1154/J XXI.GP
der Abgeordneten Mag Terezija Stoisits, Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und
Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Ausstellung von Identitätsausweisen
In der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes im Jahre 1999 wurde auch der
„Identitätsausweis“ eingeführt. Auf Antrag haben Bundespolizeidirektionen und -
außerhalb deren örtlichen Wirkungsbereiches - Bezirksverwaltungsbehörden
StaatsbürgerInnen, die ihren Hauptwohnsitz in ihrem Sprengel haben, einen
Identitätsausweis auszustellen, der deren Namen, Geschlecht, Geburtsdatum und
Geburtsort (Identitätsdaten) sowie Lichtbild und den Ort des Hauptwohnsitzes zum
Zeitpunkt der Ausstellung des Ausweises enthält. Die Novelle ist mit 1.1.2000 in
Kraft getreten. In der Zwischenzeit haben bereits mehrere Personen versucht, einer
derartigen Identitätsausweis zu erhalten. An den zuständigen Stellen wurde ihnen
jedoch mitgeteilt, dass es dafür weder Antragsformulare noch Ausweise gäbe.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Die nähere Gestaltung dieses Identitätsausweises hat der Bundesminister für
Inneres durch Verordnung zu regeln. Wann ist diese Verordnung ergangen?
2. Warum konnten bis heute derartige Identitätsausweise nicht ausgestellt
werden?
3. Wann kann damit gerechnet werden, dass endlich den Bestimmungen des
Gesetzes entsprechend Identitätsausweise von den Behörden ausgestellt
werden?
4. Ist mit dem Identitätsausweis die Reisefreiheit innerhalb aller EU - Länder
sichergestellt?