1132/J XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Jarolim
und Genossen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend den Plan der Einbindung der Volksanwaltschaft zur Kontrolle der Justiz
Im Regierungsübereinkommen im Februar dieses Jahres war unter dem Kapitel Justiz zum
Punkt 3 „Verbesserung des Beschwerderechts“ ausdrücklich eine „Antragstellung auch der
Volksanwaltschaft“ vorgesehen.
In der Folge hat es sowohl von Seiten der Richterschaft wie auch von großen Teilen der
demokratischen Öffentlichkeit Proteste gegen dieses Vorhaben gegeben, da wohl zurecht
befürchtet wurde, dass die unabhängige Justiz in verfassungrechtlich bedenklicher Weise
einer wie auch immer gearteten „Kontrolle“ durch die Volksanwaltschaft ausgesetzt wäre. Die
Volksanwaltschaft hat als Institution zur Bekämpfung von Missständen in der Verwaltung
zweifellos große Verdienste, eignet sich aber wohl kaum für das im
Regierungsübereinkommen geplante Vorhaben.
Aufgrund der heftigen Proteste wurde dieses Vorhaben vorerst zurückgestellt bzw. dieses
Thema einer Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Richterschaft übertragen.
Für die justizpolitische Öffentlichkeit ist von Interesse, was in diese Richtung nun weiter
geschehen soll.
Deshalb stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Wie stehen Sie zu dem ursprünglichen Vorhaben, die unabhängige Gerichtsbarkeit
einer wie auch immer gearteten Kontrolle durch die Volksanwaltschaft
(„Antragstellung auch
der Volksanwaltschaft“) zu unterziehen?
2. Gibt es bereits Ergebnisse zu diesem Thema in der betreffenden Arbeitsgruppe und
wenn ja, welche?
3. Wenn es noch keine Ergebnisse gibt: Wann ist mit einschlägigen Ergebnissen zu
rechnen?