1222/J XXI.GP
von Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend ,,EuGH zu § 53a Abs. 2 GewO - Gesetzesänderung (GewO)”
In seinem Urteil vom 13.01.2000 hat der EuGH § 53a Abs. 2 GewO (Verbot des Feilbietens
im Umherziehen für nicht vor Ort niedergelassene Lebensmittelhändler) als
gemeinschaftsrechtswidrig beurteilt: Die zusätzlichen Kosten der Errichtung einer weiteren
ortsfesten Betriebsstätte begründen eine protektionistische Marktabschottung und damit eine
Verletzung des Artikels 28 EG.
Im Ergebnis verletzt § 53a Abs. 2 GewO die Warenverkehrsfreiheit im Sinne des Artikel 28
EG deshalb, weil Lebensmittelhändler mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat ihre Waren in
einem österreichischen Verwaltungsbezirk nur unter der Voraussetzung im Umherziehen
feilbieten können, dass sie in diesem Verwaltungsgebiet oder einer angrenzenden Gemeinde
eine weitere ortsfeste Betriebsstätte errichten, während Lebensmittelhändler vor Ort bereits
über eine ortsfeste Betriebsstätte verfügen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende Anfrage:
1. Ist Ihnen diese Entscheidung bekannt?
2. Werden Sie eine diesbezügliche Änderung in der GewO vornehmen?
3. Wenn ja, in welcher Form werden Sie § 53a Abs. 2 GewO ändern?
4. Wenn ja, wann werden Sie eine Regierungsvorlage zur entsprechenden Änderung der
GewO vorlegen?