilung der Population (Zucht und Ausbildung) dieser Hunde mit

      gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit auf die einzelnen Bundesländer?

6.   Sind Ihnen Fälle von Hundekämpfen bekannt?

     Wenn ja, wo wurden diese veranstaltet?

7.   Wie ist die Behörde in den Fällen der Frage 6 vorgegangen? Wurde die

      Veranstaltung abgebrochen, wurden Anzeigen erstattet, wie sind die Verfahren

      ausgegangen? Was ist mit den Hunden geschehen?

8.   Gab es in der Vergangenheit Fälle von Einschreitung der Behörden bzw.

      Amtshandlungen zur Verhinderung von Hundekämpfen sowie zur Bestrafung bzw.

      Festnahme von Veranstaltern und Teilnehmern?

9.   Wie viele Amtshandlungen - gegliedert nach Bundesländern - gab es in den letzten

      drei Jahren im Zusammenhang mit Angriffen von Hunden auf den Menschen?

10. Wieviele dieser Anzeigen beziehen sich auf Individuen, die aus Zuchtlinien stammen,

      die auf gesteigerte Aggression hin gezüchtet wurden bzw. auf eine gesteigerte

      Aggressivität hin ausgebildet wurden (z.B.: Schutzausbildung)? Welchen Rassen

      gehören diese einzelnen Hunde an? Wie schaut das Strafregister dieser Hundehalter

      aus?

11. Wie viele Amtshandlungen wurden seitens Ihres Ministeriums durch Anzeigen

      betreffend „Übergriffe von Hunden auf andere Tiere“ in den letzten drei Jahren

      notwendig?

12. Wie hoch ist die Zahl der Fälle, bei denen Vertreter der Polizei und Gendarmerie

       bzw. andere amtshandelnde Vertreter Ihres Ressorts durch Amtshandlungen, in denen

       Hunde beteiligt waren, gefährdet oder gar verletzt wurden?

13. Was werden Sie unternehmen, um die Exekutive - vor allem auch zu deren eigenem

       Schutz - für den Umgang mit freilaufenden, möglicherweise potenziell gefährlichen

       Hunden besser zu schulen?

14. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um bereits bestehende gesetzliche

       Regelungen wie z.B. Maulkorb -  und Leinenzwang besser zu kontrollieren und zu

       exekutieren?