1137/J XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Grollitsch und Kollegen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Eierkennzeichnung
Immer mehr Konsumenten entscheiden sich bewußt für den Kauf von Eiern aus Boden - oder
Freilandhaltung. Dies ist aber nur dann flächendeckend möglich, wenn eine lückenlose Kenn -
zeichnungspflicht besteht, die von entsprechend scharfen Strafbestimmungen für den Fall der
Nicht - bzw. betrügerischen Falschkennzeichnung flankiert ist.
Während die Kennzeichnung von im Handel erhältlichen Eiern in Österreich durch die EU -
Vermarktungsverordnung für Eier (1907/90/EWG und 1274/91/EWG) sowie eine nationale
Verordnung (BGBl. Nr. 579/1995, "Vermarktungsnormen für Eier") geregelt ist, besteht für
nicht offen verkaufte Waren, also etwa für Eier, die auf Wochenmärkten oder durch Zustell -
händler verkauft werden, sowie für den Ab - Hof - Verkauf keine Kennzeichnungspflicht. Geht
man davon aus, daß laut Meinungsumfragen in Österreich (Integral 5 1347/98) 60 Prozent
aller Konsumenten daran denken, ihre Eier auf einem dieser Wege zu beziehen, besteht hier -
auch aus der Sicht des Verbraucherschutzes - ein deutliches Manko.
Der Umdenkprozeß in Richtung qualitätsbewußten Einkauf bzw. Förderung humaner Tier -
haltungsarten wird immer häufiger auf niederträchtige Weise ausgenutzt, um Eier aus der be -
sonders tierquälerischen Legebatteriehaltung als „Eier frisch vom Bauernhof‘, als „Frische
Landeier“ oder als „Eier von glücklichen Hühnern“ zu verkaufen. So haben UV - Kontrollen
vom April 2000 (AK Wien bzw. „VIER PFOTEN“) die für Käfighaltung typischen Abroll -
spuren bei mehr als zwei Drittel aller auf Wochenmärkten gekauften Eierproben nachgewie -
sen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Land - und Forst -
wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
1. Wieviel Prozent der jährlichen Eierproduktion wird mit Hilfe des AMA - Gütesiegels ver -
marktet?
2. Verfügt Ihr Ressort über Informationen bzw. Schätzungen, wieviel Prozent der offen -
also Ab - Hof, auf Wochenmärkten oder durch Zustelldienste - verkauften Eier nicht aus
Freiland - oder zumindest Bodenhaltung stammen?
Wenn ja, wie sehen diese aus?
3. Verfügen Sie über Informationen bzw. Schätzungen, wieviel Prozent der nicht aus Frei -
land - oder zumindest Bodenhaltung stammenden Eier in betrügerischer Absicht falsch ge -
kennzeichnet werden?
Wenn ja, was suggerieren
die am häufigsten gebrauchten Falschkennzeichnungen?
4. Werden Sie im Rahmen Ihres Ressorts bzw. der AMA Maßnahmen ergreifen, um
a) die Kennzeichnungswahrheit der im Handel verkauften Eier hinsichtlich der Haltungs -
formen weiter zu verbessern?
b) die tatsächliche Herkunft von offen - also Ab - Hof, auf Wochenmärkten oder durch Zu -
stelldienste - verkauften Eier zu deklarieren?