1232/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister  für Finanzen

betreffend „Vollziehung von § 1 Ziffer 3 Normverbrauchsabgabegesetz (NOVA)“

 

Nicht nur die offenen Grenzen nach dem EU Beitritt, sondern der Versuch inländischer

UnternehmerInnen den gesetzlichen Abgabepflichten zu entgehen führte dazu, dass immer

mehr PKW‘s (von ÖsterreicherInnen) mit bayrischen Nummernschildern auf Westösterreichs

Strassen zu sehen sind. Dafür wurden im grenznahen Raum eine "Scheinfirma“ in

Deutschland gegründet, an deren Adresse auch Privat - PKW‘s angemeldet wurden. Dies wird

gemacht, um der Steuer - bzw. Abgabepflicht zu entgehen (Steuerverkürzungen). Bei

tatsächlicher wirtschaftlicher Tätigkeit der Scheinfirma würde die Normverbrauchsabgabe

(Nova), die bei einem Neuwagenkauf in Österreich bis zu 16 % des Verkaufspreises

ausmacht, auch die Umsatzsteuer beträgt in der BRD nur 16 % (Steuerverkürzungen) ; bezahlt

werden müssen

Die Steuerverkürzungen im Zusammenhang mit KFZ erfolgen entweder durch unrichtige

Anmeldung „österreichischer“ Privat - PKWs oder Firmenautos im Ausland, oder es wird mit

dem - zum Teil fiktiven - Handel mit Autos ein Umsatzsteuerbetrug begangen.

 

Im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2000 wurde vom Nationalrat eine Änderung des § 1 Z3,

Normverbrauchsabgabegesetz beschlossen:

Nunmehr unterliegt auch die Verwendung eines Fahrzeuges, das nach dem Kraftfahrgesetz im

Innland zuzulassen wäre, der Normverbrauchsabgabe. Damit haben die Abgabenbehörden in

Zukunft die Möglichkeit im Falle der unrechtmäßigen Benützung von ausländischen

Fahrzeugen im Inland, die Normverbrauchsabgabe vorzuschreiben bzw. ein Strafverfahren

einzuleiten.

 

Falls ein Fahrzeug, das im Ausland zugelassen ist, laufend und vorwiegend im Innland

benutzt wird, soll damit eine Zulassung - die nach dem Kraftfahrgesetz vorgeschrieben

ist - fingiert werden, und damit Normverbrauchsabgabepflicht entstehen.

 

Nach Mitteilung des BMF wird ausländischen Zulassungen privater KFZ primär anlässlich

von Anzeigen und Kontrollmitteilungen nachgegangen. Die Kontrolle der Firmenautos erfolgt

zumeist anlässlich von abgabenbehördlichen Prüfungen. Nicht zuletzt deshalb, weil die

Kosten dieser Autos direkt oder indirekt beim inländischen Betrieb geltend gemacht werden.

 

Aufgrund von Informationen des westösterreichischen Autohandels muss davon ausgegangen

werden, dass diese Kontrollen nicht effizient geführt werden und Kompetenzfragen im

Vollzug offen sind.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen

nachstehende Anfrage:

 

1. Welche Behörden haben konkret die Kontrollen auf Einhaltung des

    Normverbrauchsabgabegesetzes vorzunehmen? Sind dies die Abgabebehörden, die

    Zollorgane oder die Sicherheitsbehörden?

2. Wie viele Strafverfahren wurden bislang bei Verstoß gegen das

    Normverbrauchsabgabegesetz eingeleitet bzw. durchgeführt (ersuche um Aufschlüsselung

    auf die einzelnen Finanzlandesdirektionen)?

 

3. Gibt es eine diesbezügliche Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in der BRD?

 

4 Wenn nein, weshalb nicht?

 

5. Wenn ja, in welcher Form?

 

6. Wird die Überprüfung nur anlässlich von abgabenbehördlichen Überprüfungen

     vorgenommen?

 

7. Wenn ja, wie viele diesbezügliche abgabenbehördlichen Überprüfungen gab es seit der

    genannten Gesetzesänderung?