1171/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Lunacek, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend Zusatzprotokoll zur UNO - Frauenrechtskonvention CEDAW

 

 

 

Der österreichische Nationalrat hat das Zusatzprotokoll zur UNO - Frauenrechtskonvention

 

CEDAW im Juli 2000 ratifiziert. Damit dieses Zusatzprotokoll, das als einen seiner

 

Hauptinhalte ein Individualbeschwerderecht für in ihren CEDAW - Rechten verletzte Frauen

 

vorsieht, in Kraft tritt, bedarf es allerdings der Ratifikation durch insgesamt 10

 

Mitgliedsstaaten.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

                                                               ANFRAGE:

 

 

1.      Wieviele und welche Staaten haben das Zusatzprotokoll bisher ratifiziert?

 

2.      Ist das Zusatzprotokoll zur CEDAW bereits in Kraft getreten?

        

         Wenn ja: Zu welchem Zeitpunkt?

        

         Wenn nein: Ist Ihnen bekannt, welche Staaten in näherer Zukunft die Absicht haben, das

        

          Zusatzprotokoll zu ratifizieren und wann daher der voraussichtliche

        

          Inkrafttretenszeitpunkt sein wird?

 

3.      Was wird von Ihnen unternommen, um die im Zusatzprotokoll vorgesehene

         

          Individualverfahrensmöglichkeit in Österreich bekannt zu machen?

          Wohin etwa können sich Frauen wenden, die eine solche Beschwerde erheben wollen,

          

           aber den Verfahrensablauf nicht kennen?

 

3.        Frau Mag. a Stubits ist nach unseren Informationen nicht mehr im Ministerium für

   

           soziale Sicherheit und Generationen tätig. Wer ist statt ihr nunmehr

  

           Menschenrechtskoordinatorin in Ihrem Ministerium? Wer ist stellvertretende

   

           Menschenrechtsbeauftragte?