1138/J XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Grollitsch und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Eierkennzeichnung
Immer mehr Konsumenten entscheiden sich bewußt für den Kauf von Eiern aus Boden - oder
Freilandhaltung. Dies ist aber nur dann flächendeckend möglich, wenn eine lückenlose Kenn -
zeichnungspflicht besteht, die von entsprechend scharfen Strafbestimmungen für den Fall der
Nicht - bzw. betrügerischen Falschkennzeichnung flankiert ist.
Während die Kennzeichnung von im Handel erhältlichen Eiern in Österreich durch die EU -
Vermarktungsverordnung für Eier (1907/90/EWG und 1274/91/EWG) sowie eine nationale
Verordnung (BGBl. Nr. 579/1995, "Vermarktungsnormen für Eier“) geregelt ist, besteht für
nicht offen verkaufte Waren, also etwa für Eier, die auf Wochenmärkten oder durch Zustell -
händler verkauft werden, sowie für den Ab - Hof - Verkauf keine Kennzeichnungspflicht. Geht
man davon aus, daß laut Meinungsumfragen in Österreich (Integral 5 1347/98) 60 Prozent
aller Konsumenten daran denken, ihre Eier auf einem dieser Wege zu beziehen, besteht hier -
auch aus der Sicht des Verbraucherschutzes - ein deutliches Manko.
Der Umdenkprozeß in Richtung qualitätsbewußten Einkauf bzw. Förderung humaner Tier -
haltungsarten wird immer häufiger auf niederträchtige Weise ausgenutzt, um Eier aus der be -
sonders tierquälerischen Legebatteriehaltung als „Eier frisch vom Bauernhof“, als „Frische
Landeier“ oder als „Eier von glücklichen Hühnern“ zu verkaufen. So haben UV - Kontrollen
vom April 2000 (AK Wien bzw. „VIER PFOTEN“) die für Käfighaltung typischen Abroll -
spuren bei mehr als zwei Drittel aller auf Wochenmärkten gekauften Eierproben nachgewie -
sen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesministerin für Soziale Si -
cherheit und Generationen folgende
1. Verfügt Ihr Ressort über Informationen bzw. Schätzungen, wieviel Prozent der offen -
also nicht im Handel, sondern Ab - Hof, auf Wochenmärkten oder durch Zustelldienste -
verkauften Eier aus Freiland - oder zumindest Bodenhaltung stammen?
Wenn ja, wie sehen diese aus?
2. Verfügt Ihr Ressort über Informationen bzw. Schätzungen, wieviel Prozent der nicht aus
Freiland - oder zumindest Bodenhaltung stammenden Eier in betrügerischer Absicht falsch
gekennzeichnet werden?
Wenn ja, was suggerieren
die am häufigsten gebrauchten Falschkennzeichnungen?
3. Werden Sie Schritte setzen, um im Sinne des Ihnen anvertrauten Verbraucherschutzes
eine zwingende Kennzeichnung von Eiern, die offen verkauft werden, vorzuschreiben?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
4. Haben Sie vor, strengere Kontrollen von Eiern hinsichtlich der richtigen Kennzeichnung
ihrer Herkunft und der Haltungsart der Hühner zu veranlassen?
5. Werden Sie Maßnahmen treffen, um die Strafbestimmungen für Falschkennzeichnung von
Eiern zu verschärfen?