1134/J XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Jarolim
und Genossen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend eine neue Debatte über die Fristenlösung
Vor 25 Jahren wurde in den §§ 96, 97 und 98 Strafgesetzbuch der Schwangerschaftsabbruch
neu geregelt und die Fristenlösung geschaffen. Diese Frage war eine der grossen
gesellschaftspolitischen Debatten der 70er - Jahre. In der grossen Strafrechtsreform wurde
unter der Prämisse “Reifen statt Strafen” unter gewissen im Gesetz genau festgelegten
Bedingungen bzw. Voraussetzungen der Schwangerschaftsabbruch für straffrei erklärt.
Spätestens seit dem Beginn der 80er - Jahre herrscht in Österreich über diese
Grundsatzentscheidung ein weitgehender gesellschaftlicher Konsens und nahezu von
niemandem wird eine Rückkehr zur Strafbarkeit der Abtreibung gefordert. Das Prinzip, dass
die autonome Entscheidung der Frau im Vordergrund steht, hat sich als richtig erwiesen.
Abtreibung ist nicht etwas gesellschaftlich Wünschenswertes, aber unter den genannten
Bedingungen und Voraussetzungen soll die autonome Entscheidung der Frau gewährleistet
sein.
Eine Debatte über gesetzliche Änderungen dieser hochsensiblen Materie - die, wie erwähnt,
wie kaum eine andere über Jahre intensiv diskutiert worden ist - würde dazu führen, längst
verheilte Wunden wieder aufzureissen, unnötige gesellschaftliche Spannungen zu erzeugen
und bei Frauen ein Gefühl der Unsicherheit und Angst hervorzurufen.
Leider hat es in jüngster Zeit von nicht unmaßgeblichen Vertretern beider Regierungsparteien
Vorstösse zu einer Änderung der gesetzlichen Bestimmungen über den
Schwangerschaftsabbruch gegeben (siehe Salzburger Nachrichten vom 10. Juli 2000, Seite 4;
Die Presse vom 10. Juli 2000, Seite 6; siehe Beilage).
Es ist von Interesse, welchen Standpunkt der Bundesminister für Justiz in dieser Kernfrage
der Strafrechts - und Justizpolitik einnimmt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Wie beurteilen Sie die gesetzliche Regelung über den Schwangerschaftsabbruch?
2. Sind Sie bereit, in diesem Zusammenhang Angriffe auf die autonome
Entscheidungsmöglichkeit der Frau zurückzuweisen?
3. Befürchten Sie, dass durch eine Debatte über eine Änderung der gesetzlichen
Bestimmungen über den Schwangerschaftsabbruch enorme gesellschaftliche
Spannungen entstehen könnten und Furcht und Unsicherheit für Frauen die Folge
wäre?
