1242/J XXI.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an die Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend ,,Selbstständige Ersatzfahrer - LKW Fahrer aus Drittstaaten u.a.“
Seriös arbeitende Speditionsfirmen erhielten für die gewerbliche Güter - und
Personenbeförderung in den letzten Monaten schriftliche und telefonische Angebote wie sie
günstig zu sog. Ersatz - oder Aushilfsfahrern kommen, die selbstständig arbeiten und sich auch
selbst zu versichern haben. So bietet die Firma Mayrhofer LKW - Personal Innerschwand
228, 5310 Mondsee, diese „neue Dienstleistung“ an, wobei lt. Prospekt Ersatzfahrer für eine
Stunde Inlandsfahrt zu ATS 200,-- zzgl. 20 % MwSt. und Ersatzfahrer pro Stunde
Auslandsfahrt für ATS 185,-- zzgl. 20 % MwSt. angeboten werden (nicht verrechnet werden
Stehzeiten an Grenzen und Zollabfertigungen).
Andere anonyme Personen bieten auch Ersatz - bzw. Aushilfsfahrer an, diese können über eine
Telefonnummer (Handy) kurzfristig abgerufen werden. Angeboten werden dabei ausländische
LKW - Fahrer, im Regelfall aus Drittstaaten.
Fest steht, dass mit dieser „neuen Dienstleistung“ einerseits die
sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen unterlaufen werden und andererseits
möglicherweise auch gegen gewerberechtliche, fremdenrechtliche, beschäftigungsrechtliche
Bestimmungen sowie das Güterbeförderungsgesetz und Gelegenheitsverkehrsgesetz
verstoßen wird. Diese Tätigkeit könnte grundsätzlich nur von selbstständigen
Berufskraftfahrern erbracht werden - nicht jedoch von Personen, die diese Tätigkeit aufgrund
einer bestimmten Gewerbeberechtigung (z.B. Freies Gewerbe für das Lenken von
Kraftfahrzeugen) und auch nicht von Fahrern aus Drittstaaten ohne die erforderlichen
Genehmigungen erbracht werden. (Siehe XXI GP. Nr. 391/AB vom 20.04.2000 und 502/AB
vom 12.05.2000).
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister Wirtschaft und
Arbeit nachstehende Anfrage:
1. Welche Voraussetzungen muss in Österreich der „selbstständige Berufskraftfahrer“
erbringen?
2. Welche Regelungen gibt es für den „selbstständigen Berufsfahrer“ in der
Europäischen Union?
3. Unter welchen Bedingungen dürfen „selbstständige Berufskraftfahrer“ aus Drittstaaten
diese Tätigkeit in Österreich und in der EU ausüben?
4. Welche Voraussetzungen haben sie zu erbringen und welche rechtlichen
Bestimmungen haben diese einzuhalten?
5. Haben diese ,‚selbstständigen Berufskraftfahrer“ auch die Bestimmungen über Lenk -
und Ruhezeiten einzuhalten?
6. Haben sich diese in Österreich zu
versichern?
7. Wird gegen gesetzliche Bestimmungen durch diese sog. „neue Dienstleistung"
verstoßen?
8. Welche Kontrollmaßnahmen werden durch Sie und das Ministerium ergriffen, um
diese Gesetzesverletzungen zu bekämpfen?
9. Benötigt derjenige, der diese sog. „neue Dienstleistung" anbietet eine
gewerberechtliche oder sonstige Befugnis?
10. Wenn ja, welche?
11. Besitzt die Firma Mayrhofer LKW - Personal, Innerschwand 228, 5310 Mondsee,
eine dementsprechende gewerberechtliche oder sonstige Befugnis?
12. Wenn nein, welche Maßnahmen werden ihrerseits ergriffen?