1127/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend Gutachten über das Gebäude Franz Josefs - Kai 47, 1010 Wien,

„Kaipalast“.,

 

 

Das Schicksal des „Kaipalastes“ ist nach wie vor unklar. Ein drittes Gutachten, in

Auftrag gegeben von Planungsstadtrat Dr. Dr. Bernhard Görg, befaßt sich nun

endlich mit der Sanierbarkeit des Gebäudes. Diese ist laut den Gutachtern gegeben.

 

Die besondere Struktur der Deckenkonstruktion macht dies möglich. Zwischen den

Rippen der Rohrzellendecken ließen sich zusätzliche Stahlträger einziehen, die die

Tragkraft der Konstruktion zusätzlich erhöhen würden. Die Eisenbeton -

skelettbauweise würde durch dieses Verfahren unterstützt, die lichte Höhe der

Räume und die großzügige Gestaltung erhalten bleiben.

 

Bei einem anderen Gebäude von Ignaz Nathan Reiser wurde dieses Verfahren

bereits erfolgreich angewandt. Das Eckhaus Wien 1, Weihburggasse 9/ Liliengasse

3, das in der gleichen Weise konstruiert wurde wie der Kaipalast, konnte so gerettet

werden und ist heute ein schönes Stück Wiener Architekturgeschichte.

 

Bei einem Lokalaugenschein wurde ein weiters Problem in Zusammenhang mit dem

Abriss des Gebäude deutlich: Der „Kaipalast“ ist ein Eckgebäude in Richtung.

Donaukanal und dient für die benachbarten Häuser Heinrichgasse 5 und Franz -

Josefs - Kai 45 als Stütze. Bereits jetzt sind Risse an beiden Gebäuden sichtbar die

durch das Rutschen des gesamnten Komplexes zum Donaukanal hin verursacht

werden. Der Abriss des „Kaipalastes“ würde diesen Vorgang unter Umständen um

Einiges beschleunigen.

 

Vor allem der Bau der geplanten Tiefgarage wäre mit massiven Folgen für die

beiden Nachbarhäuser verbunden. Die Stützung der Gebäude während des Abrisses

und das Gießen eines zweiten Fundaments für die Nachbarhäuser wäre nötig um die

Bewohner nicht zu gefährden.

 

Dies ist natürlich mit hohen Kosten verbunden. Da die Abbruchgenehmigung im Fall

„Kaipalast“ nur aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen kann sind die Kosten für die

Stützung und das zusätzliche Fundament in die Kosten für den Neubau mit

einzubeziehen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

 

1.) Ist dem Bundesdenkmalamt das dritte Gutachten in Bezug auf die

      Sanierbarkeit bekannt?

 

2.) Gibt es statische Gutachten über den Zustand der Nachbarhäuser?

 

3.) Wurden die Eigentümer der Häuser Heinrichgasse 5 und Franz - Josefs - Kai 45

      über die Abbruchpläne informiert?

 

4.) Wurden die Kosten für die Stützung und das Gießen eines neuen Fundaments

      für die benachbarten Gebäude bei der Kostenerstellung für Abriss und Neubau

      berücksichtigt?

 

5.) Ist dem Bundesdenkmalamt die erfolgreiche Sanierung des Gebäudes Wien 1,

      Weihburggasse 9/ Liliengasse 3 bekannt? Wenn nein, werden die

      Informationen eingeholt?

 

6.) Hält das Bundesdenkmalamt den „Kaipalast“ Im Sinne der Stadterhaltung für

      erhaltenswert? Wenn nein, warum nicht?

 

7.) Werden Sie sich um ein Gutachten über die Sanierbarkeit des „Kaipalstes“

      bemühen? Wenn nein, warum nicht?