1124/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Marianne Hagenhofer

und Genossinnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

(ergeht gleichlautend an den BM für Finanzen)

betreffend Telefongrundgebührenbefreiung für sozial Schwache

 

Durch die Liberalisierung des Telekommunikationsbereiches ergeben sich für Personen, die

bisher von der Telefongrundgebühr befreit waren, Unsicherheiten. So ist nicht bekannt, ob

sie überhaupt weiter in den Genuss der Gebührenbefreiung kommen. Die Ankündigung von

Bundesminister Schmid, die Telefongrundgebührenbefreiung nicht mehr von staatlicher

Seite anbieten zu wollen, ist ein weiterer Schritt der Bundesregierung zur Belastung sozial

Schwacher. Ca. 300.000 Personen sind von der Grundgebühr befreit und wären daher von

einer Auflassung dieser Maßnahme massiv belastet

 

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage:

 

1) Ist beabsichtigt, die Grundgebührenbefreiung für Telefon abzuschaffen oder zu

     verändern?

2) Wenn ja: ab wann und in welcher Form?

3) Wie soll die angeblich geplante Umstellung von ,,Objektförderung“ auf ,,Subjektförderung“

     (Auskunft BM Grasser im Budgetausschuss) in diesem Bereich aussehen bzw.

     funktionieren?

4) Sind Maßnahmen geplant, um sozial bedürftige Menschen, die bereits von der

     Grundgebühr befreit waren, in einem neuen System weiter zu unterstützen?

     a) Wenn ja: welche?

     b) Wenn nein: warum nicht?