1133/J XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Jarolim
und Genossen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend die Beseitigung von Diskriminierungen von Homosexuellen
Mit dem § 209 StGB beinhaltet die österreichische Rechtsordnung einen Tatbestand, wie es
ihn in keiner anderen europäischen Rechtsordnung mehr gibt. Sowohl von der
Parlamentarischen Versammlung des Europarates wie auch vom Europaparlament wurde das
Bestehen dieser Bestimmung des öfteren massiv kritisiert. Nach Ansicht von nahezu allen
Experten auch in Österreich wäre es hoch an der Zeit, diese menschenrechtswidrige
Bestimmung aus der Rechtsordnung zu entfernen.
In anderen europäischen Ländern hat man bereits wesentliche Schritte gesetzt,
Diskriminierungen von homosexuellen Paaren auch im Zivilrecht abzuschaffen. Ein gutes
Beispiel dafür sind die unter dem Schlagwort "PACS" verabschiedeten Regelungen im
französischen Parlament.
In jüngster Zeit wird auch im deutschen Bundestag ein Gesetzesantrag über eingetragene
Partnerschaften diskutiert und es bestehen gute Aussichten, dass es - gegebenenfalls nach
Modifizierungen - zu einer Verabschiedung kommt.
Gemäß den deutschen Koalitionsparteien soll es insbesondere beim Erbrecht und einer Reihe
von Steuerfragen dazu kommen, dass homosexuelle Partner Ehegatten gleichgestellt werden.
So soll die Lebensgemeinschaft bei der Berechnung der Einkommenssteuer berücksichtigt
werden und es ist eine Anpassung bei der Erbschafts - , Schenkungs - und Grunderwerbssteuer
geplant.
Weiters sollen Schwule und Lesben die Möglichkeit erhalten, sich bei der
Krankenversicherung des Partners
mitzuversichern.
Über weitere, nicht die Zustimmung beider deutschen Koalitionsparteien findende Fragen
wird noch diskutiert.
In Österreich wurde zwar über den § 209 StGB bereits ausführlich diskutiert und es wurde
dazu auch wieder ein Unterausschuss des Justizausschusses eingesetzt, wenn auch bisher
keine Mehrheit für die Abschaffung des § 209 StGB gefunden wurde. Über die
zivilrechtlichen Fragen gab es in Teilen der österreichischen Gesellschaft noch keine tiefere
Befassung. Insbesondere die Regierungsparteien und hier speziell die ÖVP haben sich bisher
nur negativ dazu geäußert.
Dem Bundesminister für Justiz kommt schon Kraft seines Amtes in dieser Debatte eine
wichtige Funktion zu.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Wie stehen Sie persönlich zu § 209 StGB?
2. Wie stehen Sie zur Forderung, dass die Diskriminierung von homosexuellen
Partnerschaften in wesentlichen Teilen des Zivilrechtes beseitigt werden soll?
3. Wie beurteilen Sie die Forderung, dass das Eintrittsrecht in ein Mietrecht im
Todesfall auch von einem gleichgeschlechtlichen Partner unter den gegebenen
Voraussetzungen möglich sein soll?
4. Wie stehen Sie zur Forderung zur Schaffung von eingetragenen Partnerschaften für
homosexuelle Lebensgemeinschaften?
5. Wie stehen Sie zur Forderung, dass homosexuelle Partner beim Erbrecht mit
Ehepaaren gleichgestellt werden sollen?
6. Wie stehen Sie zur Forderung, dass Lebensgemeinschaften grundsätzlich bei der
Berechnung der
Einkommenssteuer berücksichtigt werden sollen?
7. Wie stehen Sie zur Forderung, dass Lesben und Schwule die Möglichkeit erhalten
sollten, sich bei der Krankenversicherung des Partners mitzuversichern?
8. Ist die zuständige Organisationseinheit Ihres Hauses bereits mit dem Auftrag
versehen, Vorschläge für die zivilrechtliche Besserstellung von homosexuellen
Lebensgemeinschaften auszuarbeiten?
9. Wenn nein: Warum nicht?