109/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abg. Mag. Hartinger
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend keiner Führung von Aufzeichnungen, die eine
Kostenaufteilung zwischen Krankenversorgung sowie Lehre und
Forschung ermöglichen
In einer schriftlichen Stellungnahme der Steiermärkischen
Landesregierung/Rechtsabteilung 10 an den Rechnungshofpräsidenten Dr. Franz
Fiedler wird folgendes angeführt:
„Der Zahlung des klinischen Mehraufwandes lagen eine Vielzahl
unterschiedlicher Vereinbarungen des Bundes mit den Anstaltsträgern zugrunde,
was die Zahlungsabwicklung schwerfällig machte und mit hohem
Verwaltungsaufwand verbunden war. Die Universitätskliniken verfügten über
keine Aufzeichnungen, die eine Kostenaufteilung zwischen Krankenversorgung
sowie Lehre und Forschung ermöglichten.“
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr die nachstehende
ANFRAGE:
1. Ist Ihnen bekannt, daß die Universitätskliniken des LKH Graz über keine
Aufzeichnungen, die eine Kostenaufteilung zwischen Krankenversorgung
sowie Lehre und Forschung ermöglichen, verfügen?
Wenn ja, seit wann?
Wenn nein, warum nicht?
2. Halten Sie es für sinnvoll, daß die Universitätskliniken des LKH Graz über
keine Aufzeichnungen, die eine Kostenaufteilung zwischen
Krankenversorgung sowie Lehre und Forschung ermöglichen, verfügen?
3. Werden Sie eine entsprechende Überprüfung dieses Umstandes durch Ihr
Bundesministerium durchführen lassen?
4. Werden Sie - gemäß der Stellungnahme des Landes Steiermark - diesen
Umstand dahingehend ändern, daß in Zukunft die Universitätskliniken des
LKH Graz über Aufzeichnungen, die eine Kostenaufteilung zwischen
Krankenversorgung sowie Lehre und Forschung ermöglichen, verfügen?
5. Sind Ihnen ähnliche organisatorische Mängel von den Universitätskliniken
Wien und Innsbruck bekannt?
Wenn ja, werden Sie dafür Sorge tragen, daß auch in den
Universitätskliniken Wien und Innsbruck Aufzeichnungen, die eine
Kostenaufteilung zwischen Krankenversorgung sowie Lehre und Forschung
ermöglichen, zum ehestmöglichen Zeitpunkt vorliegen?