1171/J XXI.GP
der Abgeordneten Petrovic, Lunacek, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Zusatzprotokoll zur UNO - Frauenrechtskonvention CEDAW
Der österreichische Nationalrat hat das Zusatzprotokoll zur UNO - Frauenrechtskonvention
CEDAW im Juli 2000 ratifiziert. Damit dieses Zusatzprotokoll, das als einen seiner
Hauptinhalte ein Individualbeschwerderecht für in ihren CEDAW - Rechten verletzte Frauen
vorsieht, in Kraft tritt, bedarf es allerdings der Ratifikation durch insgesamt 10
Mitgliedsstaaten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wieviele und welche Staaten haben das Zusatzprotokoll bisher ratifiziert?
2. Ist das Zusatzprotokoll zur CEDAW bereits in Kraft getreten?
Wenn ja: Zu welchem Zeitpunkt?
Wenn nein: Ist Ihnen bekannt, welche Staaten in näherer Zukunft die Absicht haben, das
Zusatzprotokoll zu ratifizieren und wann daher der voraussichtliche
Inkrafttretenszeitpunkt sein wird?
3. Was wird von Ihnen unternommen, um die im Zusatzprotokoll vorgesehene
Individualverfahrensmöglichkeit in Österreich bekannt zu machen?
Wohin etwa können sich Frauen wenden, die eine solche Beschwerde erheben wollen,
aber den Verfahrensablauf nicht kennen?
3. Frau Mag. a Stubits ist nach unseren Informationen nicht mehr im Ministerium für
soziale Sicherheit und Generationen tätig. Wer ist statt ihr nunmehr
Menschenrechtskoordinatorin in Ihrem Ministerium? Wer ist stellvertretende
Menschenrechtsbeauftragte?