1175/J XXI.GP
der Abgeordneten Glawischnig, Petrovic, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Gesundheitsgefährdung durch Massentierhaltung
Der starke Ausbau der Intensivtierhaltung führt zunehmend zu Konfliktsituationen
zwischen Antragstellern von Mastbetrieben und der in der Umgebung lebenden
Bevölkerung. Auch gibt es raumplanerisch immer wieder Nutzungskonflikte, zum
Beispiel bei Massentierhaltungsanlagen in touristisch genutzten Gebieten.
Darüber hinaus gelten die organischen Stoffe der Stallluft von Mastbetrieben wie z.B.
staubgetragene Proteine, Endotoxine und Mikroorganismen wie Bakterien, Pilze,
Viren und Protozoen, die unter dem Begriff Bioaerosole zusammengefasst werden,
als mögliche Risikofaktoren für Atemwegserkrankungen. Bisher gibt es jedoch keine
Richtwerte für die zulässige Außenluftbelastung mit keimen, Viren, Allergenen und
toxischen Stoffen. Nach der derzeitigen Rechtslage werden von den
Luftverunreinigungen vorrangig Geruchsemissionen berücksichtigt. Weitergehende
Vorsorgemaßnahmen zum Anrainerschutz können die Genehmigungsbehörden nur
dann durchsetzen, wenn hinreichende wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen.
Das Niedersächsische Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales und das
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten haben aus diesem Grund ein
dreijähriges, mehrstufiges mit 2,2 Mio. DM veranschlagtes Untersuchungsprogramm
beschlossen, das wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse über die Ausbreitung und
die gesundheitlichen Auswirkungen der Stallabluft auf AnrainerInnen von
Massentierhaltungsanlagen gewinnen soll. Das Untersuchungsprogramm zur
gesundheitlichen Bewertung der Bioaerosole gliedert sich in drei Teilprojekte mit
folgenden Schwerpunkten:
- Erfassung und Modellierung der Bioaerosolbelastung im Umfeld von
Geflügelstallungen
- Erhebung des Gesundheitsstatus bei unterschiedlich belasteten Schulkindern
- Querschnittstudie zu Allergiestatus und Atemfunktion bei unterschiedlich
belasteten Personen
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wird in Österreich die Bioaerosolbelastung der AnrainerInnen im Umfeld von
Massentierhaltungsanlagen erfasst? Wenn ja, inwiefern, wenn nein, warum
nicht?
2. Gibt es in Österreich gesicherte Erkenntnisse über die gesundheitlichen
Auswirkungen der Stallabluft auf AnrainerInnen in der Umgebung von
Massentierhaltungsanlagen?
a) Wenn nein, wie begründen Sie das angesichts der zunehmenden Belastung
von AnrainerInnen solcher Anlagen?
b) Werden Sie angesichts der sich häufenden Beschwerden zum
gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung eine für Österreich repräsentative
Studie über die möglichen Gesundheitsgefahren durch Massentierhaltung in
Auftrag geben? Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie sonst ergreifen,
um die Risiken der betroffenen AnrainerInnen prüfen zu lassen?
3. Gibt es Untersuchungen über den Zusammenhang zwischen
Massentierhaltungsanlagen und Gesundheitsschäden von Kindern
(Atemwegsbeschwerden, Allergien, Neurodermitis) in der Umgebung von
solchen Anlagen? Wenn nein, werden Sie solche durchführen lassen?
4. Die sogenannte „Farmer - Lunge“ ist eine entzündliche Erkrankung der
Lungenbläschen, die durch Einatmung massiver Mengen an organischem
Staub, wie er beispielsweise in der Massentierhaltung vorkommt, entstehen
kann. Die sog. „Farmerlunge“ ist auch eine anerkannte Berufskrankheit.
Welche Beobachtungen (stationäre und nicht stationäre Behandlungsfälle>
hinsichtlich der Häufigkeit des Phänomens „Farmerlunge“ wurden in Österreich
in den letzten Jahren gemacht
a) bei LandwirtInnen oder am landwirtschaftlichen Betrieb arbeitenden
Personen
b) bei AnrainerInnen und Kindern in der Umgebung von
Massentierhaltungsanlagen?
5. Welche Anstrengungen werden Sie als für den Gesundheitsbereich zuständige
Bundesministerin unternehmen, um österreichweit gleichwertige Bestimmungen
zum Schutz der Bevölkerung vor den negativen gesundheitlichen Auswirkungen
von Massentierhaltungsbetrieben zu erreichen?