1142/J XXI.GP
der Abgeordneten Petrovic, Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Umgang mit sogenannten „schlagenden Verbindungen“
Nach wie vor werben in Österreich sogenannte „schlagende Verbindungen“ junge
Männer an, die - oftmals am Beginn ihres Studiums stehend am Studienort Kontakte
und Geselligkeit suchen und daher gedankenlos und ohne die ideologischen
Hintergründe zu kennen, diese Angebote wahrnehmen. Ein Austritt aus solchen
Verbindungen ist allerdings vielfach schwierig und führte gelegentlich sogar zu
Drohungen öder Attacken gegen den Austrittswilligen, da die Mitglieder solcher
Verbindungen einen Austritt offenbar leicht als „Verrat“ an ihrer
Gesinnungsgemeinschaft verstehen (siehe „Falter“ 19/00 vom 10.5.2000). Dieses
Verhalten ist eines, das beispielsweise für Sekten typisch ist.
Bei etlichen dieser „schlagenden“ Burschenschaften steht immer noch das
wechselseitige Zufügen von sichtbaren Wunden im Gesicht im Vordergrund. Da hier die
Verletzungen - anders als beispielsweise bei Sportverletzungen - nicht unbeabsichtigte
und unerwünschte Begleiterscheinung einer sportlichen Tätigkeit sind, sondern im
Gegenteil beabsichtigter Bestandteil der sogenannten „Mensur“, quasi
männerbündisches „Markenzeichen“, das von den Inhabern solcher Verletzungen dann
auch mit Stolz getragen wird, stellt sich die Frage nach einer amtswegigen Verfolgung
derartiger Handlungen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie beurteilen Sie die rechtliche Zulässigkeit von Verbindungen, deren Ziel es
unter anderem ist, dass den Mitgliedern äußerlich erkennbare Verletzungen im
Gesicht (sogenannte „Schmisse“) zugefügt werden?
2. Welche Konsequenzen gedenken Sie aus Medienberichten zu ziehen, wonach
austrittswillige
Burschenschafter mitunter bedroht oder attackiert werden?
Es ist breiter politischer Konsens, dass Sekten fallweise das physische und/oder
psychische Wohlbefinden junger Menschen gefährden und einen freiwilligen
Austritt von Mitgliedern oft zu verhindern suchen.
3. Sehen Sie die oben angesprochenen Parallelen zwischen „schlagenden
Verbindungen“ und Sekten?
Wenn ja: Welche Konsequenzen ziehen Sie aus dieser Tatsache?
4. Glauben Sie, dass junge Männer vor der Anwerbung durch schlagende
Verbindungen besser geschützt werden sollten?
Wenn ja: Welche Maßnahmen gedenken Sie zu ergreifen, um diesen Schutz zu
garantieren?
5. Wie würden Sie eine andere Vereinigung beurteilen, bei deren Versammlungen
regelmäßig Menschen schwer verletzt werden?
6. Was ist die übliche rechtliche Konsequenz für den Täter, wenn Personen ohne
medizinische Notwendigkeit in eine schwere Körperverletzung einwilligen?
Andere ritualartige Handlungen werden wegen ihrer Grausamkeit - und weil sie
rechtswidrig sind - selbstverständlich von Polizei und Justiz verfolgt, etwa die
Durchführung von Tierkämpfen.
7. Wieso wird diese Praxis im Zusammenhang mit schlagenden Verbindungen
offenbar kaum vollzogen?
8. Hat es bereits jemals eine strafrechtliche Verfolgung von Verletzungshandlungen
im Rahmen von Mensuren“ bei schlagenden Verbindungen oder aber gegen
schlagende Verbindungen selbst als Vereinigung, die solche Aktivitäten fördert,
gegeben?
Wenn ja: bitte schildern sie die entsprechenden Vorgänge.
Wenn nein: Wie begründen Sie diese Tatsache?
9. Ist Ihnen bekannt, dass Duelle in Österreich verboten sind?