1224/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend “Selbstständige Ersatzfahrer - LKW Fahrer aus Drittstaaten u.a.”

 

Seriös arbeitende Speditionsfirmen erhielten für die gewerbliche Güter - und

Personenbeförderung in den letzten Monaten schriftliche und telefonische Angebote wie sie

günstig zu sog. Ersatz - oder Aushilfsfahrern kommen, die selbstständig arbeiten und sich auch

selbst zu versichern haben. So bietet die Firma Mayrhofer LKW - Personal Innerschwand

228, 5310 Mondsee, diese “neue Dienstleistung” an, wobei Ersatzfahrer für eine Stunde

Inlandsfahrt zu ATS 200,-- zzgl. 20 % MwSt. und Ersatzfahrer pro Stunde Auslandsfahrt für

ATS 185,-- zzgl. 20 % MwSt. angeboten werden (nicht verrechnet werden Stehzeiten an

Grenzen und Zollabfertigungen).

 

Andere anonyme Personen bieten auch Ersatz - bzw. Aushilfsfahrer an, diese können über eine

Telefonnummer (Handy) kurzfristig abgerufen werden. Angeboten werden dabei ausländische

LKW - Fahrer, im Regelfall aus Drittstaaten.

 

Fest steht, dass mit dieser “neuen Dienstleistung” einerseits die

sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen unterlaufen werden und andererseits

möglicherweise auch gegen gewerberechtliche, fremdenrechtliche, beschäftigungsrechtliche

Bestimmungen sowie das Güterbeförderungsgesetz und Gelegenheitsverkehrsgesetz

verstoßen wird. Diese Tätigkeit könnte grundsätzlich nur von selbstständigen

Berufskraftfahrern erbracht werden - nicht jedoch von Personen, die diese Tätigkeit aufgrund

einer bestimmten Gewerbeberechtigung (z.B. Freies Gewerbe für das Lenken von

Kraftfahrzeugen) und auch nicht von Fahrern aus Drittstaaten ohne die erforderlichen

Genehmigungen erbracht werden. (Siehe XXI GP. Nr. 391/AB vom 20.04.2000 und 502/AB

vom 12.05.2000).

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und

Arbeit nachstehende Anfrage:

 

    1. Welche Voraussetzungen muss in Österreich der “selbstständige

         Berufskraftfahrer” erbringen?

 

    2. Welche Regelungen gibt es für den “selbstständigen Berufsfahrer” in der

        Europäischen Union?

 

    3. Unter welchen Bedingungen dürfen “selbstständige Berufskraftfahrer” aus

        Drittstaaten diese Tätigkeit in Österreich und in der EU ausüben?

 

    4. Welche rechtlichen Bestimmungen haben Sie einzuhalten?

 

    5. Haben diese "selbstständigen Berufskraftfahrer" auch die Bestimmungen über

        Lenk - und Ruhezeiten einzuhalten?

 

    6. Gegen welche gesetzlichen Bestimmungen wird durch diese sog. “neue

        Dienstleistung” verstoßen?

    7. Welche Kontrollmaßnahmen werden durch Sie und das Ministerium ergriffen, um

         diese Gesetzesverletzungen zu bekämpfen?

 

     8. Benötigt derjenige, der diese sog. “neue Dienstleistung” anbietet eine

         gewerberechtliche Befugnis?

 

     9. Wenn ja, welche?

 

     10. Besitzt die Firma Mayrhofer LKW - Personal, Innerschwand 228, 5310 Mondsee,

            eine dementsprechende gewerberechtliche Befugnis?

 

     11. Wenn nein, welche Maßnahmen werden ihrerseits ergriffen?