1208/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Caspar Einem und

Genossinnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend die ausständigen Zahlungen des

Bundessozialamtes an die Kursträger des Arbeitsmarktservice.

 

Einige private Vereine führen in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmarktservice Wien Kurse zur

Unterstützung der österreichischen Arbeitsmarktpolitik durch. Die dabei anfallenden Kosten werden

dritteljährlich durch das Bundessozialamt abgegolten. Das aktuelle bereits fällige Drittel wurde bei

den Kursträgern wegen angeblicher Zahlungsunfähigkeit des Bundessozialamtes bis dato nicht

beglichen. Diese Säumigkeit verursacht den Kursträgem nicht nur erhebliche Probleme den laufenden

Betrieb aufrecht zu erhalten, sondern zieht auch beträchtliche Folgekosten nach sich.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

nachstehende Anfrage:

 

1) Gab es zum Zeitpunkt der Anfrage ausständige Zahlungen des Bundessozialamtes gegenüber

Kursträgern, die mit dem Arbeitsmarktservice Wien zusammenarbeiten, die eigentlich schon

ausbezahlt hätten werden müssen?

    a) Wenn ja, auf welche Höhe belaufen sich diese?

    b) Wie viele und welche Vereine sind davon betroffen?

    c) Bis wann werden die Außenstände spätestens beglichen sein?

2) Ist es richtig, dass das Bundessozialamt zum Zeitpunkt der Anfrage in Zahlungsschwierigkeiten

war?

    a) Wenn ja, wie ist es dazugekommen?

3) Bestehen diese Zahlungsschwierigkeiten des Bundessozialamts weiterhin?

    a) Wenn ja, wie gedenken Sie diesen Umstand zu bereinigen?

    b) Wenn nein, bis wann werden die Aussenstände spätestens beglichen sein?

4) Welche finanziellen Sofortmassnahmen wurden gesetzt bzw. sind geplant um den Kursträgem das Aufrechterhalten des Kursangebotes zu ermöglichen?

5) Werden den Kursträgem die Folgekosten die durch die verspätete Überweisung entstehen in

vollem Umfang abgegolten?

    a) Wenn nein, was werden Sie unternehmen um diesen unhaltbaren Zustand abzustellen?

    b) Wann werden Sie diese Massnahmen setzen?

6) Welche Massnahmen werden Sie ergreifen um zukünftige Zahlungsschwierigkeiten des

    Bundessozialamtes ausschließen zu können?