1210/J XXI.GP
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend ,,Schankgefäßverordnung und Konsumentenschutz”
In Österreich sind die Kontrollen zu selten und die Sanktionen bei Verstoß zu gering, um eine
Einhaltung der ,,Schankgefäßverordnung” (BGBL 1991/572) in den Betrieben zu
gewährleisten. Probleme für KonsumentInnen ergeben sich vor allem dann, wenn Füllstriche,
Mengenangaben und Herstellerzeichen bei den Gefäßen nicht vorhanden sind. Ob nun
Absicht dahintersteckt, mit zu geringer Füllmenge unsaubere Geschäfte zu machen, oder ob
es sich einfach um Schlamperei handelt, ist für die VerbraucherInnen unerheblich. Die
systematische Unterfüllung von Schankgefäßen (Gläser) kommt einer “verdeckten
Preiserhöhung” gleich. Konsumentenschützer verlangen daher bereits seit Jahren schärfere
und effektivere Kontrollen und bessere rechtliche Regelungen.
Zuständig für die Revisionen ist das Bundesamt für Eich - und Vermessungswesen.
Dieses Amt wurde bereits durch das Budget 2000 personalmäßig ausgehungert, so dass kaum
noch entsprechend Revisionen durchgeführt werden können (z.B. Schankgefäßverordnung).
So können Kontrollen beispielsweise außerhalb der Dienstzeiten (z.B. in Abendlokalen) nicht
mehr durchgeführt werden. Durch eine mögliche Ausgliederung oder Privatisierung werden
sich diese Probleme verstärken. Auch wenn hoheitliche Aufgaben weiterhin wahrzunehmen
sind , wird es für das Bundesamt kaum möglich sein, sich im Wettbewerb durchzusetzen,
wobei dann - skurrilerweise - mögliche Konkurrenzfirmen der Kontrolle des Amtes weiter
unterliegen.
Ein tatsächlicher Vorteil für die Wirtschaft, aber auch für die KonsumentInnen ist nicht
erkennbar. Im Gegenteil, es ist zu befürchten, dass die notwendigen Revisionen in den
Betrieben weiter zurückgehen werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende Anfrage:
1. Zur Zeit besteht wenig Anreiz, sich um eine saubere Abfüllpraxis zu bemühen und
geeichte Gläser zu verwenden, da der mit der Unterfüllung erwirtschaftete Gewinn das
mögliche Strafgeld um ein vielfaches übersteigt. Sind Sie bereit, im Rahmen einer
derartigen Novellierung der Schankgefäßverordnung diese unlauter erzielten Gewinne der
Gastronomen künftig abzuschöpfen und zur Finanzierung der Bestimmungen des Mess -
und Eichgesetzes (z.B. Schankgefäßverordnung) einzusetzen?
2. Wie viele Personen waren 1993, 1994, 1995, 1996, 1997, 1998, 1999 und Stichtag
30.6.2000 mit der Kontrolle der Einhaltung der Schankgefäßverordnung beauftragt
(ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und die einzelnen Eich - und Vermessungsämtern
in den Bundesländern)?
3. Wie viele Betriebe wurden nach der Schankgefäßverordnung 1993, 1994, 1995, 1996,
1997, 1998 und 1999 in Österreich kontrolliert (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre
und Bundesländer)?
4. Wie viele und welche Strafen bzw. sonstiger Sanktionen wurden 1993, 1994, 1995, 1996,
1997, 1998 und 1999 in Österreich verhängt (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und
Eich - und Vermessungsämtern in den Bundesländern)?
5. Wie viele Organmandate wurden 1993, 1994, 1995, 1996, 1997, 1998 und 1999 in
Österreich verhängt (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre)?
6. In wie vielen Fällen wurden 1993, 1994, 1995, 1996, 1997, 1998 und 1999 ein
Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet (ersuche um Aufschlüsselung auf)?
7. In wievielen Fällen wurden 1993, 1994, 1995, 1996, 1997, 1998 und 1999 ein
Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz rechtskräftig abgeschlossen (ersuche um
Aufschlüsselung auf Jahre)?
8. In wie vielen Fällen wurden 1993, 1994, 1995, 1996, 1997, 1998 und 1999 ein
Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz durch Einstellung abgeschlossen (ersuche um
Aufschlüsselung auf Jahre)?
9. Wie wurden die Einnahmen aus Organmandaten bzw. Straferkenntnissen, nach Verstößen
der Bestimmungen der Schankgefäßverordnung, bislang verwendet?
10. In wie vielen Fällen wurde in den o.g. Jahren eine Anzeige wegen Verdachtes des
gewerbsmäßigen Betruges erstattet (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre)?
11. Zu wie vielen strafrechtlichen Verurteilungen kam es (ersuche um Aufschlüsselung auf
Jahre)?
12. Wurden die Kontrollergebnisse in Österreich - jeweils jährlich - in einem Bericht
veröffentlicht?
13. Wenn ja, wo ist dieser zugänglich?
14. Wenn nein, weshalb nicht?
15. Werden Sie in Zukunft die Erstellung eines derartigen Bericht veranlassen?
16. Wenn nein, weshalb nicht?
17. Beabsichtigen Sie das Bundesamt für Eich - und Vermessungswesen auszugliedern oder zu
privatisieren?
18. Wenn ja, mit welcher sachlichen Begründung?
19. Wenn ja, zu welchem Termin?
20. Können Sie bei einer (Teil - ) Ausgliederung oder Privatisierung den Vollzug bzw. die
Kontrolle der Bestimmungen des MEG sicherstellen?
21. Wenn ja, wodurch?