1142/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petrovic, Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Umgang mit sogenannten „schlagenden Verbindungen“

 

 

Nach wie vor werben in Österreich sogenannte „schlagende Verbindungen“ junge

Männer an, die - oftmals am Beginn ihres Studiums stehend am Studienort Kontakte

und Geselligkeit suchen und daher gedankenlos und ohne die ideologischen

Hintergründe zu kennen, diese Angebote wahrnehmen. Ein Austritt aus solchen

Verbindungen ist allerdings vielfach schwierig und führte gelegentlich sogar zu

Drohungen öder Attacken gegen den Austrittswilligen, da die Mitglieder solcher

Verbindungen einen Austritt offenbar leicht als „Verrat“ an ihrer

Gesinnungsgemeinschaft verstehen (siehe „Falter“ 19/00 vom 10.5.2000). Dieses

Verhalten ist eines, das beispielsweise für Sekten typisch ist.

Bei etlichen dieser „schlagenden“ Burschenschaften steht immer noch das

wechselseitige Zufügen von sichtbaren Wunden im Gesicht im Vordergrund. Da hier die

Verletzungen - anders als beispielsweise bei Sportverletzungen - nicht unbeabsichtigte

und unerwünschte Begleiterscheinung einer sportlichen Tätigkeit sind, sondern im

Gegenteil beabsichtigter Bestandteil der sogenannten „Mensur“, quasi

männerbündisches „Markenzeichen“, das von den Inhabern solcher Verletzungen dann

auch mit Stolz getragen wird, stellt sich die Frage nach einer amtswegigen Verfolgung

derartiger Handlungen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wie beurteilen Sie die rechtliche Zulässigkeit von Verbindungen, deren Ziel es

    unter anderem ist, dass den Mitgliedern äußerlich erkennbare Verletzungen im

    Gesicht (sogenannte „Schmisse“) zugefügt werden?

 

2. Welche Konsequenzen gedenken Sie aus Medienberichten zu ziehen, wonach

    austrittswillige Burschenschafter mitunter bedroht oder attackiert werden?

      Es ist breiter politischer Konsens, dass Sekten fallweise das physische und/oder

      psychische Wohlbefinden junger Menschen gefährden und einen freiwilligen

      Austritt von Mitgliedern oft zu verhindern suchen.

 

3.   Sehen Sie die oben angesprochenen Parallelen zwischen „schlagenden

      Verbindungen“ und Sekten?

      Wenn ja: Welche Konsequenzen ziehen Sie aus dieser Tatsache?

 

4.   Glauben Sie, dass junge Männer vor der Anwerbung durch schlagende

      Verbindungen besser geschützt werden sollten?

      Wenn ja: Welche Maßnahmen gedenken Sie zu ergreifen, um diesen Schutz zu

      garantieren?

 

5.   Wie würden Sie eine andere Vereinigung beurteilen, bei deren Versammlungen

      regelmäßig Menschen schwer verletzt werden?

 

6.   Was ist die übliche rechtliche Konsequenz für den Täter, wenn Personen ohne

      medizinische Notwendigkeit in eine schwere Körperverletzung einwilligen?

      Andere ritualartige Handlungen werden wegen ihrer Grausamkeit - und weil sie

      rechtswidrig sind - selbstverständlich von Polizei und Justiz verfolgt, etwa die

      Durchführung von Tierkämpfen.

 

7.   Wieso wird diese Praxis im Zusammenhang mit schlagenden Verbindungen

      offenbar kaum vollzogen?

 

8.   Hat es bereits jemals eine strafrechtliche Verfolgung von Verletzungshandlungen

      im Rahmen von Mensuren“ bei schlagenden Verbindungen oder aber gegen

      schlagende Verbindungen selbst als Vereinigung, die solche Aktivitäten fördert,

      gegeben?

      Wenn ja: bitte schildern sie die entsprechenden Vorgänge.

      Wenn nein: Wie begründen Sie diese Tatsache?

 

9. Ist Ihnen bekannt, dass Duelle in Österreich verboten sind?