1246/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dietachmayr

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Zivildienst

 

 

Sie haben in der Vergangenheit immer wieder von der Gleichstellung der Zivildiener mit den

Präsenzdienern gesprochen. Dies würde aber auch eine Kürzung der Zivildienstzeit auf 8

Monate und eine Verbesserung bei der Verpflegung bedeuten.

 

Besonders die Kürzung des Essensgeldes auf 43 Schilling pro Tag belastet die Zivildiener

sehr. Ihr Argument, dass dies der Betrag ist, den auch Grundwehrdiener erhalten ist völlig

falsch. Diese 43 Schilling bemessen sich danach, was sich das Bundesheer dadurch erspart,

dass ein Präsenzdiener nicht in der Kaserne ißt. Außerdem hat der Grundwehrdiener auch an

freien Tagen und am Wochenende das Recht, vom Bundesheer komplette Mahlzeiten zu

erhalten.

 

In der Beantwortung der Anfrage Nr. 919/J waren Sie (noch) nicht in der Lage zu erklären,

wie die angekündigte flächendeckende Versorgung der Zivildiener in Zukunft gesichert

werden soll.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres

nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Welche wesentlichen konkreten Änderungen sind in der ZDG - Novelle 2001 gegenüber

    der derzeitigen Regelung vorgesehen?

2. Wieso soll wieder keine tatsächliche Gleichstellung des Zivil - und Präsenzdienstes in

    der Weise erfolgen, dass die Dauer des Zivildienstes auf 8 Monate verkürzt wird?

 

3. Wie sieht künftig die von Ihnen angekündigte flächendeckende Verpflegung der

    Zivildiener konkret aus?

 

4. Inwieweit sind die betroffenen Trägerorganisationen bei der Gestaltung der ZDG -

    Novelle 2001 in den Diskussionsprozeß eingebunden und deren Wünsche und

    Vorschläge berücksichtigt worden?

 

5. Wie viele Zivildienstpflichtige warten immer noch auf eine Zuteilung und welche

    konkreten Maßnahmen wollen Sie setzen, um die Wartezeit für die tausenden

    angehenden Zivildiener auf ein Minimum zu reduzieren?

 

6. Wie viele junge Männer sind bereits vom angestrebten Zivildienst zurückgetreten und

    zum Heer gegangen?

 

7. Wie hoch ist insgesamt der jährlich erwartete Betrag, den die Rechtsträger der

    Zivildiensteinrichtungen dem Bund künftig leisten werden?

 

8. Fließen die Beträge, die von den Rechtsträgern je Zivildiener bezahlt werden, wieder in

    den allgemeinen Bundeshaushalt? Falls ja, warum erfolgt immer noch keine

    Zweckbindung der erhaltenen Beträge für den Zivildienst?

 

9. Warum sollen die Rechtsträger, die in der Sozial - und Behindertenhilfe, in der

    Altenbetreuung, in der Krankenbetreuung, in der Betreuung von Drogenabhängigen,

    von Vertriebenen, Asylwerbern und Flüchtlingen sowie von Menschen in Schubhaft

    tätig sind, nur 3.000 Schilling im Monat erhalten? Sind diese Tätigkeitsbereiche in Ihren

    Augen weniger wert, als das Rettungswesen und die Katastrophenhilfe?