109/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abg. Mag. Hartinger

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend keiner Führung von Aufzeichnungen, die eine

Kostenaufteilung zwischen Krankenversorgung sowie Lehre und

Forschung ermöglichen

 

In einer schriftlichen Stellungnahme der Steiermärkischen

Landesregierung/Rechtsabteilung 10 an den Rechnungshofpräsidenten Dr. Franz

Fiedler wird folgendes angeführt:

 

„Der Zahlung des klinischen Mehraufwandes lagen eine Vielzahl

unterschiedlicher Vereinbarungen des Bundes mit den Anstaltsträgern zugrunde,

was die Zahlungsabwicklung schwerfällig machte und mit hohem

Verwaltungsaufwand verbunden war. Die Universitätskliniken verfügten über

keine Aufzeichnungen, die eine Kostenaufteilung zwischen Krankenversorgung

sowie Lehre und Forschung ermöglichten.“

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr die nachstehende

 

ANFRAGE:

 

1.   Ist Ihnen bekannt, daß die Universitätskliniken des LKH Graz über keine

      Aufzeichnungen, die eine Kostenaufteilung zwischen Krankenversorgung

      sowie Lehre und Forschung ermöglichen, verfügen?

 

      Wenn ja, seit wann?

      Wenn nein, warum nicht?

 

2.   Halten Sie es für sinnvoll, daß die Universitätskliniken des LKH Graz über

      keine Aufzeichnungen, die eine Kostenaufteilung zwischen

      Krankenversorgung sowie Lehre und Forschung ermöglichen, verfügen?

3.   Werden Sie eine entsprechende Überprüfung dieses Umstandes durch Ihr

      Bundesministerium durchführen lassen?

 

4.   Werden Sie - gemäß der Stellungnahme des Landes Steiermark - diesen

      Umstand dahingehend ändern, daß in Zukunft die Universitätskliniken des

      LKH Graz über Aufzeichnungen, die eine Kostenaufteilung zwischen

      Krankenversorgung sowie Lehre und Forschung ermöglichen, verfügen?

 

5.   Sind Ihnen ähnliche organisatorische Mängel von den Universitätskliniken

      Wien und Innsbruck bekannt?

     

      Wenn ja, werden Sie dafür Sorge tragen, daß auch in den

      Universitätskliniken Wien und Innsbruck Aufzeichnungen, die eine

      Kostenaufteilung zwischen Krankenversorgung sowie Lehre und Forschung

      ermöglichen, zum ehestmöglichen Zeitpunkt vorliegen?