1147/J XXI.GP
der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Bodenseeschnellstraße S18
Mit Schreiben vom 20.3.1997 wurde vom Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten unter der Geschäftszahl 819.418/2 - VI/14/95 die Bestimmung des
Straßenverlaufes der S 18 Bodensee - Schnellstraße und der A 14 Rheintal - Autobahn
Anschlußstelle Wolfurt/Lauterach festgelegt.
Die Bodensee - Schnellstraße ist seit mehr als 20 Jahren ein in Vorarlberg äußerst
umstrittenes Projekt. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht eine einmalige
Riedlandschaft, die durch die geplante Trassenführung massiv geschädigt würde.
Darüberhinaus wird durch die geplante S 18 eine hochrangige Verbindung zwischen
österreichischem und schweizerischem Autobahnnetz geschaffen, was zu einer
erheblichen Steigerung der Attraktivität der Nord - Süd - Transitverbindung durch das
Vorarlberger und Schweizer Rheintal führen wird.
Derzeit läuft das Verfahren nach dem Natur - und Landschaftsschutz. Im Zuge
dessen werden sämtliche Sachverständigengutachten über die Auswirkungen der
Schnellstraße auf Vögel, Wildökologie, Schmetterlinge, Käfer und die Hydrogeologie
eingebracht. Die Naturschutzanwaltschaft hat Parteistellung, kann also bis zum
Verwaltungsgerichtshof gehen. Diese wurde beim Teilabschnitt „Halbanschluß A 14“
bereits geltend gemacht, dem Einspruch wurde aufschiebende Wirkung zuerkannt,
die bereits begonnenen Bauarbeiten mußten eingestellt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage:
1. Teilen Sie unsere Auffassung, daß die 1994 erlassene Trassenverordnung durch
den Abschluß der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU,
insbesondere was das geplante Zollamt und den Fall des 40 - Tonnen - Limites für
Lastkraftwagen in der Schweiz angeht, überholt ist?
2. Kann eine 30 Jahre alte Planung den heutigen verkehrspolitischen Gegebenheit
in Europa und insbesondere in der Region Alpenrein/Bodensee noch gerecht
werden?
3. Wie beurteilen Sie die Auswirkungen der geplanten S 18 im Hinblick auf die zu
erwartende
Verkehrsbelastung durch den internationalen Transitverkehr?
4. Wird die geplante S 18 bemautet werden (Vignettenpflicht) oder wird die in
Diskussion stehende Ausnahmeregelung für Teile der Rheintalautobahn A 14
vom Pfändertunnel bis Hohenems auch für die S 18 gelten?
5. Falls eine Bemautung erfolgt, wie beurteilen Sie dann die von der Vorarlberger
Landesregierung propagierte Entlastungswirkung für die Gemeinden im
Großraum Bregenz?
6. Welchen Finanzierungszusagen und Finanzierungspläne gibt es für den Bau der
S 18?
7. Wie sieht die aktuelle Prioritätenreihung für die in Vorarlberg geplanten Projekte
aus? (S 18, 2. Röhre Ambergtunnel, Letzetunnel, etc.)
8. Welche Initiativen gibt es seitens der Bundesregierung um den Anschluß des
österreichischen Schienennetzes an die Schweizer NEAT, die Neue
Alpentransversale, sicherzustellen?
9. Wie weit sind die Planungen fortgeschritten?
10. Wo wird die grenzüberschreitende Planung des Schienengüterverkehrs
koordiniert?