1127/J XXI.GP
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Gutachten über das Gebäude Franz Josefs - Kai 47, 1010 Wien,
„Kaipalast“.,
Das Schicksal des „Kaipalastes“ ist nach wie vor unklar. Ein drittes Gutachten, in
Auftrag gegeben von Planungsstadtrat Dr. Dr. Bernhard Görg, befaßt sich nun
endlich mit der Sanierbarkeit des Gebäudes. Diese ist laut den Gutachtern gegeben.
Die besondere Struktur der Deckenkonstruktion macht dies möglich. Zwischen den
Rippen der Rohrzellendecken ließen sich zusätzliche Stahlträger einziehen, die die
Tragkraft der Konstruktion zusätzlich erhöhen würden. Die Eisenbeton -
skelettbauweise würde durch dieses Verfahren unterstützt, die lichte Höhe der
Räume und die großzügige Gestaltung erhalten bleiben.
Bei einem anderen Gebäude von Ignaz Nathan Reiser wurde dieses Verfahren
bereits erfolgreich angewandt. Das Eckhaus Wien 1, Weihburggasse 9/ Liliengasse
3, das in der gleichen Weise konstruiert wurde wie der Kaipalast, konnte so gerettet
werden und ist heute ein schönes Stück Wiener Architekturgeschichte.
Bei einem Lokalaugenschein wurde ein weiters Problem in Zusammenhang mit dem
Abriss des Gebäude deutlich: Der „Kaipalast“ ist ein Eckgebäude in Richtung.
Donaukanal und dient für die benachbarten Häuser Heinrichgasse 5 und Franz -
Josefs - Kai 45 als Stütze. Bereits jetzt sind Risse an beiden Gebäuden sichtbar die
durch das Rutschen des gesamnten Komplexes zum Donaukanal hin verursacht
werden. Der Abriss des „Kaipalastes“ würde diesen Vorgang unter Umständen um
Einiges beschleunigen.
Vor allem der Bau der geplanten Tiefgarage wäre mit massiven Folgen für die
beiden Nachbarhäuser verbunden. Die Stützung der Gebäude während des Abrisses
und das Gießen eines zweiten Fundaments für die Nachbarhäuser wäre nötig um die
Bewohner nicht zu gefährden.
Dies ist natürlich mit hohen Kosten verbunden. Da die Abbruchgenehmigung im Fall
„Kaipalast“ nur aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen kann sind die Kosten für die
Stützung und das zusätzliche Fundament in die Kosten für den Neubau mit
einzubeziehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
ANFRAGE:
1.) Ist dem Bundesdenkmalamt das dritte Gutachten in Bezug auf die
Sanierbarkeit bekannt?
2.) Gibt es statische Gutachten über den Zustand der Nachbarhäuser?
3.) Wurden die Eigentümer der Häuser Heinrichgasse 5 und Franz - Josefs - Kai 45
über die Abbruchpläne informiert?
4.) Wurden die Kosten für die Stützung und das Gießen eines neuen Fundaments
für die benachbarten Gebäude bei der Kostenerstellung für Abriss und Neubau
berücksichtigt?
5.) Ist dem Bundesdenkmalamt die erfolgreiche Sanierung des Gebäudes Wien 1,
Weihburggasse 9/ Liliengasse 3 bekannt? Wenn nein, werden die
Informationen eingeholt?
6.) Hält das Bundesdenkmalamt den „Kaipalast“ Im Sinne der Stadterhaltung für
erhaltenswert? Wenn nein, warum nicht?
7.) Werden Sie sich um ein Gutachten über die Sanierbarkeit des „Kaipalstes“
bemühen? Wenn nein, warum nicht?