1173/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Passives Wahlrecht bei Arbeiterkammer- und Betriebsratswahlen
Im Zusammenhang mit der noch immer geltenden Regelung des passiven
Wahl rechts bei die Arbeiterkammer - und Betriebsratswahlen für ausländische
Staatsangehörige gibt es nicht nur innerstaatliche Klagen bzw. Beschwerden,
sondern auch eine schon seit Jahren andauernde Auseinandersetzung mit der
Kommission der Europäischen Union, da Österreich trotz gegenteiliger Absichts -
erklärungen bislang keine EU - rechtskonforme Novellierung der Arbeitsverfassung
bzw. des Arbeiterkammergesetzes durchgeführt hat.
In der Anfragebeantwortung 6379/AB teilt Ihr Amtsvorgänger mit, daß die
Europäische Union deshalb das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik
Österreich eingeleitet hat.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Weiche Korrespondenz zwischen der EU und Österreich hat es seit der
erwähnten Anfragebeantwortung gegeben und wie lautet der genaue Text dieser
Schreiben?
2. Wann wird die Kommission der EU die Klage beim Europäischen Gerichtshof
gegen die Republik Österreich einbringen?
3. Wird die Bundesregierung eine Regierungsvorlage zur Einführung des passiven
Wahlrechtes für ausländische Staatsangehörige (und damit auch EU -
BürgerInnen) im Herbst dem Nationalrat zur Beschlußfassung vorlegen?