1091/J XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann, Mag. Barbara Prammer,
Annemarie Reitsamer und GenossInnen
an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Mifegyne
Seit etwas mehr als einem Jahr kann Mifegyne an Spitalsabteilungen abgegeben werden. So
viel uns bekannt ist, hat sich das Präparat bewährt. Vor einigen Wochen hat die
Vertriebsfirma an das Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen den Antrag
auf Zulassung für ärztliche Praxen gestellt. Da diese Regierung vehement für die Aufwertung
der niedergelassenen Ärzte eintritt, kann es unserer Meinung nach nicht zu einer Ablehnung
des Antrags der Firma Exelgyn auf Zulassung von Mifegyne für niedergelassene Fachärzte
für Gynäkologie und Geburtshilfe kommen. Viele dieser Ärzte führen selbst
Schwangerschaftsabbrüche in ihrer Ordination durch und können dadurch auch die nötige
Nachbehandlung übernehmen. Aber auch nach Ihrem Prinzip „zuerst die Therapie bei
Niedergelassenen und erst bei Komplikationen Behandlung im Spital“ spricht nichts gegen
eine Abgabe von Mifegyne durch niedergelassene Fachärzte für Gynäkologie und
Geburtshilfe und Ärzte für Allgemeinmedizin.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. In welchen Spitälern wird Mifegyne verwendet?
2. Wie hoch war die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche mit Mifegyne?
3. In wie viel Prozent der Fälle ist es zu Komplikationen gekommen?
4. In wie viel Prozent der Fälle musste eine weitere Curettage durchgeführt werden?
5. Halten Sie das Medikament auch in der entsprechenden Facharztpraxis für
Gynäkologie und Geburtshilfe, und Praxis des Arztes für Allgemeinmedizin, der
Curettagen durchführt, für anwendbar?
6. Die Firma hat jetzt den Antrag auf Zulassung für diese Praxen gestellt. Werden Sie
dem Antrag Ihre Zustimmung erteilen?
a) Wenn ja, aus welchen Gründen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen?
7. Ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in den Spitälern aufgrund der Zulassung
von Mifegyne gestiegen?
8. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Frauen in den westlichen Bundesländern diese
Möglichkeit genauso gewährt wird?