1134/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Jarolim

und Genossen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend eine neue Debatte über die Fristenlösung

 

Vor 25 Jahren wurde in den §§ 96, 97 und 98 Strafgesetzbuch der Schwangerschaftsabbruch

neu geregelt und die Fristenlösung geschaffen. Diese Frage war eine der grossen

gesellschaftspolitischen Debatten der 70er - Jahre. In der grossen Strafrechtsreform wurde

unter der Prämisse “Reifen statt Strafen” unter gewissen im Gesetz genau festgelegten

Bedingungen bzw. Voraussetzungen der Schwangerschaftsabbruch für straffrei erklärt.

 

Spätestens seit dem Beginn der 80er - Jahre herrscht in Österreich über diese

Grundsatzentscheidung ein weitgehender gesellschaftlicher Konsens und nahezu von

niemandem wird eine Rückkehr zur Strafbarkeit der Abtreibung gefordert. Das Prinzip, dass

die autonome Entscheidung der Frau im Vordergrund steht, hat sich als richtig erwiesen.

Abtreibung ist nicht etwas gesellschaftlich Wünschenswertes, aber unter den genannten

Bedingungen und Voraussetzungen soll die autonome Entscheidung der Frau gewährleistet

sein.

 

Eine Debatte über gesetzliche Änderungen dieser hochsensiblen Materie - die, wie erwähnt,

wie kaum eine andere über Jahre intensiv diskutiert worden ist - würde dazu führen, längst

verheilte Wunden wieder aufzureissen, unnötige gesellschaftliche Spannungen zu erzeugen

und bei Frauen ein Gefühl der Unsicherheit und Angst hervorzurufen.

 

Leider hat es in jüngster Zeit von nicht unmaßgeblichen Vertretern beider Regierungsparteien

Vorstösse zu einer Änderung der gesetzlichen Bestimmungen über den

Schwangerschaftsabbruch gegeben (siehe Salzburger Nachrichten vom 10. Juli 2000, Seite 4;

Die Presse vom 10. Juli 2000, Seite 6; siehe Beilage).

 

Es ist von Interesse, welchen Standpunkt der Bundesminister für Justiz in dieser Kernfrage

der Strafrechts - und Justizpolitik einnimmt.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz

nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Wie beurteilen Sie die gesetzliche Regelung über den Schwangerschaftsabbruch?

 

2. Sind Sie bereit, in diesem Zusammenhang Angriffe auf die autonome

    Entscheidungsmöglichkeit der Frau zurückzuweisen?

 

3. Befürchten Sie, dass durch eine Debatte über eine Änderung der gesetzlichen

    Bestimmungen über den Schwangerschaftsabbruch enorme gesellschaftliche

    Spannungen entstehen könnten und Furcht und Unsicherheit für Frauen die Folge

    wäre?