1242/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an die Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend ,,Selbstständige Ersatzfahrer - LKW Fahrer aus Drittstaaten u.a.“

 

Seriös arbeitende Speditionsfirmen erhielten für die gewerbliche Güter -  und

Personenbeförderung in den letzten Monaten schriftliche und telefonische Angebote wie sie

günstig zu sog. Ersatz -  oder Aushilfsfahrern kommen, die selbstständig arbeiten und sich auch

selbst zu versichern haben. So bietet die Firma Mayrhofer LKW - Personal Innerschwand

228, 5310 Mondsee, diese „neue Dienstleistung“ an, wobei lt. Prospekt Ersatzfahrer für eine

Stunde Inlandsfahrt zu ATS 200,-- zzgl. 20 % MwSt. und Ersatzfahrer pro Stunde

Auslandsfahrt für ATS 185,-- zzgl. 20 % MwSt. angeboten werden (nicht verrechnet werden

Stehzeiten an Grenzen und Zollabfertigungen).

Andere anonyme Personen bieten auch Ersatz -  bzw. Aushilfsfahrer an, diese können über eine

Telefonnummer (Handy) kurzfristig abgerufen werden. Angeboten werden dabei ausländische

LKW - Fahrer, im Regelfall aus Drittstaaten.

 

Fest steht, dass mit dieser „neuen Dienstleistung“ einerseits die

sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen unterlaufen werden und andererseits

möglicherweise auch gegen gewerberechtliche, fremdenrechtliche, beschäftigungsrechtliche

Bestimmungen sowie das Güterbeförderungsgesetz und Gelegenheitsverkehrsgesetz

verstoßen wird. Diese Tätigkeit könnte grundsätzlich nur von selbstständigen

Berufskraftfahrern erbracht werden - nicht jedoch von Personen, die diese Tätigkeit aufgrund

einer bestimmten Gewerbeberechtigung (z.B. Freies Gewerbe für das Lenken von

Kraftfahrzeugen) und auch nicht von Fahrern aus Drittstaaten ohne die erforderlichen

Genehmigungen erbracht werden. (Siehe XXI GP. Nr. 391/AB vom 20.04.2000 und 502/AB

vom 12.05.2000).

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister Wirtschaft und

Arbeit nachstehende Anfrage:

 

1. Welche Voraussetzungen muss in Österreich der „selbstständige Berufskraftfahrer“

     erbringen?

 

2. Welche Regelungen gibt es für den „selbstständigen Berufsfahrer“ in der

     Europäischen Union?

 

3. Unter welchen Bedingungen dürfen „selbstständige Berufskraftfahrer“ aus Drittstaaten

     diese Tätigkeit in Österreich und in der EU ausüben?

 

4. Welche Voraussetzungen haben sie zu erbringen und welche rechtlichen

     Bestimmungen haben diese einzuhalten?

 

5. Haben diese ,‚selbstständigen Berufskraftfahrer“ auch die Bestimmungen über Lenk -

     und Ruhezeiten einzuhalten?

 

6. Haben sich diese in Österreich zu versichern?

7. Wird gegen gesetzliche Bestimmungen durch diese sog. „neue Dienstleistung"

     verstoßen?

 

8. Welche Kontrollmaßnahmen werden durch Sie und das Ministerium ergriffen, um

     diese Gesetzesverletzungen zu bekämpfen?

 

9. Benötigt derjenige, der diese sog. „neue Dienstleistung" anbietet eine

     gewerberechtliche oder sonstige Befugnis?

 

10. Wenn ja, welche?

 

11. Besitzt die Firma Mayrhofer LKW - Personal, Innerschwand 228, 5310 Mondsee,

       eine dementsprechende gewerberechtliche oder sonstige Befugnis?

 

12. Wenn nein, welche Maßnahmen werden ihrerseits ergriffen?