1213/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Ilse Mertel

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Einführung des Kinderbetreuungsgeldes ab 1.1.2001 in Kärnten und bundesweit ab

1.1.2002

 

 

Im Rahmen einer Pressekonferenz am 31. August 2000 hat der Kärntner Landeshauptmann,

Dr. Jörg Haider, die Einführung eines ,,Kinderschecks” ab 1. Jänner 2001 flächendeckend für

Kärnten angekündigt. Der Scheck in Höhe von angeblichen 6.250,- öS monatlich soll für

Kinder bis zum 3. Lebensjahr gelten. In Kärnten sollen dafür 580 Mio. öS zur Verfügung

gestellt werden. Ab 1. Jänner 2002 soll dann der Bund die Kosten, der das Kindergeld

österreichweit einführen wird, übernehmen. Gleichzeitig wurde vom Landeshauptmann

angekündigt, daß der Finanzminister zur Finanzierung des Kindergeldes in Kärnten die

Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel aufheben wird.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen

nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Ist tatsächlich an eine Aufhebung der Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel

    gedacht und wann wird sie erfolgen?

 

2. Wieviele Mittel aus dem Verkauf der Wohnbauförderungsdarlehen werden zur

    Finanzierung des Kärntner Kindergeldes ab 1.1.2001 zur Verfügung stehen?

 

3. Wird nach der Aufhebung der Zweckbindung noch ausreichend leistbarer Wohnraum

    für die Jungfamilien in Kärnten bereit stehen?

4. Aus welchen Mitteln wird das bundesweit geltende Kinderbetreuungsgeld ab

    1.1.2002 finanziert?

 

5. Wird das österreichweite Kinderbetreuungsgeld - wie von Ihnen mehrfach

    angekündigt - sozial gestaffelt?

    Wenn ja, wie sieht die soziale Staffelung im Detail aus?

    Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?