1222/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

von Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend ,,EuGH zu § 53a Abs. 2 GewO - Gesetzesänderung (GewO)”

 

In seinem Urteil vom 13.01.2000 hat der EuGH § 53a Abs. 2 GewO (Verbot des Feilbietens

im Umherziehen für nicht vor Ort niedergelassene Lebensmittelhändler) als

gemeinschaftsrechtswidrig beurteilt: Die zusätzlichen Kosten der Errichtung einer weiteren

ortsfesten Betriebsstätte begründen eine protektionistische Marktabschottung und damit eine

Verletzung des Artikels 28 EG.

 

Im Ergebnis verletzt § 53a Abs. 2 GewO die Warenverkehrsfreiheit im Sinne des Artikel 28

EG deshalb, weil Lebensmittelhändler mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat ihre Waren in

einem österreichischen Verwaltungsbezirk nur unter der Voraussetzung im Umherziehen

feilbieten können, dass sie in diesem Verwaltungsgebiet oder einer angrenzenden Gemeinde

eine weitere ortsfeste Betriebsstätte errichten, während Lebensmittelhändler vor Ort bereits

über eine ortsfeste Betriebsstätte verfügen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und

Arbeit nachstehende Anfrage:

 

1. Ist Ihnen diese Entscheidung bekannt?

 

2. Werden Sie eine diesbezügliche Änderung in der GewO vornehmen?

 

3. Wenn ja, in welcher Form werden Sie § 53a Abs. 2 GewO ändern?

 

4. Wenn ja, wann werden Sie eine Regierungsvorlage zur entsprechenden Änderung der

    GewO vorlegen?