1195/J XXI.GP
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
Betreffend Erfüllung der Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem
Behinderteneinstellungsgesetz
Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, daß alle Dienstgeber, die 25 oder mehr
Dienstnehmer beschäftigten, verpflichtet sind, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen
begünstigten Behinderten einzustellen.
Gerade die öffentlichen Dienststellen gehen jedoch - zum großen Ärger der davon betroffenen
behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen Vorbildwirkung nicht mit
gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in erschreckend hohem Ausmaß ihrer
gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht nicht nach. Dies ist auch eine der
Hauptursachen für die hohe Arbeitslosigkeit von behinderten Menschen, welche bereits mehr
als 35 % erreicht hat.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an Sie folgende
A N F R A G E
1) In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.1999 die Einstellungspflicht gemäß
Behinderteneinstellungsgesetz in den Ländern
a) Wien
b) Niederösterreich
c) Burgenland
d) Oberösterreich
e) Salzburg
f) Tirol
g) Vorarlberg
h) Steiermark
i) Kärnten
erfüllt?
(Aufstellung laut folgender Berechnungsgrundlage und Aufschlüsselung in die Bereiche:
Landesdienst, Bezirksverwaltung (z.B. :BH Wels - Land) Stadt, Gemeinde etc.)
Beispiel:
Bereich: Bezirkshauptmannschaft Wels Land
1. Personalstand insgesamt: 2.303
2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte: 21
2.282
3. Ermittelte Pflichtzahl (2.282/Einstellungsschlüssel)
(lt. Beispiel ist der Einstellungsschlüssel 25) 91
2.282
4. beschäftigte begünstigte Behinderte 21
hieven doppelt anrechenbar 9 30
5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT - 61
2) Ist beabsichtigt die Ausgleichstaxe, generell für alle Unternehmen die ihrer
Einstellungspflicht nicht nachkommen, auf die Höhe laut folgender
Modellrechnung anzuheben?
Beispiel für die Berechnung der Höhe der monatlichen Ausgleichstaxzahlung:
Unternehmen mit 250 DienstnehmerInnen, davon 2 begünstigte behinderte
MitarbeiterInnen, eine davon doppelt anrechenbar, Abrechnungszeitraum
April 2...
Berechnung der Ausgleichstaxzahlung für den Monat April 2.....
Summe der Lohnkosten inkl. aliquoter Sonderzahlungen und LNK
S 11,250.000,--
Einstellungspflicht daher von 10 begünstigten behinderten Personen
Bemessungsgrundlage zur Ausgleichstaxzahlung:
S 11,250.000,--: 250 = S 45.000,--x 10 Personen
S 450.000,--
abzüglich 3 anrechenbare begünstigte behinderte Personen -S 135.000,--
Wenn ja: bis wann wird eine entsprechende Vorlage dem Parlament zugeleitet?
Wenn nein: Welche andere gesetzliche Maßnahmen werden Sie bis wann schaffen damit
auch behinderten Menschen am ersten Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz bekommen und
die Arbeitslosigkeit von behinderten Menschen auf den Stand der Arbeitslosigkeit von
nichtbehinderten Menschen absinkt?
3) Ist beabsichtigt die Freikaufsmöglichkeit von der Behinderteneinstellungspflicht im
öffentlichen und “halböffentlichen” Bereich abzuschaffen?
Wenn ja: bis wann wird eine entsprechende Vorlage dem Parlament zugeleitet?
Wenn nein: welche andere gesetzliche Maßnahmen werden Sie bis wann schaffen damit
die Einstellungspflicht in diesem Bereich zur Gänze erfüllt wird?