1139/J XXI.GP
Des Abgeordneten Dr. Hannes Jarolim
und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz
Betreffend die Zurucklegung der Anzeige gegen Michael Passer durch die
Staatsanwaltschaft.
Der Standard vom 3. Juli 2000 berichtet: „Das Justizministerium legt eine
anonyme Anzeige gegen den 70-Miliionen-Schilling-Pleitier, der mit FPÖ -
Vizekanzlerin Susanne Riess - Passer verheiratet ist zurück.“ Und weiter: „Der
Anzeiger warf Passer fahrlässige Krida wegen seines Schuldenstandes vor. Zweitens
aber unterstellte er, der Kostenvorschuss (den Böhmdorfer, so schien es, verlieren
würde) sei in Wahrheit von Passer selbst gekommen, der Geld beiseite geschafft
habe - eine unbewiesene Vermutung, die aufgrund von Passers Lebensstil auch in
Kreisen der Gläubiger Immer wieder angestellt worden war.“
Der Medienberichterstattung war in der Folge zu entnehmen, dass aufgrund des
weithin bekannten Lebenswandels von Herrn Passer dieser mit der behaupteten
Zahlungsunfähigkeit keinesfalls in Einklang gebracht werden kann.
Dieser schwerwiegende Vorwurf wurde aber laut Auskunft Heinrich Cede von der
Innsbrucker Staatsanwaltschaft gar nicht geprüft. so der Standard, sondern die
Anzeige mit Hinweis auf die bereits erfolgte Verurteilung Passers beim Konkurs
seiner Firma wegen des Delikts der fahrlässigen Krida und wegen derselben
Schulden zurückgelegt.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Justiz folgende
Anfrage:
1. Ist es üblich, in Fällen des berechtigten Verdachtes der möglicherweise nur
vorgetäuschten Vermögenslosigkeit eines Konkurswerbers, diesem Verdacht
seitens der Staatsanwaltschaft nicht nachzugehen?
2. Ist Ihnen Im Rahmen der Berichtspflicht der staatsanwaltlichen Organe über
diesen Fall Bericht erstattet worden?
3. Wenn Ja. wie lautet dieser Bericht?
4. Wie gehen Sie als Bundesminister mit Ihrer vorherigen beruflichen Nähe und
Vertrautheit mit dem Konkursfall und Ihrer persönlichen Beziehung zu Michael
Passer um?
5. Haben Sie Vorkehrungen getroffen um die Vermutungen der Einflussnahme
durch Ihre Person hintanzustellen?
6. Wurden Maßnahmen getroffen um sicherzustellen, dass die Entscheidung der
Staatsanwaltschaft nicht in Beziehung zur Berühmtheit der Verwandten und
Freunde Passers gestellt wird?
7. Wurde seitens des Bundesministeriums Einfluss auf die Entscheidung der
Staatsanwaltschaft
genommen?
8. Wenn ja, in welcher Form und mit welcher Zielsetzung?
9. Welche Schritte werden Sie unternehmen, um dieser unbefriedigenden
Ungeklärtheit des Vorwurfs entgegenzutreten?