1173/J XXI.GP

 

                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Passives Wahlrecht bei Arbeiterkammer- und Betriebsratswahlen

 

 

Im Zusammenhang mit der noch immer geltenden Regelung des passiven

Wahl rechts bei die Arbeiterkammer - und Betriebsratswahlen für ausländische

Staatsangehörige gibt es nicht nur innerstaatliche Klagen bzw. Beschwerden,

sondern auch eine schon seit Jahren andauernde Auseinandersetzung mit der

Kommission der Europäischen Union, da Österreich trotz gegenteiliger Absichts -

erklärungen bislang keine EU - rechtskonforme Novellierung der Arbeitsverfassung

bzw. des Arbeiterkammergesetzes durchgeführt hat.

In der Anfragebeantwortung 6379/AB teilt Ihr Amtsvorgänger mit, daß die

Europäische Union deshalb das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik

Österreich eingeleitet hat.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

                                                               ANFRAGE:

 

 

1.   Weiche Korrespondenz zwischen der EU und Österreich hat es seit der

       erwähnten Anfragebeantwortung gegeben und wie lautet der genaue Text dieser

       Schreiben?

 

2.   Wann wird die Kommission der EU die Klage beim Europäischen Gerichtshof

       gegen die Republik Österreich einbringen?

 

3.   Wird die Bundesregierung eine Regierungsvorlage zur Einführung des passiven

      Wahlrechtes für ausländische Staatsangehörige (und damit auch EU -

       BürgerInnen) im Herbst dem Nationalrat zur Beschlußfassung vorlegen?