1184/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung

 

betreffend Befreiung vom Präsenzdienst

 

Wie in den letzten Wochen aus den Medien zu erfahren war, plante das

Bundesministerium für Landesverteidigung 621 Exekutivbeamte, die nur

vorübergehend zur Ableistung des Präsenzdienstes befreit waren, nicht einzuberufen.

 

Jetzt wurde bekannt, dass diese 621 Beamte dauernd vom Ministerium für

Landesverteidigung von der Leistung des Präsenzdienstes befreit werden sollen.

Diesbezügliche Bescheide sollen ergehen bzw. bereits ergangen sein.

 

Aufgrund der speziellen Anstellungserfordernisse für Exekutivbedienstete ist die

Ableistung des Präsenzdienstes zwingend vorgeschrieben.

 

Diese 621 Beamten könnten ihren Präsenzdienst z.B.: an der Burgenland - Aussen -

grenze leisten. Das wäre eine echte Einsparung.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Stimmt es, daß 621 Exekutivbeamte angeblich vom Grundwehrdienst befreit

    werden bzw. wurden?

    Wenn ja: aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmungen werden/wurden sie

    befreit?

    Wenn nein: wann werden sie zum Grundwehrdienst einberufen?

 

2. Wurden die speziellen Anstellungserfordernisse für Exekutivbeamte (Ableistung

    des Präsenzdienstes) aufgehoben?

    Wenn ja: durch wessen Beschlüsse wurde welche Bestimmungen wann

    aufgehoben?

 

3. Gibt es weiterhin einen Bedarf an Grundwehrdienern?

    Wenn ja: warum wird dann auf diese Grundwehrdiener verzichtet?

    Wenn nein: seit wann ist der Bedarf an Grundwehrdienern gänzlich gedeckt?

 

4. Wie hoch wäre das Einsparungspotential an Personalkosten, wenn diese

    621 Exekutivbeamten als Präsenzdiener zur Unterstützung der Grenzpolizei

    eingesetzt werden würden?