1165/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

          der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

          an den Bundesminister für Inneres

 

          betreffend Bundesbetreuung für AsylwerberInnen

 

 

          Mit Ende Mai 2000 waren von den 9319 AsylwerberInnen mit anhängigem

          Verfahren lediglich 2799 in Bundesbetreuung. Der Rest ist auf die

          Unterstützung von kirchlichen und humanitären Hilfsorganisationen angewiesen

          bzw. obdachlos und mittellos. Da die Grundversorgung vieler AsylwerberInnen

          mit dem Notwendigsten nicht gewährleistet ist - das beweist die niedrige Anzahl

          der Personen in Bundesbetreuung - stellen die unterfertigten Abgeordneten

          folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Wieviele AsylwerberInnen befanden sich im Jahr 2000 in Bundesbetreuung

(aufgeschlüsselt nach Monaten)?

 

2.      Wie gestaltete sich die Aufteilung in

a) Bundesbetreuungseinrichtungen?

b) Pensionen und Gasthöfe?

c) private Einrichtungen?

 

3.      Wie waren die in Bundesbetreuung aufgenommenen AsylwerberInnen in den

Monaten Jänner bis Juni 2000 auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt

(aufgeschlüsselt nach Monaten und Bundesländern)?

 

4.      Wieviele der Bundesbetreuten (in absoluten Zahlen und Prozenten) waren

a) Kinder

b) Frauen

c) Männer?

 

5.      Wie wieviele AsylwerberInnen

a) im Verfahren nach § 4 AsylG

b) im Verfahren nach § 5 AsylG,

c) im Verfahren nach § 6 AsylG,

d) im Verfahren § 7 AsylG

befanden sich von Jänner bis Juni 2000 in Bundesbetreuung?

 

6.      Wieviele AsylwerberInnen in Bundesbetreuung (in absoluten Zahlen und

Prozenten) konnten ihre Identität durch ein Personaldokument nachweisen, wieviele

wurden nach anderweitiger Mitwirkung bei der Feststellung ihrer Identität

aufgenommen (in absoluten Zahlen und Prozenten)?

 

7.     Wo waren im Zeitraum Jänner bis Juni 2000 minderjährige AsylwerberInnen

untergebracht und von wem und wie wurden sie betreut (aufgeschlüsselt nach

Monaten und Bundesländern bzw. Orten)?

 

8.     Wieviele AsylwerberInnen (in absoluten Zahlen und Prozenten) wurden

a) wegen disziplinärer Verstöße

b) wegen abgeschlossenen Verfahrens

c) deshalb entlassen, weil sie keine Dokumente nachschaffen konnten?

 

9.      Wenn zu den vorhergehenden Fragen keine Statistiken im Bundesministerium

für Inneres geführt werden, warum nicht?