1147/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Bodenseeschnellstraße S18

 

Mit Schreiben vom 20.3.1997 wurde vom Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten unter der Geschäftszahl 819.418/2 - VI/14/95 die Bestimmung des

Straßenverlaufes der S 18 Bodensee - Schnellstraße und der A 14 Rheintal - Autobahn

Anschlußstelle Wolfurt/Lauterach festgelegt.

 

Die Bodensee - Schnellstraße ist seit mehr als 20 Jahren ein in Vorarlberg äußerst

umstrittenes Projekt. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht eine einmalige

Riedlandschaft, die durch die geplante Trassenführung massiv geschädigt würde.

 

Darüberhinaus wird durch die geplante S 18 eine hochrangige Verbindung zwischen

österreichischem und schweizerischem Autobahnnetz geschaffen, was zu einer

erheblichen Steigerung der Attraktivität der Nord - Süd - Transitverbindung durch das

Vorarlberger und Schweizer Rheintal führen wird.

 

Derzeit läuft das Verfahren nach dem Natur - und Landschaftsschutz. Im Zuge

dessen werden sämtliche Sachverständigengutachten über die Auswirkungen der

Schnellstraße auf Vögel, Wildökologie, Schmetterlinge, Käfer und die Hydrogeologie

eingebracht. Die Naturschutzanwaltschaft hat Parteistellung, kann also bis zum

Verwaltungsgerichtshof gehen. Diese wurde beim Teilabschnitt „Halbanschluß A 14“

bereits geltend gemacht, dem Einspruch wurde aufschiebende Wirkung zuerkannt,

die bereits begonnenen Bauarbeiten mußten eingestellt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage:

 

1.   Teilen Sie unsere Auffassung, daß die 1994 erlassene Trassenverordnung durch

       den Abschluß der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU,

       insbesondere was das geplante Zollamt und den Fall des 40 - Tonnen - Limites für

       Lastkraftwagen in der Schweiz angeht, überholt ist?

 

2.   Kann eine 30 Jahre alte Planung den heutigen verkehrspolitischen Gegebenheit

      in Europa und insbesondere in der Region Alpenrein/Bodensee noch gerecht

      werden?

 

3.   Wie beurteilen Sie die Auswirkungen der geplanten S 18 im Hinblick auf die zu

      erwartende Verkehrsbelastung durch den internationalen Transitverkehr?

4.   Wird die geplante S 18 bemautet werden (Vignettenpflicht) oder wird die in

      Diskussion stehende Ausnahmeregelung für Teile der Rheintalautobahn A 14

      vom Pfändertunnel bis Hohenems auch für die S 18 gelten?

 

5.   Falls eine Bemautung erfolgt, wie beurteilen Sie dann die von der Vorarlberger

      Landesregierung propagierte Entlastungswirkung für die Gemeinden im

      Großraum Bregenz?

 

6.   Welchen Finanzierungszusagen und Finanzierungspläne gibt es für den Bau der

      S 18?

 

7.   Wie sieht die aktuelle Prioritätenreihung für die in Vorarlberg geplanten Projekte

       aus? (S 18, 2. Röhre Ambergtunnel, Letzetunnel, etc.)

 

8.   Welche Initiativen gibt es seitens der Bundesregierung um den Anschluß des

      österreichischen Schienennetzes an die Schweizer NEAT, die Neue

      Alpentransversale, sicherzustellen?

 

9.   Wie weit sind die Planungen fortgeschritten?

 

10. Wo wird die grenzüberschreitende Planung des Schienengüterverkehrs

      koordiniert?