1196/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen

 

Betreffend Erfüllung der Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem

Behinderteneinstellungsgesetz

 

Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, daß alle Dienstgeber, die 25 oder mehr

Dienstnehmer beschäftigten, verpflichtet sind, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen

begünstigten Behinderten einzustellen.

Gerade die öffentlichen Dienststellen gehen jedoch - zum großen Ärger der davon betroffenen

behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen Vorbildwirkung nicht mit

gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in erschreckend hohen Ausmaß ihrer

gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht nicht nach. Dies ist auch eine der

Hauptursachen für die hohe Arbeitslosenrate von behinderten Menschen, welche bereits mehr

als 35 % erreicht hat.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an Sie folgende

 

A N F R A G E

 

1) In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.1998 die Einstellungspflicht gemäß

    Behinderteneinstellungsgesetz von folgenden Anstalten

    a) Erzdiözese Wien

    b) Diözese Eisenstadt

    c) Diözese St. Pölten

    d) Diözese Linz

    e) Diözese Graz - Sekau

    f) Bischöfl. Ordinariat Innsbruck

    g) Finanzk. der Diözese Gurk

    h) Finanzk. der Erzdiözese Sbg.

    i) Finanzk. der Diözese Feldk.

    j) Evang. Kirche

    k) Altkath. Kirche

    l) Israelit. Kultusgemeinde

    m) Islamische Glaubensgemeinschaft

 

    erfüllt?

 

    (Aufstellung laut folgender Berechnungsgrundlage und Aufschlüsselung der Anstalten)

    Beispiel:

    Anstalt: WGKK

    1. Personalstand insgesamt:                                                2.303

    2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte:                  21

                                                                                                2.282

    3. Ermittelte Pflichtzahl (2.282/Einstellungsschlüssel)

        (lt. Beispiel ist der Einstellungsschlüssel 25)                      91

        abzüglich

    4. beschäftigte begünstigte Behinderte          21

        hiervon doppelt anrechenbar                       9                      30

    5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT     - 61