1132/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Jarolim

und Genossen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend den Plan der Einbindung der Volksanwaltschaft zur Kontrolle der Justiz

 

Im Regierungsübereinkommen im Februar dieses Jahres war unter dem Kapitel Justiz zum

Punkt 3 „Verbesserung des Beschwerderechts“ ausdrücklich eine „Antragstellung auch der

Volksanwaltschaft“ vorgesehen.

 

In der Folge hat es sowohl von Seiten der Richterschaft wie auch von großen Teilen der

demokratischen Öffentlichkeit Proteste gegen dieses Vorhaben gegeben, da wohl zurecht

befürchtet wurde, dass die unabhängige Justiz in verfassungrechtlich bedenklicher Weise

einer wie auch immer gearteten „Kontrolle“ durch die Volksanwaltschaft ausgesetzt wäre. Die

Volksanwaltschaft hat als Institution zur Bekämpfung von Missständen in der Verwaltung

zweifellos große Verdienste, eignet sich aber wohl kaum für das im

Regierungsübereinkommen geplante Vorhaben.

 

Aufgrund der heftigen Proteste wurde dieses Vorhaben vorerst zurückgestellt bzw. dieses

Thema einer Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Richterschaft übertragen.

Für die justizpolitische Öffentlichkeit ist von Interesse, was in diese Richtung nun weiter

geschehen soll.

 

Deshalb stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz

nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Wie stehen Sie zu dem ursprünglichen Vorhaben, die unabhängige Gerichtsbarkeit

    einer wie auch immer gearteten Kontrolle durch die Volksanwaltschaft

    („Antragstellung auch der Volksanwaltschaft“) zu unterziehen?

2. Gibt es bereits Ergebnisse zu diesem Thema in der betreffenden Arbeitsgruppe und

     wenn ja, welche?

 

3. Wenn es noch keine Ergebnisse gibt: Wann ist mit einschlägigen Ergebnissen zu

     rechnen?