1228/J XXI.GP
des Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend "Mogelpackungsverordnung - Konsumentenschutz”
Die Bestimmungen der "Fertigpackungsverordnung" werden nachweislich in vielen Fällen
nicht eingehalten.
Dies stellt einerseits eine Wettbewerbsverzerrung dar, andererseits werden KonsumentInnen
betrogen. Was zu einer effektiven Verfolgung fehlt ist eine "Mogelpackungsverordnung"
nach dem Maß - und Eichgesetz (MEG).
Die bestehende Regelung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist da
detailliert das Missverhältnis zwischen Verpackungsgröße und Füllmenge nicht geregelt ist -
nicht geeignet entsprechende Verwaltungsstrafverfahren bzw. UWG - V erfahren erfolgreich
durchzuziehen (§ 6a Wer, zu Zwecken des Wettbewerbes Fertigpackungen in den
geschäftlichen Verkehr bringt, bei denen das Verhältnis zwischen Verpackungsgröße und
Füllmenge nicht durch die Eigenart der Ware durch verpackungstechnische Grunde bedingt
ist, kann auf Unterlassung und unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 auf Schadenersatz
in Anspruch genommen werden).
Eine derartige Verordnung wurde Sozialpartnervertretern bereits seit längerer Zeit zugesagt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher nachstehende Anfrage an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
1. Warum wurde bislang keine Mogelpackungsverordnung nach dem MEG erlassen?
2. Werden Sie nun eine derartige Mogelpackungsverordnung erlassen?
3. Wenn ja. mit welchem Inhalt?
4. Wann werden Sie diese erlassen?
5. Wenn nein, warum nicht?
6. Wie viele Wettbewerbsverfahren nach § 6 a UWG gab es in den letzten fünf Jahren?