1154/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag Terezija Stoisits, Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und

Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Ausstellung von Identitätsausweisen

 

 

In der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes im Jahre 1999 wurde auch der

„Identitätsausweis“ eingeführt. Auf Antrag haben Bundespolizeidirektionen und -

außerhalb deren örtlichen Wirkungsbereiches - Bezirksverwaltungsbehörden

StaatsbürgerInnen, die ihren Hauptwohnsitz in ihrem Sprengel haben, einen

Identitätsausweis auszustellen, der deren Namen, Geschlecht, Geburtsdatum und

Geburtsort (Identitätsdaten) sowie Lichtbild und den Ort des Hauptwohnsitzes zum

Zeitpunkt der Ausstellung des Ausweises enthält. Die Novelle ist mit 1.1.2000 in

Kraft getreten. In der Zwischenzeit haben bereits mehrere Personen versucht, einer

derartigen Identitätsausweis zu erhalten. An den zuständigen Stellen wurde ihnen

jedoch mitgeteilt, dass es dafür weder Antragsformulare noch Ausweise gäbe.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.    Die nähere Gestaltung dieses Identitätsausweises hat der Bundesminister für

        Inneres durch Verordnung zu regeln. Wann ist diese Verordnung ergangen?

 

2.    Warum konnten bis heute derartige Identitätsausweise nicht ausgestellt

       werden?

 

3.    Wann kann damit gerechnet werden, dass endlich den Bestimmungen des

       Gesetzes entsprechend Identitätsausweise von den Behörden ausgestellt

       werden?

 

4.    Ist mit dem Identitätsausweis die Reisefreiheit innerhalb aller EU - Länder

       sichergestellt?