1163/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Schubhaft für Ausländer/innen

 

 

„Österreich hat sich Flüchtlingen gegenüber immer aufgeschlossen gezeigt und im

Rahmen seiner Möglichkeiten immer wieder die helfende Hand ausgestreckt. Auch die

derzeitige Situation gibt keinen Grund, davon abzugehen. Zu einer Politik, die sich als

offene Asylpolitik versteht, gehört auch, Zuflucht und Durchreise zu ermöglichen.“

(siehe Osterreich und die neue Völkerwanderung, herausgegeben vom

Bundespressedienst 1990, Seite 29.)

 

Die persönliche Freiheit des Menschen gehört zu den sensibelsten und elementarsten

Grundrechten. Eine Haft über Personen sollte daher nur in Ausnahmefällen verhängt

werden. Da dies nicht der Fall ist - das beweist die hohe Anzahl der Schubhäftlinge -

stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Gemäß § 67 FrG ist die Schubhaft im Haftraum der Behörde zu vollziehen, die sie

    verhängt hat. Kann die Behörde die Schubhaft nicht vollziehen, so ist die

    nächstgelegene Bezirksverwaltungs - oder Bundespolizeibehörde, die über einen

    Haftraum verfügt, um den Vollzug zu ersuchen. In welchen Gemeinden befanden sich

    zum 31.12.1999 und zum 30.6.2000 Hafträume von Bezirksverwaltungs - und

    Bundespolizeibehörden, in denen Schubhaft gemäß § 67 durchgeführt wird?

 

2. In welchen gerichtlichen Gefangenenhäusern werden per 30.6.2000 Schubhäftlinge

    festgehalten?

 

3. Wieviele Schubhäftlinge waren in den zu den Fragen 1 und 2 aufgezählten Hafträumen

     am 31.12.1999 und am 30.6.2000 (aufgeschlüsselt nach Gemeinden und nach

     Herkunftsländern der Schubhäftlinge) untergebracht?

 

4. Wieviele von den Schubhäftlingen waren männlichen, wieviele weiblichen Geschlechts,

    wieviele waren schwanger, und zwar zum Zeitpunkt 31.12.1999 und am 30.6.2000,

    (aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Gemeinden, in denen sich die Hafträume befinden,

    und den Herkunftsländern der Schubhäftlinge)?

 

5. Wieviele von den Ausländer/innen, die sich zum 31.12.1999 in Schubhaft befanden,

    waren unter 18 Jahren, wieviele unter 16 Jahren, wieviele unter 14 Jahren, wieviele

    unter 10 Jahren und wieviele unter 6 Jahren (aufgeschlüsselt nach Alter, den

      Gemeinden, in denen sich die Hafträume befinden, und den Herkunftsländern der

      Schubhäftlinge)?

 

6.   Wieviele von den Ausländer/innen, die sich zum 30.6.2000 in Schubhaft befanden,

      waren unter 18 Jahren, wieviele unter 16 Jahren, wieviele unter 14 Jahren, wieviele

      unter 10 Jahren und wieviele unter 6 Jahren (aufgeschlüsselt nach Alter, den Gemeinden,

      in denen sich die Hafträume befinden, und den Herkunftsländern der Schubhäftlinge)?

 

7.   In wievielen Fällen wurden im Jahre 1999 und im 1. Halbjahr 2000 minderjährige

      Kinder von ihren Müttern, die in Schubhaft genommen wurden, getrennt

      (aufgeschlüsselt nach Gemeinden, in denen sich Hafträume befinden, und Jahren)?

 

8.   Wie alt waren diese Kinder, die von den Müttern getrennt wurden (aufgeschlüsselt nach

      Alter), und welchen Institutionen wurden diese Kinder übergeben (aufgeschlüsselt nach

      Institutionen und Jahren)?

 

9.   Wieviele von diesen Müttern, die in Schubhaft genommen wurden und denen die

       Kinder weggenommen wurden, haben ihre Kinder noch gestillt?

 

10. In wievielen Fällen wurden im Jahre 1999 und im 1. Halbjahr 2000 Familien (Ehepaare,

      Kinder von Eltern) im Rahmen der Schubhaft voneinander getrennt (aufgeschlüsselt

      nach den Gemeinden, in denen sich Hafträume für die Schubhaft gemäß § 67 FrG

      befinden, und Jahren)?

 

11. In wievielen Fällen wurden im Jahre 1999 und im ersten Halbjahr 2000 Frauen

      zusammen mit ihren Kleinkindern in Schubhaft genommen (aufgeschlüsselt nach den

      Gemeinden, in denen sich Hafträume für die Schubhaft gemäß § 67 FrG befinden, und

      Jahren)? Scheinen diese Kinder in der offiziellen Schubhaftstatistik des

      Innenministeriums als Schubhäftlinge auf?

 

12. In wievielen Fällen kam es im Jahre 1999 und im ersten Halbjahr 2000 zu

      Selbstmordversuchen von Schubhäftlingen und wieviele Schubhäftlinge sind durch

      Selbstmord in der Schubhaft gestorben (aufgeschlüsselt nach den Gemeinden, in denen

      sich Hafträume gemäß § 67 FrG befinden, und der Staatsbürgerschaft)?

 

13. Wieviele Schubhäftlinge sind im Jahre 1999 und im ersten Halbjahr 2000 in

      Hungerstreik getreten (aufgeschlüsselt nach Gemeinden, in denen sich Hafträume

      gemäß § 67 FrG befinden, und nach der Dauer des Hungerstreiks und Jahren)?

 

14. Wieviele Asylwerber/innen wurden im Jahre 1999 und im ersten Halbjahr 2000direkt

      nach dem Erstinterview bei der Asylbehörde festgenommen und in Schubhaft

      genommen (aufgeschlüsselt nach Asylbehörden und Jahren)?

 

15. Halten Sie die Trennung von Familien, insbesondere minderjährige Kinder von ihren

      Müttern oder Vätern durch die Verhängung der Schubhaft über Mütter und/oder Väter

      und die Unterbringung der minderjährigen Kinder in Kinderheimen im Sinne des

      Übereinkommens zur Vermeidung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender

      Behandlung für gerechtfertigt?

 

16. Wenn nein, was werden sie unternehmen, daß dies in Zukunft nicht mehr vorkommt?

 

17. In welche Staaten der Welt hat Österreich in den Jahren 1999 und im ersten Halbjahr

      2000 Menschen abgeschoben (aufgeschlüsselt nach der Staatsbürgerschaft der

       Abgeschobenen und den Ländern)? In wievielen Fällen wurden dabei

       Zwangsmaßnahmen angewandt? Um welche Zwangsmaßnahmen handelte es sich?

 

18. Wieviele ausländische Staatsangehörige, die mit einem/einer ÖsterreicherIn verheiratet

       sind, wurden 1999 und im ersten Halbjahr 2000 abgeschoben?

 

19. Wieviele Staatsbürger Nigerias wurden 1999 und im ersten Halbjahr 2000

       abgeschoben?

       a) wieviele davon direkt nach Nigeria?

 

20. Wieviele Staatsbürger des Iran wurden 1999 und im ersten Halbjahr 2000 abgeschoben?

       a) wieviele davon direkt in den Iran?

 

21. Wieviele Staatsbürger des Irak wurden 1999 und im ersten Halbjahr 2000 abgeschoben?

       a) wieviele davon direkt in den Irak?

 

22. Wieviele Staatsbürger Afghanistans wurden 1999 und im ersten Halbjahr 2000

      abgeschoben?

      a) wieviele davon direkt nach Afghanistan?

 

23. Wieviele Kosovo - Albaner und Roma aus dem Kosovo wurden 1999 und im ersten

      Halbjahr 2000 abgeschoben (aufgeschlüsselt nach „Ethnie“ und Jahren)?

      a) wieviele davon direkt in die Jugoslawische Republik?

      b) wieviele davon nach Ungarn?

      c) wieviele davon nach Slowenien?

 

24. Welche Befugnisse erhalten die Menschenrechtskommissionen des

      Menschenrechtsbeirats als Kontrollorgan der Schubhaftanstalten?

 

25. Wieviele Zimmer stehen zur Durchführung der Schubhaft in den zur Frage 1

      angeführten Hafträumen für Schubhäftlinge zur Verfügung (aufgeschlüsselt nach den

      jeweiligen Gemeinden)?

 

26. Wieviele Schlafmöglichkeiten in Betten (Stockbetten) befinden sich in diesen Zimmern

      (aufgeschlüsselt nach Gemeinden und Jahren)?

 

27. Wieviele der Schubhäftlinge in den Jahren 1999 und im 1. Halbjahr 2000 waren

       Asylwerber/innen?

 

28. Wie rechtfertigen Sie die Verhängung der Schubhaft an Asylwerber/innen während des

       laufenden Asylverfahrens?

 

29. In wievielen Fällen wurde 1999 und im ersten Halbjahr 2000 das gelindere Mittel statt

      der Schubhaft angewandt?

 

30. Welche Methoden der Altersfeststellung werden bei Schubhäftlingen angewendet, bei

      denen das Alter nicht feststeht oder die über keine Dokumente verfügen? Wie sicher und

      exakt kann mit diesen Methoden das Alter festgestellt werden?

 

31. Existieren Haftlisten mit Namen und Daten von Schubhäftlingen, die Auskunft über

      Ein - und/oder Ausgänge in bzw. aus Schubhaftanstalten geben? Wenn ja, warum

      werden diese Listen den Schubhaftsozialdiensten zwecks Betreuung der Schubhäftlinge

      nicht zur Verfügung gestellt?

32. Gibt es Mindeststandards bezüglich der Bewegungsfreiheit von Schubhäftlingen? Gibt

       es einen Mindeststandard, wieviel m2 pro Schubhäftling zur Verfügung stehen müssen?

 

33. Wieviele Schubhäftlinge wurden 1999 und im ersten Halbjahr 2000 im ersten Monat der

      Schubhaft abgeschoben, wieviele im zweiten Monat, wieviele im dritten, vierten,

      fünften und wieviele im sechsten Monat der Schubhaft?

 

34. Bei wievielen Personen wurde 1999 und im ersten Halbjahr 2000 die Höchstdauer von 6

       Monaten ausgeschöpft? Wieviele davon wurden dann abgeschoben?

 

35. Existieren in den Schubhaftanstalten Gemeinschaftsräume für die Schubhäftlinge

      (aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Gemeinden, in denen sich die Hafträume

      befinden)? Wenn nicht, ist daran gedacht, Gemeinschaftsräume einzurichten?

 

36. Der Tod von Markus Omofuma hat gezeigt, daß eine psychologische Betreuung von

      Schubhäftlingen zur besseren Bewältigung der Schubhaftsituation und der Abschiebung

      notwendig ist. Ist daran gedacht, psychologische Betreuung für Schubhäftlinge

      anzubieten?