1184/J XXI.GP
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Befreiung vom Präsenzdienst
Wie in den letzten Wochen aus den Medien zu erfahren war, plante das
Bundesministerium für Landesverteidigung 621 Exekutivbeamte, die nur
vorübergehend zur Ableistung des Präsenzdienstes befreit waren, nicht einzuberufen.
Jetzt wurde bekannt, dass diese 621 Beamte dauernd vom Ministerium für
Landesverteidigung von der Leistung des Präsenzdienstes befreit werden sollen.
Diesbezügliche Bescheide sollen ergehen bzw. bereits ergangen sein.
Aufgrund der speziellen Anstellungserfordernisse für Exekutivbedienstete ist die
Ableistung des Präsenzdienstes zwingend vorgeschrieben.
Diese 621 Beamten könnten ihren Präsenzdienst z.B.: an der Burgenland - Aussen -
grenze leisten. Das wäre eine echte Einsparung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Stimmt es, daß 621 Exekutivbeamte angeblich vom Grundwehrdienst befreit
werden bzw. wurden?
Wenn ja: aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmungen werden/wurden sie
befreit?
Wenn nein: wann werden sie zum Grundwehrdienst einberufen?
2. Wurden die speziellen Anstellungserfordernisse für Exekutivbeamte (Ableistung
des Präsenzdienstes) aufgehoben?
Wenn ja: durch wessen Beschlüsse wurde welche Bestimmungen wann
aufgehoben?
3. Gibt es weiterhin einen Bedarf an Grundwehrdienern?
Wenn ja: warum wird dann auf diese Grundwehrdiener verzichtet?
Wenn nein: seit wann ist der Bedarf an Grundwehrdienern gänzlich gedeckt?
4. Wie hoch wäre das Einsparungspotential an Personalkosten, wenn diese
621 Exekutivbeamten als Präsenzdiener zur Unterstützung der Grenzpolizei
eingesetzt werden würden?