1185/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend „Integrative Betriebe“

Laut Informationen des Sozialberichtes 1998 standen mit 1. Jänner 1999 in den

sogenannten Integrativen Betrieben insgesamt 1.554 Personen in Beschäftigung

oder Lehre. Die Anzahl der nichtbehinderten Menschen, die in diesen Einricht -

ungen in Beschäftigung oder Lehre standen waren lediglich 320 Personen.

Dies zeigt mehr als deutlich, daß es sich keineswegs um Integrative Betriebe

handelt, da nur 20 % nichtbehinderte Menschen doft in Beschäftigung oder Lehre

stehen, während 80 % der dort in Beschäftigung oder Lehre Stehenden, Menschen

mit Behinderung sind.

Von den zwischen 1995 und 1999 ausgeschiedenen behinderten Beschäftigten

(782 Personen) sind lediglich 72 Personen bzw. 9% auf den ersten Arbeitsmarkt

vermittelt worden.

Der Begriff „Integrative Betriebe“ (§11 Behinderteneinstellungsgesetz) ist, wie die

Praxis deutlich zeigt, irreführend.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Sind Sie auch der Meinung daß es rasch zu einer Änderung des § 11 Behin -

    derteneinstellungsgesetz kommen muß um die Irreführung des Begriffes

    „Integrative Betriebe“ zu beseitigen?

    Wenn ja: bis wann werden Sie dem Parlament eine entsprechende Vorlage zur

    Änderung des § 11 Behinderteneinstellungsgesetz vorlegen?

    Wenn nein: warum nicht?

 

2. In diesen Einrichtungen ist das Verhältnis behinderte zu nichtbehinderten

    Beschäftigte bzw. in Erprobung oder Lehre Befindliche 80:20. Wie läßt sich

    dies mit dem Begriff „Integrativ“ vereinbaren?

 

3. Wie hoch war in den Jahren 1995 - 1999 die Anzahl von behinderten

    Beschäftigten im Verhältnis zu nichtbehinderten Beschäftigten im Bereich

    Geschäfts - führung/Geschäftsleitung, Verwaltung, Werkstättenleitung,

    AusbildnerIn, Reinigung, Küche, Wäscherei, Produktion etc.?

    (Aufschlüsselung nach Bundesland, Einrichtung, Beschäftigungsbereich,

    Personenanzahl und Prozent)

4. Wie hoch war in den Jahren 1995 - 1999 der Gehalts - /Lohnunterschied von

    behinderten Beschäftigten zu nichtbehinderten Beschäftigten im Bereich

    Geschäftsführung/Geschäftsleitung, Verwaltung, Werkstättenleitung,

    AusbildnerIn, Reinigung, Küche, Wäscherei, Produktion etc.?

    (Aufschlüsselung nach Bundesland, Einrichtung, Beschäftigungsbereich,

    Bruttogehälter in Schilling und Prozent)

 

5. Wie hoch war in den Jahren 1995 - 1999 die Beschäftigungsdauer von

    behinderten Beschäftigten im Verhältnis zu nichtbehinderten Beschäftigten

    im Bereich Geschäftsführung/Geschäftsleitung, Verwaltung, Werkstätten -

    leitung, AusbildnerIn, Reinigung, Küche, Wäscherei, Produktion etc.?

    (Aufschlüsselung nach Bundesland, Einrichtung und Beschäftigungsbereich,

    Personenanzahl und Prozent)

 

6. Wie hoch war in den Jahren 1995 - 1999 die Fluktuation von behinderten

    Beschäftigten im Verhältnis zu nichtbehinderten Beschäftigten aus dem

    Bereich Geschäftsführung/Geschäftsleitung, Verwaltung, Werkstättenleitung,

    AusbildnerIn, Reinigung, Küche, Wäscherei, Produktion etc.?

    (Aufschlüsselung nach Bundesland, Einrichtung, Beschäftigungsbereich,

    Personenanzahl und Prozent)

 

7. Wie hoch war in den Jahren 1995 - 1999 (lt. Frage 5) die Vermittlungsquote

    der ausgeschiedenen behinderten Beschäftigten im Verhältnis zu nicht -

    behinderten Beschäftigten aus dem Bereich Geschäftsführung/Geschäfts-

    leitung, Verwaltung, Werkstättenleitung, AusbildnerIn, Reinigung, Küche,

    Wäscherei, Produktion etc., auf den ersten Arbeitsmarkt?

    (Aufschlüsselung nach Bundesland, Einrichtung, Personenanzahl und

    Prozent)

 

8. Wieviele behinderte und nichtbehinderten Beschäftigten im Bereich

    Geschäftsführung/Geschäftsleitung, Verwaltung, Werkstättenleitung,

    AusbildnerIn, Reinigung, Küche, Wäscherei, Produktion etc., waren bereits

    vor 1995 in Geschützten Werkstätten tätig und sind ab 1995 in die Geschützte

    Werkstätten GesmbH. übernommen worden, bzw. haben dorthin gewechselt?

    (Aufschlüsselung nach Bundesländer, Beschäftigungsjahre in Geschützen

    Werkstätten vor 1995, Personenanzahl und Prozent)

 

9. Wieviele behinderte und nichtbehinderten Beschäftigte im Bereich

    Geschäftsführung/Geschäftsleitung, Verwaltung, Werkstättenleitung,

    AusbildnerIn, Reinigung, Küche, Wäscherei, Produktion etc., wurden seit 1990

    von anderen Beschäftigungsformen für Behinderte in Geschützte Werkstätten

    GesmbH übernommen?

    (Aufschlüsselung nach Bundesland, Beschäftigungsjahre in anderen

    Beschäftigungsformen, Personenanzahl und Prozent)

 

10. Wie hoch war in den Jahren 1995 - 1999 die Anzahl der behinderten

    Lehrlinge/Anlehrlinge im Verhältnis zu nichtbehinderten

    Lehrlingen/Anlehrlingen im Bereich Verwaltung, Reinigung, Küche,

    Wäscherei, Produktion etc.?

    (Aufschlüsselung nach Bundesland, Einrichtung, Lehrbereich, Personenanzahl

    und Prozent)

 

11. Wie hoch war in den Jahren 1995 - 1999 der Gehalts - /Lohnunterschied der

      behinderten Lehrlinge/Anlehrlinge im Vergleich zu nichtbehinderten

      Lehrlingen/Anlehrlingen Bereich Verwaltung, Reinigung, Küche, Wäscherei,

      Produktion etc.?

      (Aufschlüsselung nach Bundesland, Einrichtung, Lehrbereich, Bruttogehälter

      in Schilling und Prozent)

 

12. Wie hoch war in den Jahren 1995 - 1999 die Beschäftigungsdauer von

      behinderten Lehrlingen/Anlehrlingen im Verhältnis zu nichtbehinderten

      Lehrlingen/Anlehrlingen im Bereich Verwaltung, Reinigung, Küche,

     Wäscherei, Produktion etc.?

      (Aufschlüsselung nach Bundesland, Einrichtung und Lehrbereich,

      Personenanzahl und Prozent)

 

13. Wie hoch war in den Jahren 1995 - 1999 die Fluktuation von behinderten

       Lehrlinge/Anlehrlinge und nichtbehinderten Lehrlingen/Anlehrlingen aus

       dem Bereich Verwaltung, Reinigung, Küche, Wäscherei, Produktion etc.?

       (Aufschlüsselung nach Bundesland, Einrichtung, Lehrbereich,

       Personenanzahl und Prozent)

 

14. Wie hoch war in den Jahren 1995 - 1999 die Vermittlungsquote der

       ausgeschiedenen behinderten Lehrlinge/Anlehrlinge im Verhältnis zu

       nichtbehinderten Lehrlingen/Anlehrlingen aus dem Bereich Verwaltung,

       Reinigung, Küche, Wäscherei, Produktion etc., auf den ersten Arbeitsmarkt?

       (Aufschlüsselung nach Bundesland, Einrichtung, Personenanzahl und

       Prozent)

 

15. Wieviele behinderte und nichtbehinderten Lehrlinge/Anlehrlinge im Bereich

       Verwaltung, Reinigung, Küche, Wäscherei, Produktion etc., waren bereits vor

       1995 in Geschützten Werkstätten tätig und sind ab 1995 in die Geschützte

       Werkstätten GesmbH. übernommen worden, bzw. haben dorthin gewechselt?

       (Aufschlüsselung nach Bundesland, Beschäftigungsjahre in Geschützen

       Werkstätten vor 1995, Personenanzahl und Prozent)

 

16. Wieviele behinderte und nichtbehinderten Lehrlinge/Anlehrlinge im Bereich

      Verwaltung, Reinigung, Küche, Wäscherei, Produktion etc., wurden seit 1990

      von anderen Beschäftigungsformen für Behinderte in die Geschützte

      Werkstätten GesmbH. übernommen?

      (Aufschlüsselung nach Bundesland, Beschäftigungsjahre in anderen

      Beschäftigungsformen, Personenanzahl und Prozent)

 

17. Wieviele behinderte bzw. nichtbehinderte Menschen waren in der Erprobung?

18. Wieviele davon wurden in die Lehre, Anlehre bzw. in eine andere

    Beschäftigung übernommen?

    (Aufschlüsselung nach Bundesland, Einrichtung, Lehrbereich! Beschäf -

    tigungsbereich, Personenanzahl und Prozent)

 

19. Wieviele behinderte Personen wurden zu einer anderen Beschäftigungsform

       weiterverwiesen, da die Erprobung für eine Lehre/Anlehre oder sonstigen

       Beschäftigung im "Integrativen Betrieb“ negativ ausfiel?

       (Aufschlüsselung nach Bundesland, Einrichtung, Alter der Personen und

       zugewiesene Beschäftigungsform)

 

20. Wieviele der 710 behinderten Personen, die aus „Integrativen Betrieben“

       ausschieden und keine Vermittlung am allgemeinen Arbeitsmarkt möglich

       bzw. nicht vorgesehen war, konnten in eine gesetzliche Eigenpension (nicht

       Waisenpension) gehen?

       (Aufschlüsselung nach Alter der jeweiligen Person und Art des Pensionsan -

       spruches)

 

21. Was geschah mit jenen behinderten Personen, die weder am allgemeinen

       Arbeitsmarkt vermittelbar waren, und weder einen Anspruch auf

       Waisenpension noch eine Anspruch auf Eigenpension haben?