1176/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Dr. MMag. Madeleine Petrovic,

Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Vorwürfe gegen das Vorgehen des SEK (Sondereinsatzkommando

kriminaldienst) der Wiener Polizeidirektion bei einer Amtshandlung am 29.9.1999 in

Wien

 

 

Das Sondereinsatzkommando Kriminaldienst der Wiener Polizeidirektion ist schon

mehrmals durch Amtshandlungen aufgefallen, aufgrund derer Betroffene und

Zeuginnen den Vorwurf der unmenschlichen Behandlung und unverhältnismäßigen

Gewaltanwendung erhoben hatten. Am 29.9.1999 beispielsweise führten Beamte

des SEK eine Hausdurchsuchung durch, bei der sie den dort wohnhaften Afrikaner,

Herrn S., und seine Gattin, Frau B., rassistisch beschimpft und in ihrer Wohnung

schweren Schaden zugerichtet haben sollen. Frau B. wurde bei der Amtshandlung

schwer verletzt und nach eigenen Aussagen als „Bimboschlampe“ und „Negerhure“

bezeichnet.

 

Im Sinne einer menschenrechtlich einwandfreien Wahrnehmung der Aufgaben und

Kompetenzen der Polizei durch diese und einer rechtsstaatlichen Dienstaufsicht

stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

 

                                                               ANFRAGE:

 

 

     1. Wie lautet der offizielle Bericht über die Amtshandlung am 29.9.1999, bei der

     Frau C.B. schwer verletzt wurde?

 

     2. Wie lautet die Stellungnahme der ermittelnden Beamten zu den oben

     geschilderten behaupteten Ereignissen?

 

     3. Bei der Amtshandlung sind nach Aussage von Frau B. und ihrem Gatten

     Aussagen gefallen wie „Gusch, du Schlampn“, „da Nega braucht kane Sockn“

     „Shut up“ oder „Oh Madame blutet wie ein Schwein“. Wie lautet die

     Stellungnahme der betroffenen Beamten zu diesen Aussagen?

 

4. Laut Medienberichten sagte einer der SEK - Beamten in seiner

    Stellungnahme: „Negerhure oder Bimboschlampe wurde sicher von keinem der

    Beamten gesagt, dies hätte ich gehört. Außerdem ist nach meiner Auslegung

    der deutschen Sprache eine „Negerhure“ eindeutig eine dunkelhäutige

    Prostituierte, dasselbe gilt für eine „Bimboschlampe““. Wie stehen sie zu

    derartig rassistischen Aussagen von Polizeibeamten, die jeder zu

    beamtshandelnden Person mit der gleichen Objektivität begegnen sollten?

 

    5. Wie beurteilen Sie als für die Sicherheitsbehörden zuständiger

    Bundesminister Aussagen wie die eines der beschuldigten SEK - Beamten:“...

    daß es bei Ehen oder Lebensgemeinschaften zwischen weißen Frauen und

    schwarzen Männern fast immer zu Rassismusvorwürfen seitens der weißen

    Frauen kommt, diese Frauenspersonen in den meisten Fällen Angehörige

    einschlägiger (anarchistischer) Einrichtungen sind und Polizisten immer als

    „Nazis“ udgl. beschimpfen sowie Medienhetze betreiben“?

 

    6. Laut Medienberichten wurden in der gegenständlichen Wohnung keine

    Drogen gefunden. Trotzdem wurde die Wohnung laut Frau B. verwüstet. Wie

    lauten die Aussagen der Beamten zu dem Vorwurf, bei der Hausdurchsuchung

    exzessiv vorgegangen zu sein und großen Sachschaden angerichtet zu haben?

 

    7. Wie erklären Sie sich, daß trotz fehlenden Drogenfundes in der

    durchsuchten Wohnung Frau B. nach den Medienberichten zur Amtshandlung

    wegen mutmaßlichen Drogenbesitzes angezeigt wurde?

 

    8. Von wem wird der gegenständliche Vorfall untersucht?

 

    9. Wurde der Menschenrechtsbeirat in dieser Angelegenheit eingeschaltet?

    Wenn nein, warum nicht?

 

    10. Wurde gegen die Beamten eine Untersuchung eingeleitet? Wenn ja,

     welches Ergebnis brachte diese Untersuchung?

 

    11. Wurden gegen die Beamten disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet?

 

    12. Sind Sie der Auffassung, daß mutmaßliche Polizeiopfer lange Prozesse,

     hohe Anwaltskosten und die ständige Drohung einer Verleumdungsklage

     seitens der Polizei in Kauf nehmen würden, nur um die Polizei in ein schiefes

     Licht zu rücken, wie in den Stellungnahmen der Beamten immer wieder zum

    Ausdruck kommt?