1246/J XXI.GP
der Abgeordneten Dietachmayr
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Zivildienst
Sie haben in der Vergangenheit immer wieder von der Gleichstellung der Zivildiener mit den
Präsenzdienern gesprochen. Dies würde aber auch eine Kürzung der Zivildienstzeit auf 8
Monate und eine Verbesserung bei der Verpflegung bedeuten.
Besonders die Kürzung des Essensgeldes auf 43 Schilling pro Tag belastet die Zivildiener
sehr. Ihr Argument, dass dies der Betrag ist, den auch Grundwehrdiener erhalten ist völlig
falsch. Diese 43 Schilling bemessen sich danach, was sich das Bundesheer dadurch erspart,
dass ein Präsenzdiener nicht in der Kaserne ißt. Außerdem hat der Grundwehrdiener auch an
freien Tagen und am Wochenende das Recht, vom Bundesheer komplette Mahlzeiten zu
erhalten.
In der Beantwortung der Anfrage Nr. 919/J waren Sie (noch) nicht in der Lage zu erklären,
wie die angekündigte flächendeckende Versorgung der Zivildiener in Zukunft gesichert
werden soll.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Welche wesentlichen konkreten Änderungen sind in der ZDG - Novelle 2001 gegenüber
der derzeitigen Regelung
vorgesehen?
2. Wieso soll wieder keine tatsächliche Gleichstellung des Zivil - und Präsenzdienstes in
der Weise erfolgen, dass die Dauer des Zivildienstes auf 8 Monate verkürzt wird?
3. Wie sieht künftig die von Ihnen angekündigte flächendeckende Verpflegung der
Zivildiener konkret aus?
4. Inwieweit sind die betroffenen Trägerorganisationen bei der Gestaltung der ZDG -
Novelle 2001 in den Diskussionsprozeß eingebunden und deren Wünsche und
Vorschläge berücksichtigt worden?
5. Wie viele Zivildienstpflichtige warten immer noch auf eine Zuteilung und welche
konkreten Maßnahmen wollen Sie setzen, um die Wartezeit für die tausenden
angehenden Zivildiener auf ein Minimum zu reduzieren?
6. Wie viele junge Männer sind bereits vom angestrebten Zivildienst zurückgetreten und
zum Heer gegangen?
7. Wie hoch ist insgesamt der jährlich erwartete Betrag, den die Rechtsträger der
Zivildiensteinrichtungen dem Bund künftig leisten werden?
8. Fließen die Beträge, die von den Rechtsträgern je Zivildiener bezahlt werden, wieder in
den allgemeinen Bundeshaushalt? Falls ja, warum erfolgt immer noch keine
Zweckbindung der erhaltenen Beträge für den Zivildienst?
9. Warum sollen die Rechtsträger, die in der Sozial - und Behindertenhilfe, in der
Altenbetreuung, in der Krankenbetreuung, in der Betreuung von Drogenabhängigen,
von Vertriebenen, Asylwerbern und Flüchtlingen sowie von Menschen in Schubhaft
tätig sind, nur 3.000 Schilling im Monat erhalten? Sind diese Tätigkeitsbereiche in Ihren
Augen weniger wert, als das Rettungswesen und die Katastrophenhilfe?