1213/J XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Ilse Mertel
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Einführung des Kinderbetreuungsgeldes ab 1.1.2001 in Kärnten und bundesweit ab
1.1.2002
Im Rahmen einer Pressekonferenz am 31. August 2000 hat der Kärntner Landeshauptmann,
Dr. Jörg Haider, die Einführung eines ,,Kinderschecks” ab 1. Jänner 2001 flächendeckend für
Kärnten angekündigt. Der Scheck in Höhe von angeblichen 6.250,- öS monatlich soll für
Kinder bis zum 3. Lebensjahr gelten. In Kärnten sollen dafür 580 Mio. öS zur Verfügung
gestellt werden. Ab 1. Jänner 2002 soll dann der Bund die Kosten, der das Kindergeld
österreichweit einführen wird, übernehmen. Gleichzeitig wurde vom Landeshauptmann
angekündigt, daß der Finanzminister zur Finanzierung des Kindergeldes in Kärnten die
Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel aufheben wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1. Ist tatsächlich an eine Aufhebung der Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel
gedacht und wann wird sie erfolgen?
2. Wieviele Mittel aus dem Verkauf der Wohnbauförderungsdarlehen werden zur
Finanzierung des Kärntner Kindergeldes ab 1.1.2001 zur Verfügung stehen?
3. Wird nach der Aufhebung der Zweckbindung noch ausreichend leistbarer Wohnraum
für die Jungfamilien
in Kärnten bereit stehen?
4. Aus welchen Mitteln wird das bundesweit geltende Kinderbetreuungsgeld ab
1.1.2002 finanziert?
5. Wird das österreichweite Kinderbetreuungsgeld - wie von Ihnen mehrfach
angekündigt - sozial gestaffelt?
Wenn ja, wie sieht die soziale Staffelung im Detail aus?
Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?