1210/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend ,,Schankgefäßverordnung und Konsumentenschutz”

 

 

In Österreich sind die Kontrollen zu selten und die Sanktionen bei Verstoß zu gering, um eine

Einhaltung der ,,Schankgefäßverordnung” (BGBL 1991/572) in den Betrieben zu

gewährleisten. Probleme für KonsumentInnen ergeben sich vor allem dann, wenn Füllstriche,

Mengenangaben und Herstellerzeichen bei den Gefäßen nicht vorhanden sind. Ob nun

Absicht dahintersteckt, mit zu geringer Füllmenge unsaubere Geschäfte zu machen, oder ob

es sich einfach um Schlamperei handelt, ist für die VerbraucherInnen unerheblich. Die

systematische Unterfüllung von Schankgefäßen (Gläser) kommt einer “verdeckten

Preiserhöhung” gleich. Konsumentenschützer verlangen daher bereits seit Jahren schärfere

und effektivere Kontrollen und bessere rechtliche Regelungen.

 

Zuständig für die Revisionen ist das Bundesamt für Eich - und Vermessungswesen.

Dieses Amt wurde bereits durch das Budget 2000 personalmäßig ausgehungert, so dass kaum

noch entsprechend Revisionen durchgeführt werden können (z.B. Schankgefäßverordnung).

So können Kontrollen beispielsweise außerhalb der Dienstzeiten (z.B. in Abendlokalen) nicht

mehr durchgeführt werden. Durch eine mögliche Ausgliederung oder Privatisierung werden

sich diese Probleme verstärken. Auch wenn hoheitliche Aufgaben weiterhin wahrzunehmen

sind , wird es für das Bundesamt kaum möglich sein, sich im Wettbewerb durchzusetzen,

wobei dann - skurrilerweise - mögliche Konkurrenzfirmen der Kontrolle des Amtes weiter

unterliegen.

 

Ein tatsächlicher Vorteil für die Wirtschaft, aber auch für die KonsumentInnen ist nicht

erkennbar. Im Gegenteil, es ist zu befürchten, dass die notwendigen Revisionen in den

Betrieben weiter zurückgehen werden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und

Arbeit nachstehende Anfrage:

 

1. Zur Zeit besteht wenig Anreiz, sich um eine saubere Abfüllpraxis zu bemühen und

    geeichte Gläser zu verwenden, da der mit der Unterfüllung erwirtschaftete Gewinn das

    mögliche Strafgeld um ein vielfaches übersteigt. Sind Sie bereit, im Rahmen einer

    derartigen Novellierung der Schankgefäßverordnung diese unlauter erzielten Gewinne der

    Gastronomen künftig abzuschöpfen und zur Finanzierung der Bestimmungen des Mess -

    und Eichgesetzes (z.B. Schankgefäßverordnung) einzusetzen?

 

2. Wie viele Personen waren 1993, 1994, 1995, 1996, 1997, 1998, 1999 und Stichtag

    30.6.2000 mit der Kontrolle der Einhaltung der Schankgefäßverordnung beauftragt

    (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und die einzelnen Eich - und Vermessungsämtern

    in den Bundesländern)?

3. Wie viele Betriebe wurden nach der Schankgefäßverordnung 1993, 1994, 1995, 1996,

    1997, 1998 und 1999 in Österreich kontrolliert (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre

    und Bundesländer)?

 

4. Wie viele und welche Strafen bzw. sonstiger Sanktionen wurden 1993, 1994, 1995, 1996,

    1997, 1998 und 1999 in Österreich verhängt (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und

    Eich - und Vermessungsämtern in den Bundesländern)?

 

5. Wie viele Organmandate wurden 1993, 1994, 1995, 1996, 1997, 1998 und 1999 in

    Österreich verhängt (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

6. In wie vielen Fällen wurden 1993, 1994, 1995, 1996, 1997, 1998 und 1999 ein

    Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet (ersuche um Aufschlüsselung auf)?

 

7. In wievielen Fällen wurden 1993, 1994, 1995, 1996, 1997, 1998 und 1999 ein

    Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz rechtskräftig abgeschlossen (ersuche um

    Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

8. In wie vielen Fällen wurden 1993, 1994, 1995, 1996, 1997, 1998 und 1999 ein

    Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz durch Einstellung abgeschlossen (ersuche um

    Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

9. Wie wurden die Einnahmen aus Organmandaten bzw. Straferkenntnissen, nach Verstößen

    der Bestimmungen der Schankgefäßverordnung, bislang verwendet?

 

10. In wie vielen Fällen wurde in den o.g. Jahren eine Anzeige wegen Verdachtes des

    gewerbsmäßigen Betruges erstattet (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

11. Zu wie vielen strafrechtlichen Verurteilungen kam es (ersuche um Aufschlüsselung auf

    Jahre)?

 

12. Wurden die Kontrollergebnisse in Österreich - jeweils jährlich - in einem Bericht

    veröffentlicht?

 

13. Wenn ja, wo ist dieser zugänglich?

 

14. Wenn nein, weshalb nicht?

 

15. Werden Sie in Zukunft die Erstellung eines derartigen Bericht veranlassen?

 

16. Wenn nein, weshalb nicht?

 

17. Beabsichtigen Sie das Bundesamt für Eich - und Vermessungswesen auszugliedern oder zu

    privatisieren?

 

18. Wenn ja, mit welcher sachlichen Begründung?

 

19. Wenn ja, zu welchem Termin?

20. Können Sie bei einer (Teil - ) Ausgliederung oder Privatisierung den Vollzug bzw. die

    Kontrolle der Bestimmungen des MEG sicherstellen?

 

21. Wenn ja, wodurch?