1139/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

Des Abgeordneten Dr. Hannes Jarolim

und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

Betreffend die Zurucklegung der Anzeige gegen Michael Passer durch die

Staatsanwaltschaft.

 

Der Standard vom 3. Juli 2000 berichtet: „Das Justizministerium legt eine

anonyme Anzeige gegen den 70-Miliionen-Schilling-Pleitier, der mit FPÖ -

Vizekanzlerin Susanne Riess - Passer verheiratet ist zurück.“ Und weiter: „Der

Anzeiger warf Passer fahrlässige Krida wegen seines Schuldenstandes vor. Zweitens

aber unterstellte er, der Kostenvorschuss (den Böhmdorfer, so schien es, verlieren

würde) sei in Wahrheit von Passer selbst gekommen, der Geld beiseite geschafft

habe - eine unbewiesene Vermutung, die aufgrund von Passers Lebensstil auch in

Kreisen der Gläubiger Immer wieder angestellt worden war.“

 

Der Medienberichterstattung war in der Folge zu entnehmen, dass aufgrund des

weithin bekannten Lebenswandels von Herrn Passer dieser mit der behaupteten

Zahlungsunfähigkeit keinesfalls in Einklang gebracht werden kann.

 

Dieser schwerwiegende Vorwurf wurde aber laut Auskunft Heinrich Cede von der

Innsbrucker Staatsanwaltschaft gar nicht geprüft. so der Standard, sondern die

Anzeige mit Hinweis auf die bereits erfolgte Verurteilung Passers beim Konkurs

seiner Firma wegen des Delikts der fahrlässigen Krida und wegen derselben

Schulden zurückgelegt.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für

Justiz folgende

 

Anfrage:

 

1. Ist es üblich, in Fällen des berechtigten Verdachtes der möglicherweise nur

    vorgetäuschten Vermögenslosigkeit eines Konkurswerbers, diesem Verdacht

    seitens der Staatsanwaltschaft nicht nachzugehen?

 

2. Ist Ihnen Im Rahmen der Berichtspflicht der staatsanwaltlichen Organe über

    diesen Fall Bericht erstattet worden?

 

3. Wenn Ja. wie lautet dieser Bericht?

 

4. Wie gehen Sie als Bundesminister mit Ihrer vorherigen beruflichen Nähe und

    Vertrautheit mit dem Konkursfall und Ihrer persönlichen Beziehung zu Michael

    Passer um?

 

5. Haben Sie Vorkehrungen getroffen um die Vermutungen der Einflussnahme

    durch Ihre Person hintanzustellen?

 

6. Wurden Maßnahmen getroffen um sicherzustellen, dass die Entscheidung der

    Staatsanwaltschaft nicht in Beziehung zur Berühmtheit der Verwandten und

    Freunde Passers gestellt wird?

 

7. Wurde seitens des Bundesministeriums Einfluss auf die Entscheidung der

    Staatsanwaltschaft genommen?

8. Wenn ja, in welcher Form und mit welcher Zielsetzung?

 

9. Welche Schritte werden Sie unternehmen, um dieser unbefriedigenden

    Ungeklärtheit des Vorwurfs entgegenzutreten?