1220/J XXI.GP
des Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend “Freies Gewerbe - Lenken von Kraftfahrzeugen II”
in der parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier und Genossen (463/J, XXI.
GP) betreffend Freies Gewerbe - Lenken von Kraftfahrzeugen wurde in der
Anfragebeantwortung vorn 20. April 2000 (391/AB, XXI. GP) mitgeteilt, dass bislang 92
Gewerbeberechtigungen registriert sind, und die Ämter der Landesregierungen davon in
Kenntnis gesetzt wurden, dass eine uneingeschränkte Gewerbeberechtigung für das Lenken
von Kraftfahrzeugen nicht in Frage kommt.
Ihr Ressort hat laut ihrer Beantwortung ,,. . die Aufhebung rechtskräftig begründeter
Gewerbeberechtigungen gem. § 363 Abs. 1 Zif. 2 GewO 1994 in Verbindung mit § 68 Abs. 4
Zif. 4 AVG ist in das Ermessen der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde gestellt.
Mein Ressort hat alle Ämter der Landesregierungen von obengenannter Entscheidung in
Kenntnis gesetzt und wird sie anweisen, die bestehenden Gewerbeberechtigungen im Lichte
dieser Entscheidung zu prüfen."
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende Anfrage:
1. In welcher Form und in welchem Umfang haben die Ämter der Landesregierungen -
entsprechend der Ressortanweisung - die bestehenden Gewerbeberechtigungen geprüft
(Ersuche um Aufschlüsselung nach Bundesländer)?
2. Mit welchem Ergebnis war dies bislang verbunden (Ersuche um Aufschlüsselung nach
Bundesländer)?
3. Wann wird diese Überprüfung durch die Ämter der Landesregierungen abgeschlossen
sein?
4. Wie viele Gewerbeberechtigungen waren mit Stichtag 1. September 2000 noch in den
einzelnen Bundesländern registriert?