1228/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend "Mogelpackungsverordnung - Konsumentenschutz”

 

Die Bestimmungen der "Fertigpackungsverordnung" werden nachweislich in vielen Fällen

nicht eingehalten.

Dies stellt einerseits eine Wettbewerbsverzerrung dar, andererseits werden KonsumentInnen

betrogen. Was zu einer effektiven Verfolgung fehlt ist eine "Mogelpackungsverordnung"

nach dem Maß - und Eichgesetz (MEG).

 

Die bestehende Regelung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist da

detailliert das Missverhältnis zwischen Verpackungsgröße und Füllmenge nicht geregelt ist -

nicht geeignet entsprechende Verwaltungsstrafverfahren bzw. UWG - V erfahren erfolgreich

durchzuziehen (§ 6a Wer, zu Zwecken des Wettbewerbes Fertigpackungen in den

geschäftlichen Verkehr bringt, bei denen das Verhältnis zwischen Verpackungsgröße und

Füllmenge nicht durch die Eigenart der Ware durch verpackungstechnische Grunde bedingt

ist, kann auf Unterlassung und unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 auf Schadenersatz

in Anspruch genommen werden).

 

Eine derartige Verordnung wurde Sozialpartnervertretern bereits seit längerer Zeit zugesagt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher nachstehende Anfrage an den

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

 

1. Warum wurde bislang keine Mogelpackungsverordnung nach dem MEG erlassen?

 

2. Werden Sie nun eine derartige Mogelpackungsverordnung erlassen?

 

3. Wenn ja. mit welchem Inhalt?

 

4. Wann werden Sie diese erlassen?

 

5. Wenn nein, warum nicht?

 

6. Wie viele Wettbewerbsverfahren nach § 6 a UWG gab es in den letzten fünf Jahren?