1232/J XXI.GP
des Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „Vollziehung von § 1 Ziffer 3 Normverbrauchsabgabegesetz (NOVA)“
Nicht nur die offenen Grenzen nach dem EU Beitritt, sondern der Versuch inländischer
UnternehmerInnen den gesetzlichen Abgabepflichten zu entgehen führte dazu, dass immer
mehr PKW‘s (von ÖsterreicherInnen) mit bayrischen Nummernschildern auf Westösterreichs
Strassen zu sehen sind. Dafür wurden im grenznahen Raum eine "Scheinfirma“ in
Deutschland gegründet, an deren Adresse auch Privat - PKW‘s angemeldet wurden. Dies wird
gemacht, um der Steuer - bzw. Abgabepflicht zu entgehen (Steuerverkürzungen). Bei
tatsächlicher wirtschaftlicher Tätigkeit der Scheinfirma würde die Normverbrauchsabgabe
(Nova), die bei einem Neuwagenkauf in Österreich bis zu 16 % des Verkaufspreises
ausmacht, auch die Umsatzsteuer beträgt in der BRD nur 16 % (Steuerverkürzungen) ; bezahlt
werden müssen
Die Steuerverkürzungen im Zusammenhang mit KFZ erfolgen entweder durch unrichtige
Anmeldung „österreichischer“ Privat - PKWs oder Firmenautos im Ausland, oder es wird mit
dem - zum Teil fiktiven - Handel mit Autos ein Umsatzsteuerbetrug begangen.
Im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2000 wurde vom Nationalrat eine Änderung des § 1 Z3,
Normverbrauchsabgabegesetz beschlossen:
Nunmehr unterliegt auch die Verwendung eines Fahrzeuges, das nach dem Kraftfahrgesetz im
Innland zuzulassen wäre, der Normverbrauchsabgabe. Damit haben die Abgabenbehörden in
Zukunft die Möglichkeit im Falle der unrechtmäßigen Benützung von ausländischen
Fahrzeugen im Inland, die Normverbrauchsabgabe vorzuschreiben bzw. ein Strafverfahren
einzuleiten.
Falls ein Fahrzeug, das im Ausland zugelassen ist, laufend und vorwiegend im Innland
benutzt wird, soll damit eine Zulassung - die nach dem Kraftfahrgesetz vorgeschrieben
ist - fingiert werden, und damit Normverbrauchsabgabepflicht entstehen.
Nach Mitteilung des BMF wird ausländischen Zulassungen privater KFZ primär anlässlich
von Anzeigen und Kontrollmitteilungen nachgegangen. Die Kontrolle der Firmenautos erfolgt
zumeist anlässlich von abgabenbehördlichen Prüfungen. Nicht zuletzt deshalb, weil die
Kosten dieser Autos direkt oder indirekt beim inländischen Betrieb geltend gemacht werden.
Aufgrund von Informationen des westösterreichischen Autohandels muss davon ausgegangen
werden, dass diese Kontrollen nicht effizient geführt werden und Kompetenzfragen im
Vollzug offen sind.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende Anfrage:
1. Welche Behörden haben konkret die Kontrollen auf Einhaltung des
Normverbrauchsabgabegesetzes vorzunehmen? Sind dies die Abgabebehörden, die
Zollorgane oder die
Sicherheitsbehörden?
2. Wie viele Strafverfahren wurden bislang bei Verstoß gegen das
Normverbrauchsabgabegesetz eingeleitet bzw. durchgeführt (ersuche um Aufschlüsselung
auf die einzelnen Finanzlandesdirektionen)?
3. Gibt es eine diesbezügliche Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in der BRD?
4 Wenn nein, weshalb nicht?
5. Wenn ja, in welcher Form?
6. Wird die Überprüfung nur anlässlich von abgabenbehördlichen Überprüfungen
vorgenommen?
7. Wenn ja, wie viele diesbezügliche abgabenbehördlichen Überprüfungen gab es seit der
genannten Gesetzesänderung?