1133/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Jarolim

und Genossen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend die Beseitigung von Diskriminierungen von Homosexuellen

 

 

Mit dem § 209 StGB beinhaltet die österreichische Rechtsordnung einen Tatbestand, wie es

ihn in keiner anderen europäischen Rechtsordnung mehr gibt. Sowohl von der

Parlamentarischen Versammlung des Europarates wie auch vom Europaparlament wurde das

Bestehen dieser Bestimmung des öfteren massiv kritisiert. Nach Ansicht von nahezu allen

Experten auch in Österreich wäre es hoch an der Zeit, diese menschenrechtswidrige

Bestimmung aus der Rechtsordnung zu entfernen.

 

In anderen europäischen Ländern hat man bereits wesentliche Schritte gesetzt,

Diskriminierungen von homosexuellen Paaren auch im Zivilrecht abzuschaffen. Ein gutes

Beispiel dafür sind die unter dem Schlagwort "PACS" verabschiedeten Regelungen im

französischen Parlament.

 

In jüngster Zeit wird auch im deutschen Bundestag ein Gesetzesantrag über eingetragene

Partnerschaften diskutiert und es bestehen gute Aussichten, dass es - gegebenenfalls nach

Modifizierungen - zu einer Verabschiedung kommt.

 

Gemäß den deutschen Koalitionsparteien soll es insbesondere beim Erbrecht und einer Reihe

von Steuerfragen dazu kommen, dass homosexuelle Partner Ehegatten gleichgestellt werden.

So soll die Lebensgemeinschaft bei der Berechnung der Einkommenssteuer berücksichtigt

werden und es ist eine Anpassung bei der Erbschafts - , Schenkungs - und Grunderwerbssteuer

geplant.

 

Weiters sollen Schwule und Lesben die Möglichkeit erhalten, sich bei der

Krankenversicherung des Partners mitzuversichern.

Über weitere, nicht die Zustimmung beider deutschen Koalitionsparteien findende Fragen

wird noch diskutiert.

 

In Österreich wurde zwar über den § 209 StGB bereits ausführlich diskutiert und es wurde

dazu auch wieder ein Unterausschuss des Justizausschusses eingesetzt, wenn auch bisher

keine Mehrheit für die Abschaffung des § 209 StGB gefunden wurde. Über die

zivilrechtlichen Fragen gab es in Teilen der österreichischen Gesellschaft noch keine tiefere

Befassung. Insbesondere die Regierungsparteien und hier speziell die ÖVP haben sich bisher

nur negativ dazu geäußert.

 

Dem Bundesminister für Justiz kommt schon Kraft seines Amtes in dieser Debatte eine

wichtige Funktion zu.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz

nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Wie stehen Sie persönlich zu § 209 StGB?

 

2. Wie stehen Sie zur Forderung, dass die Diskriminierung von homosexuellen

    Partnerschaften in wesentlichen Teilen des Zivilrechtes beseitigt werden soll?

 

3. Wie beurteilen Sie die Forderung, dass das Eintrittsrecht in ein Mietrecht im

    Todesfall auch von einem gleichgeschlechtlichen Partner unter den gegebenen

    Voraussetzungen möglich sein soll?

 

4. Wie stehen Sie zur Forderung zur Schaffung von eingetragenen Partnerschaften für

    homosexuelle Lebensgemeinschaften?

 

5. Wie stehen Sie zur Forderung, dass homosexuelle Partner beim Erbrecht mit

    Ehepaaren gleichgestellt werden sollen?

 

6. Wie stehen Sie zur Forderung, dass Lebensgemeinschaften grundsätzlich bei der

    Berechnung der Einkommenssteuer berücksichtigt werden sollen?

7. Wie stehen Sie zur Forderung, dass Lesben und Schwule die Möglichkeit erhalten

    sollten, sich bei der Krankenversicherung des Partners mitzuversichern?

 

8. Ist die zuständige Organisationseinheit Ihres Hauses bereits mit dem Auftrag

    versehen, Vorschläge für die zivilrechtliche Besserstellung von homosexuellen

    Lebensgemeinschaften auszuarbeiten?

 

9. Wenn nein: Warum nicht?