1166/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Aufenthaltsverbot für TouristInnen - Vorfall beim Grenzübergang

Drasenhofen

 

 

Frau D. Z. wurde am 24.3.2000 bei ihrer Ausreise aus Österreich am Grenzübergang

Drasenhofen unterstellt, sie wäre in Österreich einer illegalen Beschäftigung

nachgegangen, da sie im Besitz von S 4.100.- Bargeld war. Aufgrund der von ihr

freiwillig gemachten Angaben über ihre Bekannten und FreundInnen in Österreich

wurden diese angerufen, mit der Suggestivbehauptung konfrontiert, sie hätte sehr

viel Geld bei sich, und gefragt, ob ihnen Wertgegenstände abgehen würden.

 

Eine befreundete Familie, bei der sie lediglich eine Woche gewohnt hatte, sagte, um

sie vom Vorwurf zu befreien, auf unredliche Weise zu S4.100.- gekommen zu sein,

daß Frau Z. auf ihre Kinder aufgepaßt und dafür Geld bekommen hätte. Die

Angaben anderer Freunde, bei denen sie ebenfalls auf Besuch war, und die den

Aussagen der ersten Familie widersprachen, wurden nicht berücksichtigt. Ihr wurde

unterstellt, daß sie illegal S 12.000.- verdient hätte, obwohl sie bei der erwähnten

Familie lediglich eine Woche gewohnt hatte.

 

Sie wurde stundenlang verhört, trotz klärender Aussagen von Freunden zum

Ursprung der Geldsumme mit einem Aufenthaltsverbot für 5 Jahre belegt und mit

Gepäck an der tschechischen Grenze abgesetzt, nachdem die Grenzgendarmerie ihr

S 3.000.- abgenommen hatte.

 

Aufgrund zahlreicher, auch in den Medien veröffentlichter, Fälle von Schikanen und

pauschalen Unterstellungen gegenüber TouristInnen aus Nicht - EU - Staaten

(insbesondere Polinnen) stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

 

ANFRAGE:

 

                1. Ist Ihnen der Fall von Frau D. Z. bekannt, die mit einem Aufenthaltsverbot

                von 5 Jahren belegt wurde?

 

                2. Wie lauten die Berichte der Grenzgendarmerie und der

                 Bezirkshauptmannschaft zu diesem Fall?

3. Wie erklären Sie sich die Vorgangsweise der Beamten, aufgrund von S

4.100.- Bargeld und eines Photos von Frau D. Z. mit einer befreundeten

Familie von einer illegalen Beschäftigung auszugehen?

 

4. Wie erklären Sie sich die Vorgangsweise der Beamten, Bekannte und

Freunde von Frau D.Z. anzurufen und sie zu fragen, ob ihnen

Wertgegenstände abgehen? Wird diese Vorgangsweise von Grenzbeamten

systematisch betrieben?

 

5. Warum wurden Erklärungen von anderen Freunden von Frau D.Z. zur

Herkunft der Geldsumme und zur Länge ihres Aufenthalts bei der sie angeblich

beschäftigenden Familie bei der Entscheidung nicht berücksichtigt?

 

6. Wie lautet die Antwort auf die Berufung von Frau D. Z. gegen das fünfjährige

Aufenthaltsverbot?

 

7. Sind Ihnen die Zeitungsberichte vom 9.10.1999 in den „Salzburger

Nachrichten“ zu „Schikanen an dem Grenzübergang Drasenhofen“ bekannt,

wonach es massive Beschwerden polnischer TouristInnen über schikanöse

Behandlungen am besagten Grenzübergang gibt?

 

8. Die in der polnischen Wochenzeitschrift „Polytika“ berichteten und von den

„Salzburger Nachrichten" erwähnten Fälle von unfreundlicher, ja schikanöser

Behandlung zeugen von einer ablehnenden Haltung mancher Beamter am

Grenzübergang Drasenhofen gegenüber TouristInnen aus Osteuropa. Wie oft

kommt es vor, daß ost - europäischen Touristen bei der Ausreise aus Österreich

pauschal illegale Beschäftigung unterstellt wird, wenn sie Bargeld mit sich

führen?

 

9. Schon 1996 gab es gehäufte Beschwerden über diesen Grenzübergang und

die unkorrekte und schikanöse Behandlung von ausländischen TouristInnen.

Was wurde seitdem unternommen, um den Beschwerden nachzugehen bzw.

die behaupteten unzumutbaren Zustände abzustellen?

 

10. Gab es bzw. gibt es Disziplinarmaßnahmen gegen BeamtInnen des

Grenzübergangs Drasenhofen aufgrund der zahlreichen Beschwerden? Wenn

ja, wieviele und wann? Wenn nein, was ist mit den Beschwerden geschehen?

 

11. Bekommen Grenzschutzbeamte neben Schulungen im Fremdenrecht auch

Schulungen zur Europäischen Menschenrechtskonvention und allgemein zu

Grund - und Menschenrechten? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, wie

wollen Sie gewährleisten daß alle TouristInnen (auch die aus Drittstaaten) an

österreichischen Grenzen korrekt und im Sinne der Menschenrechtskonvention

behandelt werden?