1090/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann, Annemarie Reitsamer und

GenossInnen

an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Krebsstatistikgesetz und Krebsstatistik

 

 

Das Bundesgesetz vom 6. März 1969 über die statistische Erfassung von

Geschwulstkrankheiten (Krebsstatistikgesetz) hat eine statistische Erhebung für

Krebskrankheiten eingeführt. Lautete es in § 1 Abs. 2 der ursprünglichen Fassung

noch: „Gegenstand der Erhebungen sind die Angaben zur Person, jedoch ohne

Namensnennung, sowie über Art, Lokalisation und Verlauf der Erkrankung.“, so

entfiel die aus datenschützerischen Gründen begrüßenswerte Einschränkung

„jedoch ohne Namensnennung“ infolge einer noch im selben Jahr beschlossenen

Novelle zu dieser Bestimmung BGBl. 425/1969). Diese Bestimmung ist bisher

unverändert in Kraft.

 

 

Seither wird der Vorname, Zuname, und die Adresse des/der Patientin angeführt.

Zur anonymen Zuordnung wäre die SV - Versicherungsnummer ausreichend. Es

steht, dass der Patient keinen Einblick in das Meldeblatt erhalten soll, was bei

mündigen Patienten unzulässig ist. Diese Krebsblätter geben epidemiologisch

wenig Auskunft, sowohl in Bezug auf Wohnort, als auch Berufstätigkeit als auch

eventuelle Noxen, die zu Karzinomen führen können, wie Nikotin, Alkohol,

Viren, etc. Auf Systemerkrankungen nehmen sie überhaupt keine Rücksicht.

 

Aus all diesen angeführten Erwägungen richten die unterzeichneten Abgeordneten

an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit und Generationen nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Haben Sie die Absicht, an diesem Bundesgesetz über die Krebsstatistik

     sinnvolle Veränderungen vorzunehmen?

     a) Wenn ja welche Verbesserungen wollen Sie durchführen?

     b) Wenn nein, werden Sie sich für eine Abschaffung einsetzen?

 

 

 

2. Werden Sie eine dem Datenschutz und medizinischen Fragestellungen

     entsprechende Vorlage das Krebsstatistikgesetz betreffend dem Nationalrat

     vorlegen?

3. Ist es noch zeitgemäß, in einer Zeit, in der der Datenschutz von sensiblen

    Daten -  insbesondere Gesundheitsdaten eine besondere Bedeutung einnimmt,

    eine Krebsstatistik im statistischen Zentralamt zu führen?

 

4. Wenn ja, wir begründen Sie diese Notwendigkeit aus medizinischer Sicht?

 

5. Wäre eine Krebsstatistik im ÖBIG oder im Bundesministerium nicht besser

     angesiedelt?

 

6. Wollen Sie die Hämato - Onkologische Gesellschaft beauftragen, ein

     zielgerichtetes Formular zu entwickeln?

 

7. Sehen Sie eine Möglichkeit, das Führen des Krebsstatistikblattes aufzugeben

     und statt dessen in das LKF - System zu integrieren?

 

8. Sehen Sie eine Möglichkeit, die Erhebung über moderne Datenträger

     durchzuführen?

 

9. Können Sie sich vorstellen für andere meldepflichtige Erkrankung

     elektronische Übermittlung einzusetzen?

 

10. Können Sie sich EDV - Programme vorstellen, die bei der entsprechenden LKF -

       Nummer auf eine meldepflichtige Erkrankung hinweisen?

 

11. Werden die Krebsstatistikblätter lückenlos, wie im Gesetz vorgesehen,

       abgegeben oder klafft zwischen Diagnose -  Todesdaten und

       Krebsstatistikblättern eine Lücke?

       a) im ambulanten Bereich

       b) im niedergelassenen Bereich

       c) im stationären Bereich

       d) im semistationären Bereich

       e) nach Obduktion

 

12. Werden Sie dafür Sorge tragen, dass derartige Meldungen auch im

       niedergelassenen Bereich ausgefüllt werden?

 

13. Werden Sie einen jährlichen Karzinombericht veranlassen, der diese Statistik

       genau auswertet?

14. Sind Sie dafür, dass alle Patienten mit Malignomen im Falle Ihres Todes

       obduziert werden?

 

15. Sind Sie dafür, dass Patienten wissen, dass ihre Erkrankung statistisch erhoben

       wird?