1124/J XXI.GP
der Abgeordneten Marianne Hagenhofer
und Genossinnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
(ergeht gleichlautend an den BM für Finanzen)
betreffend Telefongrundgebührenbefreiung für sozial Schwache
Durch die Liberalisierung des Telekommunikationsbereiches ergeben sich für Personen, die
bisher von der Telefongrundgebühr befreit waren, Unsicherheiten. So ist nicht bekannt, ob
sie überhaupt weiter in den Genuss der Gebührenbefreiung kommen. Die Ankündigung von
Bundesminister Schmid, die Telefongrundgebührenbefreiung nicht mehr von staatlicher
Seite anbieten zu wollen, ist ein weiterer Schritt der Bundesregierung zur Belastung sozial
Schwacher. Ca. 300.000 Personen sind von der Grundgebühr befreit und wären daher von
einer Auflassung dieser Maßnahme massiv belastet
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage:
1) Ist beabsichtigt, die Grundgebührenbefreiung für Telefon abzuschaffen oder zu
verändern?
2) Wenn ja: ab wann und in welcher Form?
3) Wie soll die angeblich geplante Umstellung von ,,Objektförderung“ auf ,,Subjektförderung“
(Auskunft BM Grasser im Budgetausschuss) in diesem Bereich aussehen bzw.
funktionieren?
4) Sind Maßnahmen geplant, um sozial bedürftige Menschen, die bereits von der
Grundgebühr befreit waren, in einem neuen System weiter zu unterstützen?
a) Wenn ja: welche?
b) Wenn nein: warum nicht?