1165/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Bundesbetreuung für AsylwerberInnen
Mit Ende Mai 2000 waren von den 9319 AsylwerberInnen mit anhängigem
Verfahren lediglich 2799 in Bundesbetreuung. Der Rest ist auf die
Unterstützung von kirchlichen und humanitären Hilfsorganisationen angewiesen
bzw. obdachlos und mittellos. Da die Grundversorgung vieler AsylwerberInnen
mit dem Notwendigsten nicht gewährleistet ist - das beweist die niedrige Anzahl
der Personen in Bundesbetreuung - stellen die unterfertigten Abgeordneten
folgende
ANFRAGE:
1. Wieviele AsylwerberInnen befanden sich im Jahr 2000 in Bundesbetreuung
(aufgeschlüsselt nach Monaten)?
2. Wie gestaltete sich die Aufteilung in
a) Bundesbetreuungseinrichtungen?
b) Pensionen und Gasthöfe?
c) private Einrichtungen?
3. Wie waren die in Bundesbetreuung aufgenommenen AsylwerberInnen in den
Monaten Jänner bis Juni 2000 auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt
(aufgeschlüsselt nach Monaten und Bundesländern)?
4. Wieviele der Bundesbetreuten (in absoluten Zahlen und Prozenten) waren
a) Kinder
b) Frauen
c) Männer?
5. Wie wieviele AsylwerberInnen
a) im Verfahren nach § 4 AsylG
b) im Verfahren nach § 5 AsylG,
c) im Verfahren nach § 6 AsylG,
d) im Verfahren § 7 AsylG
befanden sich von Jänner bis Juni 2000 in Bundesbetreuung?
6. Wieviele AsylwerberInnen in Bundesbetreuung (in absoluten Zahlen und
Prozenten) konnten ihre Identität durch
ein Personaldokument nachweisen, wieviele
wurden nach anderweitiger Mitwirkung bei der Feststellung ihrer Identität
aufgenommen (in absoluten Zahlen und Prozenten)?
7. Wo waren im Zeitraum Jänner bis Juni 2000 minderjährige AsylwerberInnen
untergebracht und von wem und wie wurden sie betreut (aufgeschlüsselt nach
Monaten und Bundesländern bzw. Orten)?
8. Wieviele AsylwerberInnen (in absoluten Zahlen und Prozenten) wurden
a) wegen disziplinärer Verstöße
b) wegen abgeschlossenen Verfahrens
c) deshalb entlassen, weil sie keine Dokumente nachschaffen konnten?
9. Wenn zu den vorhergehenden Fragen keine Statistiken im Bundesministerium
für Inneres geführt werden, warum nicht?