1224/J XXI.GP
des Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend “Selbstständige Ersatzfahrer - LKW Fahrer aus Drittstaaten u.a.”
Seriös arbeitende Speditionsfirmen erhielten für die gewerbliche Güter - und
Personenbeförderung in den letzten Monaten schriftliche und telefonische Angebote wie sie
günstig zu sog. Ersatz - oder Aushilfsfahrern kommen, die selbstständig arbeiten und sich auch
selbst zu versichern haben. So bietet die Firma Mayrhofer LKW - Personal Innerschwand
228, 5310 Mondsee, diese “neue Dienstleistung” an, wobei Ersatzfahrer für eine Stunde
Inlandsfahrt zu ATS 200,-- zzgl. 20 % MwSt. und Ersatzfahrer pro Stunde Auslandsfahrt für
ATS 185,-- zzgl. 20 % MwSt. angeboten werden (nicht verrechnet werden Stehzeiten an
Grenzen und Zollabfertigungen).
Andere anonyme Personen bieten auch Ersatz - bzw. Aushilfsfahrer an, diese können über eine
Telefonnummer (Handy) kurzfristig abgerufen werden. Angeboten werden dabei ausländische
LKW - Fahrer, im Regelfall aus Drittstaaten.
Fest steht, dass mit dieser “neuen Dienstleistung” einerseits die
sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen unterlaufen werden und andererseits
möglicherweise auch gegen gewerberechtliche, fremdenrechtliche, beschäftigungsrechtliche
Bestimmungen sowie das Güterbeförderungsgesetz und Gelegenheitsverkehrsgesetz
verstoßen wird. Diese Tätigkeit könnte grundsätzlich nur von selbstständigen
Berufskraftfahrern erbracht werden - nicht jedoch von Personen, die diese Tätigkeit aufgrund
einer bestimmten Gewerbeberechtigung (z.B. Freies Gewerbe für das Lenken von
Kraftfahrzeugen) und auch nicht von Fahrern aus Drittstaaten ohne die erforderlichen
Genehmigungen erbracht werden. (Siehe XXI GP. Nr. 391/AB vom 20.04.2000 und 502/AB
vom 12.05.2000).
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende Anfrage:
1. Welche Voraussetzungen muss in Österreich der “selbstständige
Berufskraftfahrer” erbringen?
2. Welche Regelungen gibt es für den “selbstständigen Berufsfahrer” in der
Europäischen Union?
3. Unter welchen Bedingungen dürfen “selbstständige Berufskraftfahrer” aus
Drittstaaten diese Tätigkeit in Österreich und in der EU ausüben?
4. Welche rechtlichen Bestimmungen haben Sie einzuhalten?
5. Haben diese "selbstständigen Berufskraftfahrer" auch die Bestimmungen über
Lenk - und Ruhezeiten einzuhalten?
6. Gegen welche gesetzlichen Bestimmungen wird durch diese sog. “neue
Dienstleistung” verstoßen?
7. Welche Kontrollmaßnahmen werden durch Sie und das Ministerium ergriffen, um
diese Gesetzesverletzungen zu bekämpfen?
8. Benötigt derjenige, der diese sog. “neue Dienstleistung” anbietet eine
gewerberechtliche Befugnis?
9. Wenn ja, welche?
10. Besitzt die Firma Mayrhofer LKW - Personal, Innerschwand 228, 5310 Mondsee,
eine dementsprechende gewerberechtliche Befugnis?
11. Wenn nein, welche Maßnahmen werden ihrerseits ergriffen?