1135/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Jarolim

und Genossen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend die schleichende Gefahr in Gefängnissen, hervorgerufen durch Personalabbau

 

Nach einem jüngsten Medienbericht (siehe Kronen - Zeitung vom 10. Juli 2000, Seiten 8, 9)

plant der Justizminister einen „Anschlag“ auf die Sicherheit hinter Gittern. Demnach soll das

Wachpersonal in Gefängnissen weiter verringert werden.

 

Experten und Vertreter der Justizwachegewerkschaft kritisieren mit guten Argumenten die

diesbezüglichen Pläne. Denn „Jeder Beamte weniger erhöht das Risiko hinter Gittern und für

die Menschen ausserhalb“ (Justizwachegewerkschafter Leonhard Schinkel).

 

Durch eine Reduktion der Nachtdienste wird die Ausbruchgefahr ebenso erhöht, wie die

Gefahr für Justizwachebeamte und Bevölkerung. Eine weitere Reduktion der Beamten würde

weiters die ohnehin bereits gegenwärtig sehr schwer zu erreichende Resozialisierungsfunktion

weiter vermindern. Die Rückfallgefahr nach einer Haftentlassung würde sich demnach

deutlich erhöhen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz

nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Was ist Ihre Stellungnahme zu der im genannten Medienbericht beschriebenen

    Personalreduktion in den österreichischen Gefängnissen?

 

2. Finden Sie nicht, dass eine Personalreduktion in den Gefängnissen sowohl das Risiko

     für die Menschen hinter Gittern wie auch für die Menschen ausserhalb erhöht?

3. Stimmt es, dass in einigen Strafanstalten die nächtliche Beamtenzahl gleich um 20

    Prozent reduziert wird?

 

4. Welche Massnahmen bzw. Personalreduktionen sind in den im Medienbericht

    genannten Strafanstalten geplant, und zwar in

     a) Salzburg

     b) Steyr (OÖ)

     c) Klagenfurt

     d) Linz

     e) Wien - Josefstadt

     f) Wiener Neustadt (NÖ)

    g) Innsbruck

    h) Eisenstadt

     i) Stein (NÖ)

     j) Garsten (OÖ)

    k) Graz - Karlau?

 

5. Sind Sie bereit, bei den geplanten Maßnahmen die Personalvertretung in

    ausreichendem Maß einzubeziehen und Reduktionen nicht gegen den ausdrücklichen

    Rat der mit der Materie oft seit Jahrzehnten vertrauten Beamten zu setzen?