1152/J XXI.GP
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Lehramtszeugnis für Behinderte
Dem Bericht der Volksanwaltschaft ist auf Seite 17 ein Bericht über Lehramtszeugnisse
für Behinderte zu entnehmen.
VA 49 - UK/98 „Eine körperlich behinderte (schwerhörige) Studentin wurde erst nach
der Aufrahme in die Pädagogische Akademie davon informiert, dass sie wegen ihrer
körperlichen Behinderung kein Lehramtszeugnis erhalten werden könne, sondern bloß
ein „Zertifikat“. Da die Einschreiterin nicht schon bei der Aufnahme in die
Pädagogische Akademie vom eingeschränkten Studienabschluss sowie von der
Unmöglichkeit einer regulären Beschäftigung informiert wurde, wurde der Beschwerde
seitens der VÄ Berechtigung zuerkannt.
Im Zuge der Prüfungsverfahrens wurde der VA bekannt, dass das Bundesministerium
für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten den Erwerb eines der Behinderung
entsprechenden Lehramtszeugnisses für behinderte Studierende an Pädagogischen
Akademien grundsätzlich für überlegenswert hält und auch bemüht ist, dieses Problem
zu lösen. Besprechungen mit Vertretern des Bundesministeriums für Finanzen und des
der Dienstrechtsgesetze, des Schulorganisationsgesetzes und der Studienvorschriften
einerseits behinderten Menschen den Zugang zu Lehramtsstellen zu ermöglichen und
andererseits behinderten Absolventen von Pädagogischen Akademien in weiterer Folge
Beschäftigungschancen zu eröffnen.“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Werden seitens Ihres Ministeriums die von der Volksanwaltschaft geforderten
Gesetzesänderungen vorbereitet? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bis wann ist
mit der Vorlage einer diesbezüglichen Regierungsvorlage zu rechnen?